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Wohnen in der Schweiz, arbeiten in Deutschland

  • Alex22
  • 5. Oktober 2020 um 18:34
  • Alex22
    2
    Alex22
    Beiträge
    2
    • 5. Oktober 2020 um 18:34
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin vielleicht nicht der erste, der diese Fragen stellt, jedoch bin ich trotz der Fülle der Antworten die ich bisher gelesen habe immer noch verwirrt.

    Ich bin vor 4 Jahren wegen einem Jon in Zürich in die Schweiz gezogen und habe seitdem eine "B" Aufenthaltserlaubnis. Nun habe ich meinen Job verloren ggf. ein Angebot in Deutschland. Ich möchte aber hier wohnen bleiben und pendeln.

    Wenn ich zwei Tage pro Woche Homeoffice (also aus der Schweiz) mache und 3 Tage pro Woche in Deutschland (ca. 300 km entfernt von hier) arbeite, wie bzw. wo muss ich Steuern und Abgaben bezahlen? Ich glaube verstanden zu haben, dass ich dann Sozialabgaben in D bezahlen muss, aber was ist mit den Steuern? Wie wird das berechnet?

    Vielen Dank für Eure Hilfe und sorry wenn dies schon 1000mal beantwortet wurde und ich es nur nicht gefunden habe.

    Gruss
    Alex

  • Amadeus
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    Amadeus
    Gute Seele des Forums
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    • 9. Oktober 2020 um 19:29
    • #2

    Hallo Alex, willkommen im Schweiz-Forum, fühl Dich wohl bei uns. :smiling_face:

    Zitat von Alex22

    wenn dies schon 1000mal beantwortet wurde


    Nein, es wurde gefühlt 1000. Mal das Thema besprochen in CH arbeiten und in DE wohnen, aber in CH wohnen und in DE arbeiten ist mir neu.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • Helge
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    Helge
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    • 10. Oktober 2020 um 11:58
    • #3

    Ich würde an deiner Stelle mal das zuständige Finanzamt in der Schweiz anrufen.

    Es klingt für mich so, als ob dein Lebensmittelpunkt klar in der Schweiz liegt. Danach richtet sich i.d.R. auch wo man steuerpflichtig ist (und zwar für das gesamte Einkommen).

    Es gibt ein paar Ausnahmen. Bei Grenzgänger darf der Staat des Arbeitsorts einen Teil des Einkommens versteuern. Als Grenzgänger giltst du aber sehr wahrscheinlich nicht.

    Wenn du mehr als 183 Tage am Arbeitsort in Deutschland bist, kann deine Steuerpflicht komplett an den Arbeitsort fallen. Auch dies scheint bei dir aber nicht zuzutreffen.

    Somit sollte deine Steuerpflicht nach Art. 15 Abs. 2 DBA D-CH in der Schweiz liegen (https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a15).

  • Alex22
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    Alex22
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    • 10. Oktober 2020 um 13:25
    • #4

    Vielen Dank, dann werde ich mich wohl mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Ist wahrscheinlich ein eher seltener Fall...

  • Helge
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    Helge
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    • 10. Oktober 2020 um 16:53
    • #5

    Mach das, und lass dir die Antwort wenn möglich schriftlich geben, falls das deutsche Finanzamt anderer Meinung ist.

    Grundsätzlich gilt das Doppelbesteuerungsabkommen in beide Richtungen, also was du hier im Forum zu wohnen in D und arbeiten in CH findest, sollte umgekehrt genauso gelten.

  • hoppschwiiz123
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    hoppschwiiz123
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    • 15. Oktober 2020 um 17:27
    • #6

    Hey, ja du hast tatsächlich hier was interessantes angesprochen. Normalerweise passiert das umgekehrt, dass man in der Schweiz arbeitet und dann aber in Deutschland wohnt. Ich glaube, bei solchen Sachen muss man sich immer bei zuständigen Behörden beraten lassen. Ich würde dir aber einen Artikel ans Herz legen, der dir allgemein ein bisschen mehr Übersicht über alle Steuerklassen verschaffen kann. Er ist super informativ: https://www.fitformoney.de/steuern/

    Und Herze, willst du ganz genesen,
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    • 15. Oktober 2020 um 20:34
    • #7

    Bevor ich mich beim deutschen Finanzamt „beraten“ lasse werde ich Bundeskanzler. Beides ist aber so gut wie ausgeschlossen :thumbs_up:

  • latdech
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    latdech
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    • 15. November 2020 um 12:42
    • #8

    Hi Alex,
    Was hat dir das Finanzamt mitgeteilt?

