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Auto nach Verzollung in D verkaufen

  • gerd_f
  • 31. Dezember 2020 um 19:31
  • gerd_f
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    gerd_f
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    • 31. Dezember 2020 um 19:31
    • #1

    Hallo,

    wir sind im Oktober 2020 von D in die Schweiz gezogen. Unser Auto haben als Übersiedlunbgsgut mitgenommen und das Formular 13.20 A bekommen. Nun haben wir dafür einen Käufer in Deutschland gefunden und würden es gerne wieder zurück bringen, das es momentan ja auch noch die deutsche Zulassung hat. Wie muss ich das nun zolltechnisch abwickeln?

    Viele Grüsse
    Gerd

  • Maik
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    Maik
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    • 3. Januar 2021 um 13:00
    • #2

    Hallo Gerd

    Da das Auto noch nicht in der Schweiz zugelassen worden ist, sollte es recht problemlos gehen. Wegen dem genauen Ablauf würde ich an deiner Stelle zur Sicherheit direkt beim Schweizer Zoll nachfragen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • gerd_f
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    • 3. Januar 2021 um 22:12
    • #3

    Danke Maik,
    dann rufe morgen mal beim Zoll an.

    Viele Grüsse
    Gerd

  • gerd_f
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    gerd_f
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    • 12. Januar 2021 um 10:58
    • #4

    So bin durch und wollte hier noch ein update geben wie es funktioniert hat.

    Wenn man das Form 13.20 A beim Umzug bekommen hat, muss man über das online tool https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml das Fahrzeug wieder zum Export anmelden. Dann geht man bei der Ausfuhr zum schweizer Zoll und da es bereits elektr. angemeldet ist, bekommt man dann den Stempel und die Ausführbestätigung. Danach geht man zum deutschen Zoll und falls das Fahrzeug noch die deutschen Kennzeichen hat wie es bei mir der Fall war, braucht man dort nichts weiter machen, man bekommt einfach den Stempel damit man am Parkplatz bei der Schranke wieder raus kommt. Das ganze kostet nichts.

    Gruss
    Gerd

  • berghuepferli
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    berghuepferli
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    • 23. April 2022 um 20:02
    • #5

    Hi zusammen,

    ich bin gerade am selben Thema und habe letzte Woche mit dem Schweizer Zoll dazu telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass das Vorgehen wie es Gerd F. Januar 2021 gemacht hat auch heute (Mitte April 2022) noch gültig ist. Bitte beachten, dass es nur so einfach geht, wenn das KFZ noch in Deutschland angemeldet ist bzw. mit deutschen Kennzeichen und Papieren.

    Exportanmeldung online: https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml

    Das Ausfüllen der Exportanmeldung ist nich ganz trivial. Fall hier jemand Erfahrung damit hat, würde es mich freuen wenn jemand seine Erfahrung teilt.

    Folgende Felder sind Pflichtfelder (mit meiner Interpretation):

    Versender (Name, Adresse, usw. + Pseudo-UID "CHE222251936")

    Empfänger (Name, Adresse, usw.)

    Zollanmelder (Name, Adresse, usw.)

    - Zahlungsverkehr (habe "0" bei MwSt. Nr. eingetragen)

    - Angaben zur Veranlagung (vrmtl.: Definitiv, Deutschland)

    - Transportdaten: "Eigenantrieb" (soweit Eure Kutsche das noch schafft :winking_face: )

    Warendefinition:

    - Warendefinition: (vrmtl. "PKW, Marke, Modell, Fahrgestell-Nr." ; wie bei Übersiedlungsgut-Formular)

    - Warennummer: (s. https://xtares.admin.ch/tares/login/lo…sessionid=?l=de ; für ein KFZ unter 1,6t und unter 3,0 Liter Hubraum ist es: 8703.2350)

    - Handelsware: JA (auch private Dinge gelten als Handelsware)

    - Veranlagungstyp: (vrmtl. "Abgabenfrei" da mir mehrfach bestätigt wurde es koste nichts)

