1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auto und Führerschein

Umzugsgut Auto....Frist 6 Monate Besitz und andere Fragen

  • Coco
  • 26. Januar 2021 um 13:54
  • Coco
    3
    Coco
    Beiträge
    7
    • 26. Januar 2021 um 13:54
    • #1

    Hallo Allerseits,

    hab mich schon tagelang durchs Forum gelesen und bin dankbar, so viel Wertvolles an Infos zu finden, danke.

    Dennoch hab ich zwei Fragen:

    Um KFZ als Umzugsgut zu deklarieren, sollte es 6 Monate im Besitz sein....sind die Schweizer sehr pingelig, auf den Tag genau oder soll ich mein Umzugsdatum nach hinten verschieben ? Auto läuft seit November auf meine behinderte Tochter und im März wollten wir umziehen.
    Jetzt fehlen mir noch 14 Tage zur 6-Monatsfrist Ab wann zählt die Frist, wenn ich es jetzt z.B. als Teileinfuhr deklariere und später, innerhalb eines Jahres(wegen Führerausweis) einführe, zählt der Zeitpunkt der Anmeldung ?
    Oder kann/soll ich das Fahrzeug später noch nachmelden.
    Zudem ist es blöderweise finanziert, will es aber innerhalb der Frist auslösen....konnte ja keiner ahnen, dass ich in die CH gehe, sonst hätte ich keine Finanzierung gemacht. Finanzierung in der CH ist nicht geplant.

    Und noch eine Frage:

    was zählt als Umzugstermin, die Einfuhr mit Spedition ? Ist die Abmeldung von D beim Zoll vorzulegen oder reichen Arbeits- und Mietvertrag ?
    Mein Arbeitsvertrag läuft ab 1.4., hab aber bis 15.5. Zeit, zu beginnen, wills dennoch nicht hinauszögern.


    Ich hoffe, ich bekomme etwas Licht ins Dunkle und lieben Dank inzwischen.

    LG Coco237

  • Kerstin
    22
    Kerstin
    Autorin Auswandererblog
    Reaktionen
    323
    Beiträge
    451
    Blog-Artikel
    13
    Wohnort
    Kleindöttingen
    In der Schweiz seit
    Juni 2017
    Herkunft
    Mönchengladbach/Erkelenz
    • 27. Januar 2021 um 07:51
    • #2

    Hallo Coco und willkommen im Forum.

    Ich kann nicht alle deine Fragen beantworten - aber zur Anmeldung in der Gemeinde hast du 14 Tage Zeit. Beim Zoll reichen Arbeits- und Mietvertrag - die deutsche Abmeldung benötigst du evtl. in deiner Gemeinde (ist von Ort zu Ort verschieden, da manchmal nicht nötig)
    Wenn dein Arbeitsvertrag ab 1.4. geht würde ich diesen Tag zur Anmeldung angeben - ausser ihr kommt viel früher hier an. Durch die Frist der Anmeldung auf 14 Tage hat man immer etwas Karenzzeit.

    Zum Auto kann ich nicht genau sagen, wie die Handhabung ist...

    Lasst euch bei der Anmeldung gleich eine Wohnsitzbestätigung/Zuzugsbescheinigung ausstellen (ohne die ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse nicht möglich)

    Den Rest werden dir mit Sicherheit die anderen hier im Forum ausführlich darlegen....

    Wünsche eine gute Einreise und einen tollen Start

    LG
    Kerstin

  • xcimo
    8
    xcimo
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    58
    Wohnort
    Bern
    In der Schweiz seit
    2020
    Herkunft
    Rheinland + München
    • 27. Januar 2021 um 09:34
    • #3
    Zitat von Coco

    Hallo Allerseits,

    hab mich schon tagelang durchs Forum gelesen und bin dankbar, so viel Wertvolles an Infos zu finden, danke.

    Dennoch hab ich zwei Fragen:

    Um KFZ als Umzugsgut zu deklarieren, sollte es 6 Monate im Besitz sein....sind die Schweizer sehr pingelig, auf den Tag genau oder soll ich mein Umzugsdatum nach hinten verschieben ? Auto läuft seit November auf meine behinderte Tochter und im März wollten wir umziehen.
    Jetzt fehlen mir noch 14 Tage zur 6-Monatsfrist Ab wann zählt die Frist, wenn ich es jetzt z.B. als Teileinfuhr deklariere und später, innerhalb eines Jahres(wegen Führerausweis) einführe, zählt der Zeitpunkt der Anmeldung ?
    Oder kann/soll ich das Fahrzeug später noch nachmelden.
    Zudem ist es blöderweise finanziert, will es aber innerhalb der Frist auslösen....konnte ja keiner ahnen, dass ich in die CH gehe, sonst hätte ich keine Finanzierung gemacht. Finanzierung in der CH ist nicht geplant.

