Die überobligatorische Vorsorge in der 2. Säule - Vorteile/Nachteile/Auszahlung

  • Hallo Zusammen


    meine aktueller Arbeitgeber bietet mir mehrere Möglichkeiten an, wie ich meine Altersvorsorge plannen kann mit unterschiedlichen Summen für das Überobligatorium der 2ten Säule.


    Nachteil: weniger Netto


    Vorteil: ich kann steuerfrei und sozialversicherungsfrei Geld zur Seite legen


    Da bekanntlich das Überobligatorium der 2ten Säule jederzeit frei beziehbar ist, habe ich folgende Frage:


    ì)Wie komm genau an das Geld? Kann ich zur jeder Zeit Swisslife (private Rentenkasse) anschreiben und sagen, dass sie mir das Geld auszahlen sollen?


    ii) Wie komm ich an das Geld steueroptimiert? Sollte ich mir das Geld nur bei Arbeitslosigkeit auszahlen? Oder zur jeder Zeit, wenn ich quellensteuerpflichtig bin? Welcher Steuersatz wird da angewendet? Wird das Geld wie Einkommen besteuert?


    iii) Muss ich Sozialversicherung für das Geld bei Auszahlung zahlen?

  • Hallo



    Da bekanntlich das Überobligatorium der 2ten Säule jederzeit frei beziehbar ist, habe ich folgende Frage:

    Ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Ich weiss, dass ich das Überobligatorium (auch) beim Wegzug (ins EU Ausland) beziehen kannst. Meinst Du das?



    ì)Wie komm genau an das Geld? Kann ich zur jeder Zeit Swisslife (private Rentenkasse) anschreiben und sagen, dass sie mir das Geld auszahlen sollen?

    Im wesentlich: Wohneigentum kaufen (selbstgenutzt), selbstständig machen oder eben der Wegzug ins Ausland. Siehe auch hier:


    Pensionskassengeld vorzeitig auszahlen lassen: Was muss ich tun? - www.ch.ch


    ii) Wie komm ich an das Geld steueroptimiert? Sollte ich mir das Geld nur bei Arbeitslosigkeit auszahlen? Oder zur jeder Zeit, wenn ich quellensteuerpflichtig bin? Welcher Steuersatz wird da angewendet? Wird das Geld wie Einkommen besteuert?

    Das kommt nun darauf an wann du es beziehst. Wenn du bspw. wegziehst, bist du in der Schweiz nicht mehr steuerpflichtig. Wenn du es in der Schweiz beziehen möchtest, wird es getrennt vom übrigen Einkommen so einem anderen Steuersatz besteuert. Da das häufig dennoch nicht optimal ist, wird gerne verpfändet. So habe ich das auch gemacht. Das ist steuerneutral.



    iii) Muss ich Sozialversicherung für das Geld bei Auszahlung zahlen?

    Meines Wissens nicht.


    Gruss,
    Jan

  • Das kommt nun darauf an wann du es beziehst. Wenn du bspw. wegziehst, bist du in der Schweiz nicht mehr steuerpflichtig. Wenn du es in der Schweiz beziehen möchtest, wird es getrennt vom übrigen Einkommen so einem anderen Steuersatz besteuert. Da das häufig dennoch nicht optimal ist, wird gerne verpfändet. So habe ich das auch gemacht. Das ist steuerneutral.

    Ok. Wenn ich das nun richtig verstehe, kann ich mir das Geld bei Wegzug auszahlen lassen. Dann aber fallen die Kapitalertragssteuer in Deutschland an. Die bezahlten Quellensteuer in CH kann ich gegenrechnen.
    Wenn ich ab 60 weiterhin in der Schweiz sein sollte, zahle ich dort Kapitalsteuer(CH) bei Auszahlung, was nur zwischen 5-7% liegt.
    Wie funktioniert das mit der Pfändung?


