Hallo zusammen,
ich habe eine Menge an Beiträgen hier schon gelesen, aber nicht so richtig meine Situation wiedergefunden, oder keine Antwort dazu und würde mich über Erfahrungen von euch freuen:
Ich habe folgende Situation:
Ich habe einen Arbeitsvertrag für die Schweiz vorliegen, den ich auch annehmen werde und im Juni in Aargau anfangen werde zu arbeiten. In diesem Zuge werde ich auch nach Argau ziehen mit Aufenthaltsbewilligung B.
Aktuell lebe ich im Münchner Umland in meiner ETW. Diese möchte ich nicht verkaufen oder vermieten und weiterhin behalten und alle 1 - 2 Monate selbst nutzen oder meine Eltern nutzen sie von Zeit zu Zeit. Ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin, wenn mir in Deutschland ein Wohnraum zur Verfügung steht - was meine ETW ja durchaus wäre.
Ich hatte heute ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater und dieser meinte, dass dies kein Problem sei, solange mein Arbeitsort die Schweiz ist. Solange würde ich mein Gehalt auf Grund des DBA in der Schweiz versteuern und Deutschland hätte das nachsehen. Kritisch wird es, wenn ich in Deutschland arbeite - dann müßte ich die entsprechenden Tage in Deutschland anteilig versteuern. Irgendwie hört sich das zu einfach an und passt nicht ganz zu dem was ich in verschiedenen Threads gelesen habe
Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation? Wie habt ihr es gelöst?
Danke schon mal für Eure Beiträge.
VG Stefan