Hallo zusammen,
wir haben Eigentum (Kredit) in D und wollen nun auch in CH (Kanton Waadt) eine Wohnung kaufen (Kredit). Wir haben die doppelte Staatsbürgerschaft und wollen zwischen den beiden Ländern pendeln.
Die Schweizer Immobilie soll durch eine Schweizer Bank entsprechend Schweizer Regelung finanziert werden.
Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Kommen hier die Kreditregeln zum Erstwohnsitz (da bisher keine Immobilie in der Schweiz vorhanden ist) oder zum Zweitwohnsitz (da in D bereits ein Wohnsitz besteht) zum Zuge?
2. Fällt dadurch, dass wir Schweizer sind, die Problematik mit der Ansässigkeit (Lex-Koller) weg (obwohl wir in D und nicht in CH gemeldet sind)?
Vielen Dank!