    - Mengen und Wertangabe: (vrmtl. Leergewicht und gemessenes Gewicht, hier würde ich lieber zu viel angeben, da laut Tares 0 kg Toleranz besteht)

    - Packstücke: (vrmtl. Verpackungscode "NE" = nicht verpackt)

    - Bewilligungen: (vrmtl. "nicht bewilligungspflichtig" solange nicht militärisch nutzbar, siehe Tares Link oben)

    - Nicht Zollrechtliche Erlasse: (vrmtl. "2 NZE nein", da es in Tares einen Hinweis auf Abfall gibt, aber hier nicht bei funktionierenden KFZ gilt)

    - Besondere Vermerke: dies ist freiwillig, aber ggfs. auch eine Möglichkeit den Export eines als Übersiedlungsgut eingeführten KFZ mit Angabe des Formulars (das ihr vom Import noch habt und mitbringen müsst!).

    Offene Fragen:

    1. Welche Gewichte (Leergewicht, Realgewicht mit Fahrer oder das im Fahrzeugschein) gelten bei den Tares-Nummern (1500-3000 kg) und bei den Angaben unter "Mengen und Wertangabe"?

    2. Kann beim Export unter "Empfänger" meine Adresse in der Schweiz angeben werden (Formular lässt es zu) oder muss es zwingend im Ausland sein?

    3. Wird außer dem Fahrzeug, Fahrzeugbrief sowie dem Import-Formular von der Anmeldung der Übersiedlung noch etwas weiteres benötigt?

    Werde dann berichten wie es geklappt hat. :smiling_face:

    Danke für Erfahrungsberichte, beste Grüsse an alle und viel Erfolg.

    berghuepferli

    Einmal editiert, zuletzt von berghuepferli (23. April 2022 um 20:26)

  • berghuepferli
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    berghuepferli
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    • 9. Mai 2022 um 23:55
    • #6

    Hoi zsamme, da ich nicht mehr editieren kann, kurzes Update: Es lief alles problemlos und sehr locker ab sowie ohne jegliche Kosten. Hat dennoch gut 30min gedauert. Die elektronische Zollanmeldung war eher zeitintensiv, da ich nach der anschliessenden "Plausibilitätstests" mehrfach Einträge geändert habe, bis das System alles akzeptiert hat...

    Antworten:

    1. Gewichte wurden nicht gross geprüft, habe lieber zu viel als zu wenig angegeben.

    2. Adresse in DE hat geklappt, aber vermutlich egal, da man Empfangsland angibt.

    3. Zoll wollte: Fahrzeug, Fahrzeugbrief, ursprüngliches Einfuhrformular (wird einbehalten) und elektronische Anmeldung beim schweizer Zoll.

    Danach beim deutschen Zoll einführen, mit Hinweis auf deutsche Papiere und Kennzeichen. Dann am Zollhaus/Schranke den Beleg abgeben und fertig.

    Euch auch viel Erfolg dabei.

  • Shaktiji
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    Shaktiji
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    • 21. Januar 2025 um 15:35
    • #7

    Hoi zäme

    ihr seid alle so cool, ich hab das ganze nun umgekehrt zu bewerkstelligen. Ich habe Wohnsitz Schweiz, einen Bus im schweizer Kennzeichen, bin Deutsche, und ich möchte den Bus nach D importieren als Umzugsgut, da ich schon seit einem 3/4 Jahr Besitzerin bin. Mir wurde der Bus geschenkt, also hab ich keine Rechnung, die ich ja vllt auch gar nicht brauche.

    da ich auch nichts weiter als den Bus übersiedeln will, weil ich kaum klamotten habe (minimalistin) möchte ich euch fragen, wie genau die Reihenfolge ist und welche formulare ich alle auszufüllen habe. Ich krieg das nicht so richtig in meine Birne.

    Ich freue mich auf eure Nachricht.

    Vielen Dank und LG

    Sabine

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