Verwirrung um Status - welche Bewilligung als Aufenthalter*in?

  • Liebe Leute,


    ich habe ab Dezember eine Stelle in der Schweiz und freue mich sehr :smiling_face: Dezember ist nun doch schon recht bald und ich bin ein wenig verwirrt und gleichzeitig mittelmässig überfordert.


    Aktuell habe ich noch keine Wohnung. Meine Arbeitgeberin kann mir leider auch keine stellen. Nun habe ich ein Zimmer für "Wochenaufenthalter" gefunden, das recht günstig ist und ich vielleicht nehmen werde. Ich hätte gerne die B-Bewilligung. Kann ich die mit Wochenaufenthalter-Status beantragen, oder bin ich dann Grenzgängerin?
    Mein Arbeitsort ist in Wil im Kanton St. Gallen.


    Grenzgängerin zu sein wäre für mich, da ich an meinem aktuellen Wohnort nicht besonders verwurzelt bin, nicht wirklich erstrebenswert. Außerdem möchte ich mein Einkommen ungern noch in D versteuern. Dennoch würde ich mein WG-Zimmer in D - auch der Sicherheit wegen - für die ersten paar Monate noch behalten. Also den Wohnsitz erstmal noch nicht abmelden, auch wegen Autoversicherung und dem ganzen Bürokratiekram. Kann es da irgendwelche Komplikationen geben?


    Perspektivisch ist der Plan, dass mein Partner nachzieht (so etwa nach drei Monaten) und wir uns dann gemeinsam eine Wohnung suchen, vermutlich in Winterthur.


    Ich freue mich sehr auf Antworten von euch erfahrenen Auswanderer*innen :CH: