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Steuerveranlagung in der Übergangszeit

  • PatrickSG
  • 20. November 2015 um 12:51
  • PatrickSG
    5
    PatrickSG
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    • 20. November 2015 um 12:51
    • #1

    Hallo Community.

    Habe eine etwas komplexe Startsituation und würde gerne mal eure Erfahrungen bzw. Meinungen zu diesem Thema hören.

    Werde per 30.11. in der Schweiz wohnen (B-Bewilligung am 10.11. bereits beantragt) und ab.1.12. in FL arbeiten. 01/15-11/15 habe ich Gehalt in D bezogen.

    Mein derzeitiger Kenntnissstand ist, dass ich nicht Quellensteuer zahle, sondern wie C-Bewilligte oder Schweizer am Ende des Jahres veranlagt werde mit Gemeinde-, Kanton- und Bundessteuer. Plan ist es außerdem zunächst in D gemeldet zu bleiben (Abmeldung nächstes Jahr März vorauss.). So weit so gut, aber wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Hierzu habe ich bisher unterschiedliche Infos erhalten:

    Variante 1: Bin in D für 2015 unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. Gehalt 01/15-11/15 ist normal im Rahmen der EStErkl. zu versteuern und das Gehalt 12/15 aus FL unterliegt in der deutschen EStErkl. der Progression - also würde zur Festlegung des Steuersatzes herangezogen, aber nicht in dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. In CH wäre ich auch unbeschränkt steuerpflichtig und müsste das Gehalt 12/15 verstuern unter Progression des Einkommens aus 01/15-11/15.

    Variante 2: Falls ich mich per 30.11. in D abmelde, interessiert den deutschen Fiskus mein Gehalt aus FL nicht und ich müsste nur 01/15-11/15 versteuern. Dafür in CH nur 12/15 zu versteuern bzw. anzugeben.

    Werde auch nochmal bei einem StB in CH nachfragen, würde mich trotzdem für eure Meinungen interessieren. Stimmt das so wie oben dargestellt? Wie war's bei euch bei unterjährigem Umzug (insb. bei Teilumzügen, wo ihr parallel in D und CH gemeldet wart)?

    Warum gibt es eigentlich keien Versteuerung in FL? Oder ist mir da nur was entgangen?? :confused_face:

    Ganz lieben Dank u. VG
    Patrick

  • Maik
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    Maik
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    • 23. November 2015 um 10:28
    • #2

    Sorry Patrick zum Thema Versteuerung und arbeiten in Liechtenstein kann ich dir leider keine grosse Hilfe sein.

    Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein arbeiten sehr eng zusammen. Strassennetz, Grenzkontrollen, Fussballliga usw. Ich könnte mir vorstellen, dass daher die Versteuerung völlig anders abläuft.

    Steuerpflichtig bist du in Deutschland nur so lange, wie du auch Geld aus Deutschland bekommst. Deine Einkünfte aus dem laufenden Jahr erhöhen aber deine Gesamteinkünfte und damit den Steuersatz für die Einkünfte aus Deutschland (kalte Progression). Wenn du nicht unbedingt eine Steuererklärung für Deutschland machen musst, würde ich sie am besten sein lassen. Dazu gibt es aber sicherlich unterschiedliche Meinungen.

    Ich hoffe ich konnte dir zumindest etwas helfen.

    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

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  • PatrickSG
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    PatrickSG
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    • 23. November 2015 um 13:03
    • #3

    Danke Maik.

    Das bestätigt zumindest auch erstmal mein Verständnis der Progressions-Thematik. Kann mir noch jemand kurz erklären, wie die Steuererklärung für die Schweiz aussieht bei Übertritt im laufenden Jahr? Sind deutsche Einkünfte anzugeben und was kann allenfalls abgesetzt werden (Heimfahrten, in D gezhalte Steuern, etc.)? Bin für jeden unverbindlichen Hinweis dankbar, was zu beachten ist.

    Danke u. VG
    Patrick

  • Meik
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    • 25. November 2015 um 20:28
    • #4

    Salut Patrick,
    ich kann dir sagen wie es bei mir war, da ich im letzten Quartal erst in die Schweiz gezügelt war. Ich habe ganz normal die Steuererklärung bekommen, jedoch aufgrund der Quellensteuer die man ja mit der B-Bewilligung zahlt, lohnte es sich nicht dafür eine Steuererklärung zu machen. Bei mir lag auch ein Schreiben auf Französisch/Deutsch dabei, ich musste nur die Steuererklärung unterschreiben und mit dem Schreiben das ich Quellensteuer zahle, bei mir auf der Gemeinde abgeben.

    a schönä

    Meik

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