Hallo ihr Lieben,
für mich geht es nächstes Jahr in die Schweiz. Da meine Arbeitsstelle im Spital am 01.02.2021 beginnt, wäre ich gerne schon im Januar 2021 umgezogen.
Da ich online keine klare Abfolge der zu erledigenden Punkte vor/nach einem Umzug gefunden habe, seid ihr hoffentlich meine Rettung und bringt mir etwas Klarheit
Also zu den Fakten: Arbeitsbeginn 01.02.2021 in einem Spital im Kanton St. Gallen (Arbeitsvertrag ist schon vorhanden, Laufzeit: 2 Jahre), Nationalität: Deutsch, Status: etwas verwirrt
Zu meinem Fragen:
- Grob geht es für mich vor allem darum, was ich zuerst beantragen kann/soll und was nötig ist, um gewisse Dokumente/Verträge (z.B. Aufenthaltsbewilligung, Internet, Mietvertrag, etc.) zu erhalten.
- Ich würde gerne schon Mitte Januar 2021 schon umziehen (nach St. Gallen), um einen Teil der Bürokratie schon vor Arbeitsbeginn zu erledigen. Kann ich meine Aufenthaltsbewilligung B(?) schon vor Arbeitsbeginn beantragen?
- Aufenthaltsbewilligung B und Ausländerausweis? Oder was ist der Unterschied?
- Brauche ich für die Unterschrift eines Mietvertrags die Aufenthaltsbewilligung oder reicht der Arbeitsvertrag?
- Soweit ich es bisher verstanden habe, sollte ich relativ früh meine Krankenversicherung in CH abschließen (da ich beispielsweise einen Nachweis vorlegen muss, wenn ich mich bei der Gemeinde 10-14 Tage nach Umzug melde). Benötige für den Abschluss einer KV in der Schweiz bereits eine Aufenthaltsbewilligung?
- Manche Gemeinden fordern eine Abmeldungsbescheinigung vom vorherigen deutschen Wohnort. Ist das in St. Gallen der Fall?
Vielen Dank für die Hilfe!