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Die Reihenfolge beim Auswandern

  • Tommy
  • 8. Dezember 2020 um 14:54
  • Tommy
    2
    Tommy
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    Wohnort
    Frankfurt (Main)
    Herkunft
    Deutschland
    • 8. Dezember 2020 um 14:54
    • #1

    Hallo Ihr Lieben :smiling_face:

    ich heiße Thomas, bin 33 Jahre alt und spiele seit längerem mit dem Gedanken in die Schweiz auszuwandern. Mein Plan wäre in etwa so:

    • Ich bin zur Zeit in Deutschland als Freiberufler erwerbstätig.
    • In der Schweiz eine Wohnung suchen. Übergangsweise weiter in Deutschland (remote) arbeiten.
    • Allmählich in der Schweiz Arbeit suchen.
    • Vollständig in der Schweiz leben.

    Frage 1: Klingt das nach einem doofen Plan?

    Also eine Art sanfter Übergang. Wo ich jetzt immer wieder stolper sind diese Verwaltungshürden, bei denen meiner Ansicht nach bestimmte Szenarien gar nicht abgebildet sind. Also zum Beispiel:

    • es gibt die Aufenthaltsbewilligung B mit Erwerbstätigkeit, wenn man einen Arbeitsvertrag über 12 Monate vorweisen kann
    • es gibt die Aufenthaltsbewilligung B ohne Erwerbstätigkeit, wenn man genug Vermögen mitbringen kann.

    Frage 2: In meinem Fall ist es so, dass meine Projektaufträge grundsätzlich weniger als 12 Monate dauern. Wie kann ich hier verwaltungskonform in die Schweiz auswandern wenn es nur die oben genannten Möglichkeiten gibt?

    Was mich ebenfalls beschäftigt ist die Reihenfolge bei der Ummeldung und beim Umzug.

    Frage 3: Gemäß der Anmeldereihenfolge kann es doch theoretisch passieren, dass man alles schön fleißig in Deutschland abmeldet, Verträge kündigt, eine Wohnung besorgt, usw. Dann stellt man nach dem Umzug auf dem Einwohneramt in der Schweiz fest, dass man (aus irgendwelchen Gründen) keine Aufenthaltsbewilligung bekommt. Es sieht nicht so aus als könne man sich davor schützen, oder? Wie geht man mit diesem Risiko um? Ich habe auch nichts dazu gefunden, dass man sich die Bewilligung vorher besorgen kann.

    Viele Grüße
    Thomas

  • Amadeus
    28
    Amadeus
    Gute Seele des Forums
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    • 8. Dezember 2020 um 23:46
    • #2
    Zitat von Tommy

    Klingt das nach einem doofen Plan?

    Hallo Tommy :smiling_face: Willkommen im Schweiz-Forum, fühl Dich wohl bei uns :smiling_face:

    Jeder Umzug von Deutschland in die Schweiz ist so individuell wie ein Fingerabdruck. Diese Beobachtung konnte ich machen, nach zwei Jahren in diesem Forum.


    Zitat von Tommy

    Also eine Art sanfter Übergang

    Sanft bedeutet, Du gehst es locker an, eine gute Idee. Wenn man entspannt die Übersiedlung angeht, ist man klar im Vorteil!

    Viel Erfolg :CH:

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • Tommy
    2
    Tommy
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    • 9. Dezember 2020 um 20:10
    • #3

    Danke Amadeus :smiling_face:

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 10. Dezember 2020 um 21:48
    • #4

    Variante 1: Sprich mit dem Migrationsamt im Zielkanton. Die können eine Zusicherung der Bewilligung erstellen (gilt i.d.R. 3 Monate, garantiert aber nach Ablauf B, also 5 Jahre). Die Zusicherung gilt für fast alle Rechtsgeschäfte und Anmeldevorgänge äquivalent zu einer Bewilligung. Wir haben das genutzt.

    Variante 2: Sprich mit dem Migrationsamt im Zielkanton über die Einwanderung als "Selbstständigerwerbender". Das gilt genauso wie ein Arbeitsvertrag, muss aber Substanz haben. D.h. nachgewiesenes Geschäftsmodell mit Umsatz und Gewinn, kurz: es muss für die Schweiz realistisch vor allem vom Einkommen her sein. Ein "ich suche mir dann vor Ort Kunden" wird eher nicht klappen.

    Variante 3: Gründe eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) in der Schweiz und stelle Dich selbst dort an. Dann hast Du einen Arbeitsvertrag. Sprich dazu mit dem Migrationsamt im Zielkanton über das Verfahren. (Vermutlich wird das dann wie in Variante 1 laufen.)

    Als Start eine Verlagerung des Wohnortes in die Schweiz unter Beibehaltung der Mandate in Deutschland würde ich nicht empfehlen. Dann wirst Du (5 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland unterstellt) für diese Mandate in Deutschland nachlaufend für bis zu 5 Jahre besteuert. Dann beissen sich hohe LEbenshaltungskosten mit hohen Steuern, macht also keinen Sinn. Mit Variante 3 (und eingeschränkt auch 2) kannst Du hingegen relativ problemlos Mandate in Deutschland dann "neu" unter der GmbH/AG bearbeiten.

  • Tommy
    2
    Tommy
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    • 11. Dezember 2020 um 21:28
    • #5

    Wow das sind wirklich sehr hilfreiche Antworten. Danke vielmals :smiling_face::red_heart:

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