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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Was kann/muss ich wann beantragen vor/nach dem Umzug in CH

  • ben10
  • 19. Oktober 2020 um 10:15
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    • 19. Oktober 2020 um 10:15
    • #1

    Hallo ihr Lieben,

    für mich geht es nächstes Jahr in die Schweiz. Da meine Arbeitsstelle im Spital am 01.02.2021 beginnt, wäre ich gerne schon im Januar 2021 umgezogen.
    Da ich online keine klare Abfolge der zu erledigenden Punkte vor/nach einem Umzug gefunden habe, seid ihr hoffentlich meine Rettung und bringt mir etwas Klarheit :grinning_squinting_face:

    Also zu den Fakten: Arbeitsbeginn 01.02.2021 in einem Spital im Kanton St. Gallen (Arbeitsvertrag ist schon vorhanden, Laufzeit: 2 Jahre), Nationalität: Deutsch, Status: etwas verwirrt

    Zu meinem Fragen:
    - Grob geht es für mich vor allem darum, was ich zuerst beantragen kann/soll und was nötig ist, um gewisse Dokumente/Verträge (z.B. Aufenthaltsbewilligung, Internet, Mietvertrag, etc.) zu erhalten.

    - Ich würde gerne schon Mitte Januar 2021 schon umziehen (nach St. Gallen), um einen Teil der Bürokratie schon vor Arbeitsbeginn zu erledigen. Kann ich meine Aufenthaltsbewilligung B(?) schon vor Arbeitsbeginn beantragen?

    - Aufenthaltsbewilligung B und Ausländerausweis? Oder was ist der Unterschied?

    - Brauche ich für die Unterschrift eines Mietvertrags die Aufenthaltsbewilligung oder reicht der Arbeitsvertrag?

    - Soweit ich es bisher verstanden habe, sollte ich relativ früh meine Krankenversicherung in CH abschließen (da ich beispielsweise einen Nachweis vorlegen muss, wenn ich mich bei der Gemeinde 10-14 Tage nach Umzug melde). Benötige für den Abschluss einer KV in der Schweiz bereits eine Aufenthaltsbewilligung?

    - Manche Gemeinden fordern eine Abmeldungsbescheinigung vom vorherigen deutschen Wohnort. Ist das in St. Gallen der Fall?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Maik
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    • 19. Oktober 2020 um 16:21
    • #2

    Hallo Ben

    Zitat von ben10

    Da ich online keine klare Abfolge der zu erledigenden Punkte vor/nach einem Umzug gefunden habe, seid ihr hoffentlich meine Rettung und bringt mir etwas Klarheit :grinning_squinting_face:

    Für die Abfolge kann ich dir meine Checkliste empfehlen: https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbu…iste-auswandern

    Zitat von ben10

    - Kann ich meine Aufenthaltsbewilligung B(?) schon vor Arbeitsbeginn beantragen?


    - Aufenthaltsbewilligung B und Ausländerausweis? Oder was ist der Unterschied?

    - Brauche ich für die Unterschrift eines Mietvertrags die Aufenthaltsbewilligung oder reicht der Arbeitsvertrag?

    Ja, die Aufenthaltsbewilligung kann vor Arbeitsbeginn beantragt werden, aber erst nach dem Umzug.

    Das eine ist der Aufenthaltstitel, dass andere der Ausweis auf dem der Titel steht.

    Für die Unterschrift des Mietvertrags wird keine Aufenthaltsbewilligung benötigt. Andersherum, für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung wird der Mietvertrag benötigt.

    Zitat von ben10

    Benötige für den Abschluss einer KV in der Schweiz bereits eine Aufenthaltsbewilligung?

    Kommt ein wenig auf die Versicherung an. Generell würde ich mich aber schon vorher darum bemühen, wenn sie die Aufenthaltsbewilligung benötigen werden Sie dir das mitteilen und du reichst diese dann einfach nach.

    Zitat von ben10

    - Manche Gemeinden fordern eine Abmeldungsbescheinigung vom vorherigen deutschen Wohnort. Ist das in St. Gallen der Fall?

    Wie du schon schreibst, kommt es sehr auf die Gemeinde an. Kantonale Vorschriften gibt es dazu nicht. Am besten direkt bei der Gemeinde nachfragen. Kenne aber viele Fälle aus St. Galler Gemeinden, wo diese verlang wird.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • ben10
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    • 20. Oktober 2020 um 09:27
    • #3

    Hallo Maik,

    vielen Dank für deine schnelle Hilfe!

    Also sollten meine wichtigsten Punkte bevor ich Umziehe sein:

    - Wohnung suchen
    - Hier in D noch alles regeln und erledigen
    - Krankenkasse abschließen, um ab Tag 1 versichert zu sein

    Und sobald ich umgezogen bin im Januar:

    - Melden bei der Gemeinde
    - Aufenthaltsbewilligung beantragen
    - Bankkonto, Internet, Führerschein umschreiben, etc.

    Danke für den Hinweis auf deine Checkliste!

    LG Ben

  • Maik
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    Maik
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    • 20. Oktober 2020 um 11:23
    • #4

    Richtig, Ben. Das ist genau der Ablauf. :thumbs_up:

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