Hallo an alle,
ich ziehe zum 1.11. nach Basel und habe dann auch eine Wohnung dort. Ich bin ab dem 1.11. auch unbefristet angestellt in Basel-Stadt. Deshalb habe ich die Aufenthaltsbewilligung B beantragt. Mein Partner lebt und arbeitet bereits seit einem Jahr in Basel. In Berlin habe ich noch eine kostengünstige Mietwohnung, die ich gerne behalten möchte, da meine Eltern und Geschwister dort leben. Ich bin aber nicht mehr in Deutschland erwerbstätig und werde nur an wenigen Wochenenden zu Besuch kommen.
Verstanden habe ich bisher: Beide Wohnungen würden dann als Hauptwohnsitz zählen.
Lebensmittelpunkt wäre in Basel, da dort meine Arbeitsstelle ist und mein Partner dort lebt.
Krankenversicherung bräuchte ich in Basel.
Muss ich meine neue Arbeitsstelle etc. dem deutschen Finanzamt melden? Da ich keine Einnahmen in Deutschland habe, muss ich ja eigentlich auch keine Steuererklärung abgeben. Welche Regelungen greifen bei mir und wie gehe ich am besten vor, damit ich keine Probleme mit dem deutschen Finanzamt bekomme?
Über eure Hilfe würde ich mich freuen!
Viele Grüße, Lisel

Steuern 2 Hauptwohnsitze
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Hoi Lisel,
Glückwunsch zum neuen Job und einen guten Start in der Schweiz.
Bezüglich deinen Fragen: so lange du einen Hauptwohnsitz in Deutschland hast besteht die Möglichkeit, dass das deutsche Finanzamt dich gerne in Deutschland versteuern möchte. In Basel-Stadt musstest du vermutlich keine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzeigen (das ist in jedem Kanton/jeder Gemeinde anders).
Melden musst du deine neue Arbeitsstelle meines Wissens nach nicht sofort, aber du wirst so oder so für 2020 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen.
Dann wirst du dein Schweizer Gehalt für November und Dezember 2020 angeben müssen, was wiederum deine Steuer in Deutschland erhöhen wird.Ansonsten einfach im Forum suchen nach Hauptwohnsitz, Finanzamt etc. Die Frage kam schon häufiger.
VG basileus
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Hallo basileus,
Vielen Dank für deine schnelle Antwort und die Glückwünsche - ich freue mich auch sehr über den neuen Job und den Wohnort:)
Da ich in der Steuerklasse 1 in Deutschland bin, gebe ich eigentlich nie eine Steuererklärung ab (Steuerklasse 1 ist nicht verpflichtet dazu).
Meine Überlegung ist eine Meldung an das deutsche Finanzamt zu machen und versuchen nachzuweisen, dass mein Lebensmittelpunkt in Basel ist.
Oder sollte ich besser warten, ob sich das Finanzamt überhaupt bei mir meldet ?
Genau, ich musste keine Abmeldebestätigung vorlegen bei der Anmeldung in Basel-Stadt.
Es gibt gefühlt so viele Ausnahmeregelungen, dass ich nicht mehr so richtig durchblicke.
Liebe Grüsse
Lisel -
Hallo Lisel,
puh, gute Frage. Steuerklasse 1 ist in der Tag nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn du eine Meldung ans deutsche Finanzamt machst, werden diese natürlich hellhörig werden. Der Nachweis deines Lebensmittelpunktes wird dir dann nicht helfen, da das Schweizer Gehalt für die letzten zwei Monate 2020 deine Progression erhöhen werden (dein Grenzsteuersatz wird höher, d.h. du musst Steuern nachzahlen). Du hast geschrieben "eigentlich nie", aber ich gehe davon aus, dass du bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast?
Da ich in Deutschland vorher Steuererklärungen abgegeben habe, musste ich damals für 2017 auch eine Steuererklärung ausfüllen und mein Schweizer Gehalt angeben.
Extra informiert habe ich das deutsche Finanzamt deshalb nicht nach meinem Umzug. Ohne Gewähr (!!!): ich denke, du musst erstmal nichts machen.
Ich bin aber weder Steuerberater noch sind meine Aussagen rechtsverbindlich! Eventuell haben Bekannte oder deine Eltern/Geschwister einen Steuerberater an der Hand. Ich denke, dass lässt sich mit einem kurzen Anruf klären.VG basileus
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TIP
]ich habe der Rentenkasse noch meinen Umzug in die Schweiz mitgeteilt.Die wird desöfteren vergessen.
Bei Steuerklasse 1 habe ich jedes Jahr 500 Euro sicher zurückbekommen.Und auch vor 4 Jahren habe ich mehr als 1000 zurückbekommen, da ich meinen Umzug verrechnet habe
griessli Honigbiene -
Hallo an euch Beide,
Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise - das hilft mir wirklich sehr.
Ich werde heute auch nochmal mit der Steuerberaterin von meinem Vater telefonieren und kann die Infos dann hier posten. Bestimmt profitieren andere Fragesteller auch davon.
An basileus - genau ich habe bislang noch nie eine Steuererklärung abgegeben und meine Sorge ist, dass das deutsche Finanzamt erst recht auf mich aufmerksam wird. Mich strafbar machen möchte ich mich aber natürlich auch nicht
Viele Grüße und vielen Dank,
Lisel -
Wenn Du noch nie in Deutschland eine Steuererklärung eingereicht haben solltest, woher sollte das Finanzamt dies erfahren wo Du jetzt deinen Verdienst, verdienst...?
Ausser Du tauchst auf einer Steuer CD auf, weil Du plötzlich Millionen "aus Versehen" vergessen und mit dem Koffer in die Schweiz transferiert hast.Ich würde erst tätig werden wenn das Finanzamt einen auffordert, denn bisher hast Du ja noch nie eine eingereicht und somit auch nicht verpflichtet.
Habe meinem Finanzamt mit der letzten deutschen Steuererklärung "Goodbye" gesagt und mitgeteilt dass ich keine weitere mehr einreichen werde, da ich in Deutschland kein steuerbares Einkommen generiere. Dies hat mir das Finanzamt auch so bestätigt und meinte sie melden sich, wenn sie etwas von mir wollen. Prima...
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Hallo Druschi
Danke auch für deine Antwort !
Die Steuerberaterin, mit der ich heute telefoniert habe, war da ganz eurer Meinung.
Sie meinte auch, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss und es einfach so laufen lassen soll.
Ich habe mir wohl etwas zu viel Gedanken gemacht - aber jetzt bin ich beruhigter
Euch allen eine schöne Woche! Lisel