Habe seit 4 Jahren den Erstwohnsitz in der Schweiz und noch ein in Deutschland angemeldetes Motorrad

  • guten Tag,
    ich habe seit 4 Jahren meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, da heisst mein Lebensmittelpunkt ist in der Schweiz und zahle deshalb auch in der Schweiz Einkommenssteuer. Meinen Führerschein habe ich auch schon vor 4 Jahren auf die Schweiz umgeschrieben.
    Als 2. Wohnsitz habe ich noch ein Ferienhaus in Deutschland und habe dort auch noch mein Motorrad mit deutschem Kennzeichen angemeldet. Ich fahre nur gelegentlich mit diesem Motorrad ausschliesslich in Deutschland. In die Schweiz fahre ich mit diesem Motorrad nicht, weil dies verboten ist. Ich verkaufe im nächsten Jahr meine Ferienwohnung und löse damit auch meinen Wohnsitz der im Landkreis Konstanz ist, auf.
    Nun zu meiner Frage: kann ich mein Motorrad weiterhin in Deutschland angemeldet lassen wenn ich meinen 2. Wohnsitz bei meinem Bruder anmelde, der in Calw wohnt?
    Ich werde weiterhin das Motorrad nur in Deutschland fahren. Ich bin öfters bei meinem Bruder, der in Calw wohnt und übernachte auch des Öftern bei ihm.
    Falls dies möglich ist, eine weitere Frage: kann ich das Motorrad mit meiner jetzigen Zulassung in Konstanz , also KN, beibehalten, obwohl mein Bruder in Calw wohnt, also das Kennzeichen CW.


    Danke für eine zeitnahe Antwort.

  • Hallo

    Beim Stöbern bin ich auf deinen Beitrag gestossen.

    Ich habe auch noch ein Auto und ein Motorrad in der Deutschland auf mich laufen, trotz Wohnsitz in CH.

    Folgendes solltest du ergooglen und beim der Zulassungsstelle ansprechen


    "Gesetzliche Grundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV, darin der § 46 Absatz 2 Satz 2

    Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig. § 46 Absatz 2 Satz 2"

    So kannst du auch als Weltreisender dein Fahrzeug auf dich Laufen lassen, ohne das du in Deutschland gemeldet bist.