  • SarahT
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    SarahT
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    • 19. Januar 2022 um 09:12
    • #9

    Hallo zusammen,

    mich interessiert dieses Thema auch sehr, da ich gerne mit meinem Partner in der Schweiz zusammen ziehen würde, aber meinen Job in Deutschland behalten möchte. Bisher konnte mir keiner eine Antwort darauf geben, wieviele Steuern ich zahlen muss und wann und an wen. Scheint wirklich ein kompliziertes Thema zu sein. Das deutsche Finanzamt hat mir nur Auszüge aus dem Abkommen geschickt, die schweizer Behörde hat mich freundlich an einen Steuerberater verwiesen :grinning_squinting_face: Also falls Alex22 schon mehr erfahren konnte, wäre ich für die Info sehr dankbar!

    Viele Grüße

    Sarah

  • lieberjott
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    • 19. Januar 2022 um 09:31
    • #10
    Zitat von SarahT

    Hallo zusammen,

    mich interessiert dieses Thema auch sehr, da ich gerne mit meinem Partner in der Schweiz zusammen ziehen würde, aber meinen Job in Deutschland behalten möchte. Bisher konnte mir keiner eine Antwort darauf geben, wieviele Steuern ich zahlen muss und wann und an wen.

    Ohne die Details zu kennen...das DBA DE/CH gilt auch vice versa, in deinem Fall würdest du als in der Schweiz besteuert, Deutschland kann 4,5% Quellensteuer bzw. Lohnsteuer einbehalten.

    Im DBA (Artikel 15 a) steht auch: "in der Schweiz wird der Bruttobetrag der Vergütungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage um ein Fünftel herabgesetzt."

    Wie viel Franken und Rappen das nun ergibt, kann man natürlich im Vorfeld kaum sagen. Von daher ist die Aussage korrekt, sich an einen qualifizierten Steuerberater oder Treuhänder zu wenden.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 19. Januar 2022 um 15:05
    • #11

    Artikel 4 Absatz 4 DBA

    (4) Bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, kann die Bundesrepublik Deutschland in dem Jahr, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht zuletzt geendet hat, und in den folgenden fünf Jahren die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Einkünfte und die in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Ver­mögenswerte, ungeachtet anderer Bestimmungen des Abkommens, besteuern.


    Du zahlst in dem Fall noch 5 Jahre Steuern nach deutschem Satz. Die berühmt-berüchtigte *nachlaufende Besteuerung* :smiling_face_with_heart_eyes: :star_struck: :smiling_face_with_hearts:

  • sepp
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    sepp
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    • 24. Januar 2022 um 00:09
    • #12

    Und wie sähe das steuerlich aus, wenn der Arbeitgeber eine Zweigstelle in der Schweiz gründet und man dort angestellt ist bzw. diese evtl. sogar leitet? Zählt das dann als von Deutschland stammende Einkünfte?

    Alternativ: wenn man selbst ein Unternehmen in der Schweiz gründet, das dann Rechnungen nach Deutschland stellt?

  • jan82
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    jan82
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    • 24. Januar 2022 um 11:47
    • #13

    Insbesondere der Teil mit dem "Leiten" oder "Gründen" ist immer schwierig, da man da immer recht schnell eine sog. "Arbeitgeberähnliche Stellung" unterstellt. Und aus Gründen (auf die ich lieber nicht näher eingehe) ist der Schluss auf aktive Steuervermeidungskonstrukte nicht ganz weit. Wenn man dann noch periodenfern die Gehälter anpasst, ist's dann schnell weniger lustig.

    Da braucht man zumindest einen guten Plan, den ich nicht ohne Steuerberater entwickeln und umsetzen würde - und zwar einen richtigen Steuerberater, der da auch raus kommt und in beiden Systemen (D/CH) gewisse Referenzen hat. Sonst kann man das auch sein lassen.

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