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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Bewilligung für Arbeitssuchende

  • Aidentificated
  • 21. Oktober 2020 um 16:43
  • Aidentificated
    3
    Aidentificated
    Beiträge
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    • 21. Oktober 2020 um 16:43
    • #1

    Hallo Zusammen,

    Mein Freund und ich planen, dass er zu mir in die Schweiz zieht, wenn er 18 ist. Ich wohne noch zuhause bei meiner Mutter und würde ihn einfach zu uns in die Wohnung nehmen, bis ich im Sommer meine Ausbildung fertig habe und wir zusammen ausziehen können.

    Ich habe mich so gut es geht über alles informiert aber leider gibt es noch ein paar Punkte, welche mir unklar sind.

    1. Wenn man nach den ersten 3 Monaten noch keinen Job gefunden hat, kann man eine Bewilligung für Arbeitssuchende oder sowas ähnliches beantragen? Ich finde es ziemlich unwahrscheinlich in so kurzer Zeit etwas zu finden, vor allem jetzt wo wir das Corona Problem haben.

    2. Bei unserer Gemeinde heisst es, dass man sich nach spätestens 2 Wochen anmelden muss. Hierzu wird aber ein Arbeitsvertrag benötigt, welchen er nach 2 Wochen unmöglich schon haben kann. Ist hier 2 Wochen nachdem man einen Arbeits Ertrag abgeschlossen hat und endgültig bleiben will gemeint? Oder wie muss ich das verstehen? Leider konnten die Leute bei unserer Gemeinde nicht wirklich helfen :thinking_face:

    3. Wenn mein Freund im Winter in die Schweiz zieh und einen Arbeitsvertrag (Lehrvertrag) auf den Sommer hat, reicht das um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen und sich anzumelden oder muss er in der Zeit bis dahin auch eine Erwerbstätigkeit nachweisen?

    4. Ich habe gehört, dass ich auch für ihn bürgen könnte, habe dazu aber nichts im Internet gefunden und weiss somit auch nicht wie das genau funktioniert. Ist dieser Weg überhaupt zu empfehlen?

    Ich hoffe das war nicht zu viel aufeinmal

    Vielen Dank und einen schönen Abend :smiling_face:

  • Maik
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    Maik
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    • 22. Oktober 2020 um 10:17
    • #2

    Hallo Aidentificated

    Das ist in euren jungen Jahren schon ein grosser Schritt. Die grösste Schwierigkeit wird wahrscheinlich sein, nachzuweisen, dass er für seinen Lebensunterhalt in der Schweiz aufkommen kann. Arbeitssuche und Ausbildungssuche ist wahrscheinlich auch nicht ganz das gleiche. Schau mal hier: https://www.ch.ch/de/aufenthalt-…tige-auslander/ , dass sollte die wahrscheinlich schon einige Fragen beantworten. Wenn deine Gemeinde die Fragen nicht gut beantworten kann, würde ich mich an deiner Stelle an das Amt für Migration wenden. Diese sollte eigentlich bestens informiert sein.

    Zu deinen Fragen:

    • Ja, es gibt eine Bewilligung für die Arbeitssuche. Diese hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und kann auf eine Dauer von 12 Monaten verlängert werden. Ob diese bei der Ausbildungsplatze suche greift, weiss ich nicht.
    • Richtig, dass gilt bei Aufenthalten die über den Besuchs- bzw. Touristenaufenthalt von mehr als 3 Monaten hinausgeht. Anmeldung und Antrag auf Bewilligung ist in den meisten Gemeinden auch im gleichen Schritt zu erledigen.
    • Für alles was über 3 Monate hinausgeht, muss er nachweisen können, dass er für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Das kann Vermögen und ein gesichertes Einkommen sein.
    • Ja, diesen Weg gibt es. Dabei gibt es auch regionale Unterschiede. Da wird das Amt für Migration weiterhelfen können. Bedenke aber bitte auch, dass eine Bürgschaft jede Menge Verantwortung nach sich zieht. Im Falle eine Trennung kann das für dich sehr ungünstig kommen. Diesen Schritt würde ich reiflich überdenken.

    Schöne Grüsse und alles Gute auf eurem Weg
    Maik

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  • Aidentificated
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    • 23. Oktober 2020 um 09:42
    • #3

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort Maik :3
    Dann werde ich mal beim Amt für Migration nachfragen :smiling_face:


    Freundliche Grüsse
    Aiden

  • Rennrad21
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    Rennrad21
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    • 20. Januar 2021 um 12:23
    • #4

    sorry für die Frage. Ist eine Arbeitsbewilligung dasselbe wie eine Aufenthaltsbewilligung?

  • jan82
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    jan82
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    • 20. Januar 2021 um 14:14
    • #5

    Falls Du EU Bürger und kein Verwandter eines Diplomaten in der Schweiz bist, ist sie das.

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