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Entsendung wie lange gültig

  • Martina
  • 15. Februar 2021 um 14:04
  • Martina
    2
    Martina
    Beiträge
    2
    • 15. Februar 2021 um 14:04
    • #1

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für Aufnahme hier. Kurz zu mir:
    Ich bin seit 2011 als Grenzgänger in der Schweiz tätig. Also ich wohne in Baden-Württemberg und mein Arbeitgebern sitzt in der Schweiz. Wir haben eine Entsendung veranlasst das ich meine Tätigkeit in Stuttgart im Hauptsitz der Firma tätigen kann. Bisher gab es hier keine Probleme mit dem Entsendungsantrag.
    Jetzt läuft der Entsendungsantrag im April ab und laut meinem AG in der Schweiz kann dieser nicht mehr verlängert werden. Stimmt das so? Kennt sich hier jemand damit aus?

    Lieben Gruß
    Martina

  • jan82
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    jan82
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    • 15. Februar 2021 um 15:01
    • #2

    Hallo Martina

    Meistens kann man die Entsendung einmal verlängern. Irgendwann sperrt dann der Kanton. Das ist deinem Fall ja auch nachvollziehbar - auch wenn ich verstehe, dass du natürlich in der Schweiz abgestellt sein möchtest.


    Gruss,
    Jan

  • Martina
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    Martina
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    • 15. Februar 2021 um 16:13
    • #3

    Danke Jan für Deine schnelle Rückantwort. Dann bleibt mir wohl nicht anderes übrig.

    Bleibt gesund und vielen Dank

  • Simon
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    Simon
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    • 20. Februar 2021 um 15:24
    • #4

    Mich würde interessieren wo Du Steuern und Sozialabgaben zahlst. Wahrscheinlich in Deutschland, oder?

  • jan82
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    jan82
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    • 20. Februar 2021 um 18:01
    • #5

    Sozialabgaben zahlt man in der Schweiz (aber das ist eben zeitlich begrenzt, siehe https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…nd-schweiz.html). Steuern werden gemäss DBA abgeführt. Nach 6 Monaten kannst du davon ausgehen, dass der Lebensmittelpunkt endgültig in Deutschland liegt. Ausnahmen gibt es da natürlich auch (https://www.vlh.de/arbeiten-pende…etigkeiten.html).

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