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Einkommensteuer bei Anstellung im öffentlichen Dienst

  • Helge
  • 27. August 2020 um 12:40
  • Helge
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    Helge
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    • 27. August 2020 um 12:40
    • #1

    Liebe Leute,

    Nachdem ich das Forum und das halbe Internet durchforstet habe, poste ich hier mal meine Situation, die anscheinend ein ziemlicher Spezialfall ist. Aber vielleicht findet sich ja doch jemanden in derselben Situation oder mit Erfahrungen.

    Mir wurde an einer schweizer Universität eine Stelle angeboten. Wohnhaft bin ich in Berlin. Auch mein Arbeitsort wird hier sein (Home Office). Laut Universität handelt es sich daher nicht um eine Grenzgängersituation sondern um eine Anstellung im Ausland.

    Die SV-Pflicht konnte ich klären. Diese liegt in der Schweiz, da ich im öffentlichen Dienst arbeite (VO 883/2004 Beamte).

    Was mir unklar ist, ist die Einkommensteuerpflicht. Wenn ich Artikel 19 DBA Schweiz-Deutschland richtig verstehe, werden Einkünfte aus Beschäftigung im öffentlichen Dienst in dem Staat besteuert, der sie zahlt. Es gibt eine Ausnahme für Staatsangehörige des Wohnstaates, ich bin aber Schweizer. Es gibt auch einen Verweis auf die Grenzgängerregel (Artikel 15a), die scheint bei mir aber nicht zu greifen, da ich nicht in der Schweiz arbeite.

    Muss ich also mein schweizer Einkommen in der Schweiz versteuern?

  • basileus
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    basileus
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    • 28. August 2020 um 07:01
    • #2

    Hoi Flokr,

    du bist tatsächlich mal einer der "echten" Spezialfälle. Schweizer Staatsbürger wohnhaft in Berlin, angestellt als Beamter im Auslandsverhältnis.
    Pauschal würde ich zu einem Treuhänder (CH) bzw Steuerberater (DE) mit Zusatz "Fachberater für internationales Steuerrecht" raten, wobei ich nicht weiss inwieweit diese sich mit Beamtenrecht auskennen.

    Hast du keine Möglichkeit, deinen Arbeitgeber dazu zu kontaktieren? Dieser scheint die Konstellation ja schon zu kennen. In DE hat man als Beamter dort Anrecht auf Beratung, falls ich mich nicht ganz täusche.


    VG basileus

  • Helge
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    Helge
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    • 28. August 2020 um 09:22
    • #3

    Hi basileus,

    Vielen Dank für deine Einschätzung! Expertenrat ist wohl tatsächlich angebracht.

    Mit der Universität bin ich in Kontakt. Von ihrer Seite kommt auch die Auskunft mit der SV-Pflicht in der Schweiz, die mich überhaupt auf allfällige Sonderregeln für Beamte aufmerksam gemacht hat.

    Zu Einkommensteuer konnten sie mir leider nichts sagen. Ich muss das selbst abklären und sie würden dann entsprechend handeln. Die Universität beschäftigt auch andere im Ausland, aber soweit mir die Fälle bekannt sind, unterscheiden sie sich alle leicht von meinem.

  • basileus
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    basileus
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    • 28. August 2020 um 10:45
    • #4

    Ich würde an deiner Stelle versuchen, mich mit dem Auswärtigen Amt (ich hoffe das heisst so in der Schweiz) in Verbindung zu setzen. Deine Konstellation ist meiner Meinung nach recht ähnlich gelagert wie bei Diplomaten.
    Das Beamtenverhältnis ist halt relativ speziell, und leider kenne ich mich da nicht aus. Anbei zwei Links bzgl Beamtenrecht in Deutschland: hier und hier

    Ist auf Deutschland bezogen, und ob es analog für die Schweiz gilt weiss ich nicht.


    Update: gerade nochmal gegoogelt. In der Schweiz gibt es angeblich seit 2002 keinen Beamtenstatus mehr: hier und hier

    Update2: nochmal den Ursprungsartikel gelesen. Du bist kein Beamter, sondern im ÖD.

    Disclaimer: das ist alles nur meine persönlich, laienhafte Meinung. Schlauer als vorher bin ich jetzt nicht :smiling_face:

  • jan82
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    • 28. August 2020 um 10:52
    • #5
    Zitat von basileus

    Ich würde an deiner Stelle versuchen, mich mit dem Auswärtigen Amt (ich hoffe das heisst so in der Schweiz) in Verbindung zu setzen.

    Das ist das EDA, gelietet von dem Quoten-Tessiner :grinning_squinting_face:

  • Helge
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    Helge
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    • 28. August 2020 um 12:57
    • #6

    Ja das schweizer Milizsystem kennt keine Beamten so wie in Deutschland. Wohl aber den öffentlichen Dienst, für den besondere Regeln gelten. Vielleicht macht es Sinn, mal bei der schweizer Botschaft in Berlin nachzufragen. Für die Angestellten dort gilt möglicherweise dasselbe, obwohl die Botschaft selbst natürlich in Deutschland ist und das könnte dann doch wieder eine andere Situation sein...

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