Hallo Allerseits,
hab mich schon tagelang durchs Forum gelesen und bin dankbar, so viel Wertvolles an Infos zu finden, danke.
Dennoch hab ich zwei Fragen:
Um KFZ als Umzugsgut zu deklarieren, sollte es 6 Monate im Besitz sein....sind die Schweizer sehr pingelig, auf den Tag genau oder soll ich mein Umzugsdatum nach hinten verschieben ? Auto läuft seit November auf meine behinderte Tochter und im März wollten wir umziehen.
Jetzt fehlen mir noch 14 Tage zur 6-Monatsfrist Ab wann zählt die Frist, wenn ich es jetzt z.B. als Teileinfuhr deklariere und später, innerhalb eines Jahres(wegen Führerausweis) einführe, zählt der Zeitpunkt der Anmeldung ?
Oder kann/soll ich das Fahrzeug später noch nachmelden.
Zudem ist es blöderweise finanziert, will es aber innerhalb der Frist auslösen....konnte ja keiner ahnen, dass ich in die CH gehe, sonst hätte ich keine Finanzierung gemacht. Finanzierung in der CH ist nicht geplant.
Und noch eine Frage:
was zählt als Umzugstermin, die Einfuhr mit Spedition ? Ist die Abmeldung von D beim Zoll vorzulegen oder reichen Arbeits- und Mietvertrag ?
Mein Arbeitsvertrag läuft ab 1.4., hab aber bis 15.5. Zeit, zu beginnen, wills dennoch nicht hinauszögern.
Ich hoffe, ich bekomme etwas Licht ins Dunkle und lieben Dank inzwischen.
LG Coco237