    Und noch eine Frage:

    was zählt als Umzugstermin, die Einfuhr mit Spedition ? Ist die Abmeldung von D beim Zoll vorzulegen oder reichen Arbeits- und Mietvertrag ?
    Mein Arbeitsvertrag läuft ab 1.4., hab aber bis 15.5. Zeit, zu beginnen, wills dennoch nicht hinauszögern.


    Ich hoffe, ich bekomme etwas Licht ins Dunkle und lieben Dank inzwischen.

    LG Coco237

    Alles anzeigen

    Hallo Coco

    Ich hatte eine ähnliche Situation mit einem KFZ, da war der Zoll schon pingelig wenn es um die 6 Monate ging. Es ging Ihnen sogar um das Datum im KFZ Schein, nicht um das im Kaufvertrag. Hier liesse sich evtl noch Spielraum einräumen, wenn beide auf die gleiche Person lauten (war bei uns nicht der Fall).
    Ähnlich sieht es vermutlich aus, wenn das KFZ vorher auf dich lief und dann auf deine Tochter umgemeldet wurde. Da verlangt man dann nur eine Bestätigung, sofern ihr zusammen umzieht.

    Die Frist zählt auf den Tag der Wohnsitzverlegung. Soll heissen auch für (spätere) Teileinfuhren gelten die gleichen Regeln. Sonst könntest du ja blödgesagt hingehen und ein nagelneues KFZ kaufen und es einfach ein halbes Jahr später offiziell einführen, das soll vermieden werden.


    Mein Tipp: Einfach mal beim Schweizer Zoll anrufen, die geben freundlich Auskunft. :smiling_face:

  • Coco
    3
    Coco
    Beiträge
    7
    • 27. Januar 2021 um 10:44
    • #4

    Danke Ihr Lieben !

    Also, folgenden Gedanken hatte ich noch zum Fahrzeugdilemma:

    wenn ich Formular(Übersiedlungsgut) vorerst als „Ausstattung einer Wohnung unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland“ deklariere und meinen Arbeitsvertrag nach hinten datieren lasse und die komplette Wohnsitzverlegeung später vollziehe ? Dann hab ich noch bissel Luft, wegen dem Auto oder ? Welches Datum zählt dann, wenn ich noch im Ausland gemeldet bin, das des Arbeitsvertrages ?
    Da müsste doch dann Formular 15.30 beantragen am Zoll direkt oder ? Und hab 2 Jahre Zeit, zurückzuführen oder zu verzollen, gell ?

    Eine Frage zu Formular 15.30, ist der Fahrzeugausweis/brief vorzulegen oder reicht die Zulassung, weiß das jemand ?


    Hach, ist das alles aufregend

    @xcimo

    Meine Tochter ist minderjährig, auf Grund ihrer Schwerbehinderung, sind die Autos immer auf sie gemeldet, auch aus steuerlichen Gründen und sie zieht natürlich mit, ich glaube nicht, dass wir da Probleme haben, ist ja alles auch in D ordentlich geregelt. Ist eben nur doof, dass die Finanzierung erst frisch ist, aber konnte ja Keiner ahnen.
    Hab auch den Zoll mal mit meinem Kram angeschrieben, weil ich’s gern schriftlich hätte, wenn denn eine Lösung für uns ansteht.

    Unser Kanton gibt nämlich bekannt, dass ich im Falle einer Verzollung, eine Rückertsattung erhalte(Steuer und Zoll)

    Liebe Grüße und vielen vielen Dank !

  • TommesOB
    7
    TommesOB
    Reaktionen
    13
    Beiträge
    50
    • 29. Januar 2021 um 09:55
    • #5
    Zitat von Coco

    Danke Ihr Lieben !

