Hallo Community.
Habe eine etwas komplexe Startsituation und würde gerne mal eure Erfahrungen bzw. Meinungen zu diesem Thema hören.
Werde per 30.11. in der Schweiz wohnen (B-Bewilligung am 10.11. bereits beantragt) und ab.1.12. in FL arbeiten. 01/15-11/15 habe ich Gehalt in D bezogen.
Mein derzeitiger Kenntnissstand ist, dass ich nicht Quellensteuer zahle, sondern wie C-Bewilligte oder Schweizer am Ende des Jahres veranlagt werde mit Gemeinde-, Kanton- und Bundessteuer. Plan ist es außerdem zunächst in D gemeldet zu bleiben (Abmeldung nächstes Jahr März vorauss.). So weit so gut, aber wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Hierzu habe ich bisher unterschiedliche Infos erhalten:
Variante 1: Bin in D für 2015 unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. Gehalt 01/15-11/15 ist normal im Rahmen der EStErkl. zu versteuern und das Gehalt 12/15 aus FL unterliegt in der deutschen EStErkl. der Progression - also würde zur Festlegung des Steuersatzes herangezogen, aber nicht in dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. In CH wäre ich auch unbeschränkt steuerpflichtig und müsste das Gehalt 12/15 verstuern unter Progression des Einkommens aus 01/15-11/15.
Variante 2: Falls ich mich per 30.11. in D abmelde, interessiert den deutschen Fiskus mein Gehalt aus FL nicht und ich müsste nur 01/15-11/15 versteuern. Dafür in CH nur 12/15 zu versteuern bzw. anzugeben.
Werde auch nochmal bei einem StB in CH nachfragen, würde mich trotzdem für eure Meinungen interessieren. Stimmt das so wie oben dargestellt? Wie war's bei euch bei unterjährigem Umzug (insb. bei Teilumzügen, wo ihr parallel in D und CH gemeldet wart)?
Warum gibt es eigentlich keien Versteuerung in FL? Oder ist mir da nur was entgangen??
Ganz lieben Dank u. VG
Patrick