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Über die Osterfeiertage Ehemann in der Schweiz besuchen

  • Fränkin
  • 8. März 2021 um 11:40
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    Fränkin
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    • 8. März 2021 um 11:40
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne am Gründonnerstag mit einem befreundeten Ehepaar, die ihre Tochter in der Schweiz besuchen wollen, in die Schweiz fahren und meinen Mann besuchen und am Ostermontag wieder zurück.
    Lt. meinem Mann, der in der Schweiz arbeitet, ist es kein Problem, in die Schweiz aus Deutschland einzureisen.

    Unsere Bedenken sind nur, das wir am Montag bei der Einreise von der Schweiz nach Deutschland in Quarantäne müssen. Das können wir uns alle beruflich leider nicht leisten.
    Weiss jemand wie das momentan gehandhabt wird? :smiling_face:

  • MotU
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    • 8. März 2021 um 14:18
    • #2

    Hallo,

    das ist abhängig vom Bundesland. NRW und BaWü haben Ausnahme-Regelungen für solche Fälle.

  • _w0t_
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    • 8. März 2021 um 14:51
    • #3

    Ich war mit meiner Tochter (+Hund) die vergangene Woche zwei Mal min dem Auto in der Schweiz (über Schaffhausen). Es hat sich kein Mensch an der Grenze für uns interessiert. Alle vier Male wurden wir einfach "durchgewunken" :smiling_face:

  • aufStand
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    • 8. März 2021 um 15:16
    • #4

    Dann hoffe ich, dass du entweder ein Anliegen hattest, das dich von der Quarantäne befreit oder du danach in DE in Quarantäne gegangen bist.
    Meine Frau fährt jeden Tag nach DE über die Grenze zum Arbeiten und zwei - dreimal pro Woche wird konkret nachgefragt und einmal wurde ein schriftlicher Nachweis verlangt, dass sie wirklich in DE arbeitet.
    Am Samstag haben sie am Zoll dutzende Autos zurückgeschickt, die von der CH nach DE wollten.

    Es kann gut gehen - muss aber nicht. Wenn man erwischt wird, kann es teuer werden. Vermutlich ist da die Gefahr aber mit CH-Nummerntafel am Auto grösser :winking_face:

  • MotU
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    • 8. März 2021 um 15:20
    • #5
    Zitat von _w0t_

    Ich war mit meiner Tochter (+Hund) die vergangene Woche zwei Mal min dem Auto in der Schweiz (über Schaffhausen). Es hat sich kein Mensch an der Grenze für uns interessiert. Alle vier Male wurden wir einfach "durchgewunken" :smiling_face:

    Davon ausgehen würde ich aber nicht. An den Grenzen wird Rasterfahndung eingesetzt, aka sporadische Kontrollen. Wenn man dann nicht den tollen Code der Einreiseanmeldung vorweisen kann, rollt ein Verfahren auf Dich zu.

  • _w0t_
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    • 8. März 2021 um 15:26
    • #6

    Ja, da hast Du Recht, es kann Mal so und Mal so kommen. Aber, da ich zu dem Thema bereits ein wenig recherchieret habe, hoffe ich euch zumindest ein Bisschen Zeit beim Nachsuchen zu sparen:

    DE -> CH:
    -------------
    Coronavirus: Einreise in die Schweiz
    BAG-Liste der Risikoländer

    CH -> DE:
    -------------
    Digitale Einreiseanmeldung
    Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung (DEA)

    2 Mal editiert, zuletzt von _w0t_ (8. März 2021 um 16:33)

  • MotU
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    • 8. März 2021 um 16:21
    • #7

    Also, hergeleitet aus dem Usernamen, gehe ich mal von Bayern aus:

    §2 Abs. 3 Satz 1 Punkt 2 b:
    Soweit nicht bereits von Abs. 2 erfasst, sind von § 1 Abs. 1 Satz 1 außerdem Personen nicht erfasst,...

    ....die einreisen aufgrund
    a)des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,


    Gültig ist das aber nur, wenn bereits bei Einreise ein negativer Test vorgezeigt werden kann, der nicht älter als 48h sein darf. Schnelltests aus der Schweiz sind akzeptiert und kosten 60CHF für Ausländer und Symptomlose. Das Testresultat ist mindestens 10 Tage lang aufzuheben und der Behörde auf Nachfrage vorzulegen.


    Quelle:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…CookieSupport=1

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