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Kfz als Umzugsgut anmelden, dann jedoch nicht einführen-Konsequenzen?

  • hans
  • 6. November 2020 um 10:10
  • hans
    2
    hans
    Beiträge
    1
    • 6. November 2020 um 10:10
    • #1

    Guten Tag,

    Im Zuge meines Umzuges in die Schweiz Anfang Dez.2020 (Aufenthaltbewilligung B) möchte ich auch mein Motorrad für eine spätere Einfuhr im Frühjahr als Umzugsgut deklarieren.
    Wenn ich mich nun umentscheide und das Motorrad doch nicht einführen möchte: Sind dann irgendwelche Aktivitäten notwendig oder genügt es in diesem Falle einfach nichts zu tun?
    Danke für Eure Hinweise.

  • MotU
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    MotU
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    • 9. November 2020 um 09:54
    • #2

    Hoi Hans,

    Wichtig ist erst einmal (falls Dir noch nicht bewusst), dass Du das Motorrad nur anmelden und in Deutschland lassen kannst, wenn Du einen Teilumzug anmeldest.

    Solltest Du es dann doch nicht einführen, würde ich es dem Zoll melden, damit es von der Liste gestrichen werden kann und der Umzug dann abgschlossen werden kann.

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