Guten Tag,
Im Zuge meines Umzuges in die Schweiz Anfang Dez.2020 (Aufenthaltbewilligung B) möchte ich auch mein Motorrad für eine spätere Einfuhr im Frühjahr als Umzugsgut deklarieren.
Wenn ich mich nun umentscheide und das Motorrad doch nicht einführen möchte: Sind dann irgendwelche Aktivitäten notwendig oder genügt es in diesem Falle einfach nichts zu tun?
Danke für Eure Hinweise.