    Also, folgenden Gedanken hatte ich noch zum Fahrzeugdilemma:

    wenn ich Formular(Übersiedlungsgut) vorerst als „Ausstattung einer Wohnung unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland“ deklariere und meinen Arbeitsvertrag nach hinten datieren lasse und die komplette Wohnsitzverlegeung später vollziehe ? Dann hab ich noch bissel Luft, wegen dem Auto oder ? Welches Datum zählt dann, wenn ich noch im Ausland gemeldet bin, das des Arbeitsvertrages ?
    Da müsste doch dann Formular 15.30 beantragen am Zoll direkt oder ? Und hab 2 Jahre Zeit, zurückzuführen oder zu verzollen, gell ?

    Eine Frage zu Formular 15.30, ist der Fahrzeugausweis/brief vorzulegen oder reicht die Zulassung, weiß das jemand ?


    Hach, ist das alles aufregend

    @xcimo

    Meine Tochter ist minderjährig, auf Grund ihrer Schwerbehinderung, sind die Autos immer auf sie gemeldet, auch aus steuerlichen Gründen und sie zieht natürlich mit, ich glaube nicht, dass wir da Probleme haben, ist ja alles auch in D ordentlich geregelt. Ist eben nur doof, dass die Finanzierung erst frisch ist, aber konnte ja Keiner ahnen.
    Hab auch den Zoll mal mit meinem Kram angeschrieben, weil ich’s gern schriftlich hätte, wenn denn eine Lösung für uns ansteht.

    Unser Kanton gibt nämlich bekannt, dass ich im Falle einer Verzollung, eine Rückertsattung erhalte(Steuer und Zoll)

    Liebe Grüße und vielen vielen Dank !

    Alles anzeigen

    Na dann versuche ich doch mal zu helfen.
    Ich war mit einem finanzierten Auto in ähnlicher Position. Wichtig, du musst das Fahrzeug eigentlich beim ersten Grenzübertritt beim Zoll melden. Daraufhin beginnt eine Frist und du bekommst auch zeitnah Post von der MFK für eine Prüfung (Diese ist Pflicht für das Zollkennzeichen, da 15.30 befristet ist).
    Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.
    1.) Verkaufe das Auto in Deutschland und bringe es erst gar nicht in die Schweiz -> Spart dir nicht nur Zollgebühren, sondern auch die Gebühren für die Spedition (15.30 wird nur von Fachbetrieben ausgestellt und kostet so um die 150-200CHF). Als wichtige Info für dich. Deutsche Autos haben in der Schweiz einen bösen Wertverlust. Mein Golf R hat fast 6000€ an Wert verloren. Wichtig fürs Umzugsgut musst du das Auto bereits 6 Monate besitzen, hier zählt aber nicht der Tag an dem du zum Zoll fährst, sondern der Einreisetag auf deinem Ausländerausweis. Wenn das weniger als 6 Monate sind ist das ganze nicht möglich.
    2.) Du kontaktierst eine Spedition mit Kopie vom Kaufvertrag + Fahrzeugbrief (Der ist Pflicht, ohne diesen geht das ganze nicht!) und Sie stellen das 15.30 aus und melden dich Online beim Zoll an. Hier hast du übrigens die Möglichkeit auch einen "privaten" Kaufvertrag zu nehmen bei dem du den Wertverlust bereits berücksichtigst, habe ich damals auch gemacht und habe damit ca. 1000FR Steuern gespart. Einfach als Tipp, nutze keinen der grossen "Einkaufs" Zollpunkte. Die Zöllner dort sind viel strenger (Konstanz, Thayngen ect.). Ich empfehle dir hier den Grenzübergang von Österreich in die Schweiz am Bodensee. Der Zoll dort ist auf LKW Fahrer spezialisiert und stellt keine blöden Fragen.
    Einfach noch als generelle Info, quasi keine Deutsche Versicherung versichert dein Auto noch wenn du in die CH umgezogen bist (Habe damals quasi alles angefragt und nur absagen bekommen). Ebenfalls musst du in der Schweiz zur MFK, je nach Zustand und alter deines Autos kann auch das schnell teuer werden, die Prüfer sind sehr pingelig und bemängeln vor allem an 15.30 Autos alles was ihnen nicht passt.
    Viele Grüsse
    Tommes

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 29. Januar 2021 um 10:11
    • #6

    Im Fall von Oldtimern kann ich einfach sagen, dass die Fristen recht flexibel gehandhabt werden. Da wurde recht beliebig nach hinten verlängert sofern man zeigen kann, dass das Strassenverkehrsamt arbeitet :winking_face:

  • Coco
    3
    Coco
    Beiträge
    7
    • 29. Januar 2021 um 10:34
    • #7

    @TommesOB

    ich danke Dir !

