Wohnungsuche Bewerbungsverfahren

  • Hallo zusammen


    Wir sind auf der Wohnungssuche in St. Gallen bzw. Wittenbach. Ich habe schon mehrere Wohnungen besichtigt, wo ich drei Favoriten habe. Jedes Mal ist angegeben, dass man 150 Franken zahlen muss, wenn nach einem ausgefertigten Mietvertrag die Bewerbung zurückzieht.


    Wie ist die Vorgehensweise seitens der Vermieter? Ich kann doch irgendwie schlecht eine Bewerbung (und alle Unterlagen, die dazu gehören) für eine einzige Wohnung einreichen und wenn man eine Absage bekommen sollte, steht man dann wahrscheinlich schlecht da? Die anderen Wohnungen werden höchstwahrscheinlich auch weg sein.


    Wie habt ihr es gemacht?

  • Hoi Michael


    Der Immobilienmakler fragt dich in der Regel nochmal, bevor der Mietvertrag ausgestellt wird. D.h. erst kommt die Zusage vom Vermieter, dann ruft dich der Makler an und gibt dir die freudige Nachricht. Erst wenn du auch einwilligst, wird der Mietvertrag tatsächlich ausgestellt.


    Die 150.- sind für die Aufwände, auf Schweizerdeutsch Umtriebe, des Maklers bzw des Vermieters, falls der Vertrag dann doch nicht zustande kommt. Dieser muss dann anderen potentiellen Mietern absagen.



    VG basileus

  • ich hatte damals den Mietvertrag nach Deutschland geschickt bekommen und sah dort erst, dass es ein Jahr Kündigungsfrist gab.Das wurde seitens des Vermieters nicht kommuniziert. Mir wurde dann mit einer Busse gedroht und habe aus Fachkreisen erfahren das dieses Verhalten unzulässig war und ist.
    Also schaut auch aif die Kündigungsfrist.
    Gruss Honigbiene

  • Ich würde mir da gar keine Gedanken machen. Einfach unterschreiben: die nicht zulässigen Klauseln werden doch nie wirksam und im Streitfall immer ein Boomerang für den Vermieter. Meine Frau möchte auch immer alles bis aufs letzte juristisch sauber haben. Das kostet primär viel Zeit und nerven... Das werden Dir deine Fachkreise ja vermutlich auch gesagt haben. Wie heisst es noch so schön: Papier ist geduldig...

  • lieber Jan

    • ich will nicht alles juristisch sauber haben, aber wenn ich gerade einen Makler an der Hand habe, dann frag ich und hole mir Infos und Ich gebe nur Informationen von mir weiter, an jemanden der fragt. Gerade weil ich weiss, dass man als Neuling verunsichert ist, wenn man von einer "Busse" hört.Nicht für ungut.Beste Grüsse
    • Honigbiene
  • In 4 von meinen bisher 5 Mietverträgen war die Klausel mit der 1jährigen Kündigungsfrist, im 1. Mietjahr. Danach galten/gelten die üblichen Kündigungsfristen.
    Mein letzter (privater) Vermieter hat meine Anfrage, ob ich ausser terminlich kündigen darf, gleich als Kündigung akzeptiert. Sich um einen Nachmieter gekümmert, die Wohnungsübergabe war auch ganz unkompliziert.


    Den Mietvertrag für meine jetzige und hoffentlich letzte Wohnung, habe ich im Mai 2020 unterschrieben, bezugsbereit war sie jedoch erst ab 1.12.2020. Wenn ich vom Vertrag zurück getreten wäre, hätte ich auch eine Aufwandentschädigung an den Vermieter zahlen müssen. Ich hatte ein gutes Gefühl, von Anfang an, schon als ich den Rohbau besichtigt habe, sodass ich das Risiko eingegangen bin. Denke aber, dass auch dieser Vermieter kulant gewesen wäre, falls ich die Wohnung doch nicht genommen hätte.