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  4. Grenzgänger

Hauptwohnsitz CH nach DE verlegen

  • MAJO
  • 6. Februar 2021 um 13:40
  • MAJO
    2
    MAJO
    Beiträge
    2
    • 6. Februar 2021 um 13:40
    • #1

    Hallo liebe Community,

    ich arbeite und wohne seit 2 Jahren in der Schweiz. Meinen Wohnsitz habe ich damals in DE abgemeldet, somit bin ich aktuell nur in CH gemeldet.
    Nun muss/sollte/will ich aufgrund eines Krankheitsfalles im engen Familienkreis meinen Hauptwohnsitz nach Deutschland zu meinen Eltern verlegen. Beim Meldeamt der Gemeinde, wurde ich höflich „weg geschickt“ mit der Aussage, das ich mich mit einem bestehenden Wohnsitz in der Schweiz nicht in Deutschland melden kann.
    Dies fällt mir schwer so pauschal zu glauben, zumal ich glaube zu wissen, dass andere auch noch ihren Hauptwohnsitz in DE haben obwohl sie in CH arbeiten und wohnen.
    Meine Wohnung in der Schweiz jetzt zu Kündigen, mich abzumelden, obwohl ich weiterhin hier arbeiten und wohnen möchte, kann für mich nicht die Lösung sein.
    Weiss jemand, wie die Sachlage hier aussieht? Ich finde im Internet einfach nichts dass mir wirklich hilft die Sachlage zu klären.
    Schonmal vielen lieben Dank für eure Antworten.

    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von MAJO (6. Februar 2021 um 14:27)

  • MotU
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    MotU
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    Zürich
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    • 11. Februar 2021 um 09:28
    • #2

    Hoi,

    da hast Du definitiv mal wieder einen typischen inkompetenten Deutschen Beamten vor Dir gehabt... Natürlich geht das.

    Es wären dann natürlich nicht Haupt- und Nebenwohnsitz, das geht nicht, sondern es wären zwei Hauptwohnsitze. Steuerlich hat das natürlich Auswirkungen, aber sonst wäre es mir neu, dass es nicht erlaubt ist.

  • jan82
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    jan82
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    • 11. Februar 2021 um 11:23
    • #3

    Ich würde den lieben Beamten genau einmal darauf hinweisen, dass das geht. Und direkt danach würde ich beim BMI anrufen und nachfragen welche Bedingungen Du als Deutscher Bürger denn erfüllen müsstest, um Dich in Deutschland anzumelden. Das ganze vor dem Hintergrund, dass Dir die Behörde die Anmeldung verweigern würde und Du nun darüber einen Zeitungsbericht schreiben möchtest, weil Du Dich als Deutscher in Deutschland diskriminiert fühlst...

    Ich wette mit Dir: Das Problem ist in Rekordzeit inexistent.

  • MAJO
    2
    MAJO
    Beiträge
    2
    • 12. Februar 2021 um 16:46
    • #4

    Hallo MotU und Jan82,

    vielen Dank für eure Antworten, demnach lohnen sich weitere Bemühungen gegenüber dem Rathaus.
    Ich habe schon Kontakt zu der Sachbearbeiterin aufgenommen und ihr mitgeteilt, dass ich anderer Meinung bin.
    Sie hat sehr kooperativ reagiert und mir vorgeschlagen, dass sie sich gerne noch einmal informiert da es auf der kleinen Gemeinde wohl noch nie einen solchen Fall gab.

    Nochmals Danke! Ihr habt mir sehr geholfen.

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