    Du warst das doch, mit der VW-Bank, es las sich so, als hättest bei 15.30 den KFZ-Brief nicht vorlegen müssen.
    Das wäre nämlich meine Frage, der vom Zoll meinte, weil mein Auto noch keine 6 Monate auf uns läuft, kann ich nicht als Umzugsgut deklarieren, sondern soll Formular 15.30 am Zoll direkt beantragen...... nichts mit der 6-Monatsfrist.(Wohnsitzverlegung soll deklariert sein)

    Ich hab keine alte Mühle, deswegen wäre der Wertverlust nur förderlich, außerdem bekommen wir, lt Aussage vom Zoll sämtliche Einfuhrabgaben zurück, per Antrag über den Kanton, weil meine Tochter IV erhält.

    Mir ging’s um das Dilemma eines finanzierten Fahrzeuges...mit Brief ohne Brief oder über die Grenze laufen

    noch ne Anmerkung: ich meine irgendwo auch gelesen zu haben, dass Firmen- oder Leasingfahrzeuge auch über 15.30 zu deklarieren sind, die können doch auch keinen Brief vorlegen.
    Außerdem ist das Formular dafür gedacht, dass das Fahrzeug jederzeit wieder ins Urprungsland zurückgeführt werden kann....und dafür die 2 Jahresfrist.

    Einmal editiert, zuletzt von Coco (29. Januar 2021 um 10:53)

  • TommesOB
    7
    TommesOB
    Reaktionen
    13
    Beiträge
    50
    • 29. Januar 2021 um 10:36
    • #8

    Einfach als Info, wenn deine Bank Spitz bekommt, dass du umgezogen bist stellen Sie dir den Saldo der Finanzierung umgehend in Rechnung. Hat VW bei mir ebenfalls am Ende so gemacht.
    Da sie in der CH nicht auf das Auto zugreifen können falls du nicht mehr zahlst!

    Fürs 15.30 brauchst du keinen Brief, zur MFK musst du trotzdem.

  • Coco
    3
    Coco
    Beiträge
    7
    • 29. Januar 2021 um 13:34
    • #9

    Super, danke ! Das mit dem Brief war mir wichtig.

    Ich behalte Konto in D und zahle weiter, hab aber vor, es innerhalb weniger Monate auszulösen, bevor die Jahresfrist abläuft, der MFK bereitet mir keine Sorgen.

    Meine Bank würde sogar die Finanzierung mit Bürgen, Konto in D und AV in der CH, weiterlaufen lassen, steht bei denen auf der Website. Scheint wohl häufiger ein Problem gewesen zu sein.
    Nur im Moment kläre ich mit meiner Versicherung ab, wie lange die das Auto in der CH dulden.

    danke noch mal ganz herzlich !

  • ReneM86
    4
    ReneM86
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    8
    Wohnort
    Thun, Bern
    In der Schweiz seit
    06.2021
    Herkunft
    Österreich
    • 7. April 2021 um 15:45
    • #10

    Vielleicht hilft es jemanden:

    Stehe vor ähnliche Herausforderungen.
    Habe mir einen Neuwagen geleast. Start Leasing März 2018, Ende 2022. Jetzt könnte ich dieses Jahr in die Schweiz umziehen.

    Ich habe dem Zoll eine Nachricht geschrieben, wie hier vorzugehen ist. Das Auto gehört ja nicht mir, obwohl ich es schon seit 3 Jahren fahre! Folgende Antwort:
    Für die Zollbehandlung ist einzig der eigene Gebrauch vor der Wohnsitzverlegung von Bedeutung. Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle"

    Die gute Nachricht: Meine Leasing Auto dürfte somit als Umzugsgut gelten. Die schlechte, ich muss es innerhalb eines Jahres in der Schweiz ummelden, was ja nicht geht, außer ich kaufe vorab heraus!

    Mein Plan: Einreisen, Auto rauskaufen, in Ö verkaufen, neues Auto in CH kaufen, anmelden!

    LG René

    Einmal editiert, zuletzt von ReneM86 (7. April 2021 um 16:27)

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™