Hallo aus dem Schwabenland

  • Hallo zusammen,
    Nachdem ich letzte Woche auf dieses Forum gestoßen bin, und mich spontan angemeldet habe,
    möchte ich mich heute kurz vorstellen.
    Ich heiße Michael und werde demnächst 57 Jahre alt.
    Mit meiner Partnerin gehe ich seit nunmehr 16 Jahren jedes Jahr mehrmals ins Wallis zum Wandern.
    Sie selbst kennt das Wallis von klein auf seit über 50 Jahren als Urlaubsland.
    Im Januar diesen Jahres habe ich von den Schweizer Vorbesitzern das Ferienhaus gekauft, in dem wir seit einigen Jahren unsere Urlaube verbracht haben.
    Wenn alles klappt werde ich in drei Jahren den passiven Teil meiner Altersteilzeit antreten.
    Bis dahin will ich das Haus als Urlaubsanwesen nutzen, danach altersgerecht umbauen und renovieren als Alterssitz.
    Aufgrund der mannigfaltigen Bewilligungen und Regularien die schon mit dem Hauskauf auf mich zugekommen sind ( das Haus hat zwei Zugänge und zwei Herde, als Ausländer darfst Du aber nur eine Haustüre und einen Herd in der Schweiz erwerben … ) hoffe ich, mit Hilfe des Forums manch andere bürokratischen Hindernisse schon früh zu erkennen und entsprechend damit umgehen zu können.


    Ich freue mich auf gemeinsame Diskussionen mit Euch
    Grossix

  • mit Hilfe des Forums manch andere bürokratischen Hindernisse schon früh zu erkennen und entsprechend damit umgehen zu können.

    Hallo Grossix, willkommen im Schweiz Forum, fühl Dich wohl bei uns, schön, dass Du zu uns gefunden hast. :smiling_face:

    als Ausländer darfst Du aber nur eine Haustüre und einen Herd in der Schweiz erwerben

    ??? Kannst Du das etwas näher erläutern?


    Winke :CH:

  • ach so :face_with_open_mouth: Danke Dir. Lex Koller, na klar, davon hatte vor längerer Zeit der Markus berichtet. Grossix hat das so wirklichkeitsnah beschrieben, dass ich auf Lex Koller nicht gekommen bin. Anzahl der Haustüren und Anzahl der Feuerstellen, sehr sonderbar. Ist das nicht ein bisschen gaga?

  • Hallo zusammen,


    das Haus besteht aus zwei winzigen, voneinander unabhängigen Wohnungen,
    je eine pro Stock.


    Per Gesetz darf ich als Ausländer nur eine Immobilie in der Schweiz haben.


    Daher wurde mir der Erwerb von behördlicher Stelle untersagt,
    da in dem Haus zwei Eingänge und zwei Herde sind,
    und es sich somit um zwei Wohnungen und nicht um ein Haus handelt ...


    Abhilfe: entweder vor dem Kauf umbauen :loudly_crying_face:
    oder eine Wohnung auf meine Freundin einschreiben ...




    Gruß


    Grossix

  • Na das lässt sich doch lösen. Und ist doch ein Glücksfall dass die Gemeinde keine 0-Quote für Ausländer-Erwerb hat (falls es das im Wallis gibt) und auch noch ein Ablehnungsgrund genannt wird. Es gibt auch Nicht-Bewilligungen ohne Grund, da kann man dann rätseln :winking_face:

  • da in dem Haus zwei Eingänge und zwei Herde sind,

    Wenn Du den zweiten Eingang zumauerst (sofern das baulich nicht Mist ausschaut und verkehrstechnisch Blödsinn ist) eine Immobilie mit zwei Herden, oder zwei Feuerstellen, sollte dann wohl kein Problem darstellen. Früher hatte ein Herrenhaus in jedem Raum einen eigenen Ofen. Und, wenn es ein Haus ist, dann handelt es sich doch um EINE Immobilie?



    Es gibt auch Nicht-Bewilligungen ohne Grund


    Was Markus schreibt, könnte auch ein Grund sein, doch....


    zwei winzigen, voneinander unabhängigen Wohnungen,


    mit Neid wirst Du es dabei wohl nicht zu tun haben. Also was ist der Grund? Finde es heraus :smiling_face:

  • Der Erwerb wurde hier ja nicht abgelehnt, nur halt auf *eine Wohneinheit* präzisiert. Das passt doch zum Gesetz.


    Nur als Beispiel für eine "unbegründete" Ablehnung: Befindet sich im Umfeld der Liegenschaft eine nicht öffentlich bekannte militärische Einrichtung, so wird ein bewilligungspflichtiger Erwerb durch Ausländer nicht bewilligt. Dieser Grund ("geheime" militärische Anlage) steht dann allerdings nicht im Bescheid :smiling_face:

  • Wahnsinn, was Du alles weißt Markus :smiling_face: Wirklich respektabel! :thumbs_up: "Wir würden Ihnen ja gerne die Immobilie mit den beiden winzigen Wohneinheiten an Sie als Ausländer verkaufen, doch diese Liegenschaft liegt unmittelbar in der Einflugschneise unserer Düsenjets, das ist systemrelevant zum Schutze der Schweiz." :face_with_tongue:@Grossix bitte "füttere" uns mit mehr Details, die Du herausfinden kannst zur Ablehnung. Für uns ist es unterhaltsam und für Dich durch den Austausch hier vielleicht zielführend letztlich doch eine Genehmigung zu erhalten. Danke Dir.

  • Ich präzisiere mich einfach mal, falls noch weiter Leute hier lesen:


    "bewilligungspflichtiger Erwerb durch Ausländer" im Sinne des Lex Kollers, also durch "Personen im Ausland" nach Artikel 5.


    In der Schweiz ansässige Personen anderer Nationalität dürfen bewilligungsfrei kaufen.


    Kauft eine Person im Ausland eine Immobilie um dorthin den Hauptwohnsitz zu verlegen, so ist es nach Artikel 2.2.b bewilligungsfrei, dies muss aber durch ein Verfahren des Grundbuchamtes festgestellt werden, verbunden mit Auflagen die zu erfüllen sind.

  • Und ansässig heisst: Wirklich ansässig. Da reicht ein Ausländerausweis alleine nicht (weil man den ja einfach anmelden könnte). Bei der Niederlassungsbewilligung ist's in der Regel leichter...


    Meine Frau hat eine ganz ordentliche Checkliste in ZG bekommen...