    Es ist gut möglich, dass ich in den nächsten 5 Jahren zurück nach Deutschland gehe. Aber 25% Steuern in Deutschland auf das Überobligatorium zu zahlen macht ja kein Sinn, da kann ich gleich meiner Swisslife sagen, dass ich ab nun kein Überobligatorium zahlen möchte, weil ich dadurch Verluste mache.
    Am liebsten hätte ich das Geld in der Schweiz ausgezahlt unter schweizer Steuer.

  • Ok. Wenn ich das nun richtig verstehe, kann ich mir das Geld bei Wegzug auszahlen lassen. Dann aber fallen die Kapitalertragssteuer in Deutschland an. Die bezahlten Quellensteuer in CH kann ich gegenrechnen.Wenn ich ab 60 weiterhin in der Schweiz sein sollte, zahle ich dort Kapitalsteuer(CH) bei Auszahlung, was nur zwischen 5-7% liegt.

    Leider (!) ist diese Planung aktuell ziemlich sinnfrei. 2/3 des CH-Vorsorgesystems (1. und 2. Säule) werden aktuell in "moderniesiert". Da weiss einfach heute niemand was in 3 Jahren ist - leider. Dazu kommt dann noch die mühsame Steuersouveränität - wie das dann "irgendwann" im Ausland gewertet wird, ist noch unsicherer.
    Deshalb wird dir vermutlich jeder Vermögensberater raten das Überobligatorium als kleinen Teil deiner langfristigen Gesamtvorsorgestrategie zu sehen. Das BVG macht IMHO wenig Sinn, um kurzfristig zu sparen, sofern Du noch nicht 50+ bist. Wenn du 50+ ist, ist das ein ganz anderes Spiel, weil die einmalige Steuerersparnis (je nach Kanton) eine ganz anständige Performance auf die vergleichsweise kurze Restlaufzeit bringt. Auch dann macht es aber nur Sinn, wenn die Kasse auch gut da steht. Die Personalabteilung wird dir bei Bedarf aber bestimmt den Kassenbericht aushändigen. Ansonsten kannst du den beim Arbeitnehmervertreter anfordern. Wir haben jedes Jahr im November auch eine Infoveranstaltung (30 Minuten) zum Thema Altersvorsorge. Da behandle ich solche Dinge wie BVG (Obligatorium, Überobligatorium und getrennte Kaderversicherung/Beletage), 3. Säule und auch private Pflegezusatzversicherung im Expressdurchlauf.


    Ich weiss natürlich nicht um wieviel Geld es bei Dir geht. Aber wenn Du dir solche Gedanken machst gehe ich mal von eher höheren Beträgen aus. Und dann macht es ohnehin Sinn eine Anlagestrategie erstellen zu lassen. Die paar tausend Franken spielen dann gesamthaft keine Rolle.


    Grundsätzlich muss Dir einfach bewusst sein, dass du nach aktuellem Stand zuerst immer die 3. Säule befeuern solltest. Erst wenn das jährliche Einkaufspotential dort ausgeschöpft ist, sollte man über die 2. Säule nachdenken. Und auch darüber sollte man nur dann nachdenken, wenn die Pensionskasse gut da steht. Und gut dastehen kann ganz unterschiedlich interpretiert werden. Einige möchte nur hohe Sparbeiträge (das ist okay, gerade wenn man alleine ist). Andere achten auf die Versicherungsleistung, weil sie Familie haben. Bei 12 Pensionskassen, die ich genauer untersucht habe, empfiehlt es sich in der Regel die Kinder abzusichern (das ist sehr viel günstiger als die Ehefrau - ich habe keine Ahnung wieso). Alles in allem ist das ein sehr komplexes Thema und eine Beratung ist da sinnvoll.


    Bei der Pfändung kannst du geldwerte Vermögensgegenstände (dazu gehören auch Lebensversicherungen, Pensionskassen und ähnliches) der Bank als Sicherheit hinterlegen. Diese reduzieren dann den Bar zu erbringenden Eigenanteil und verbessern die Zinsen. Das ist beim BVG gerade dann auch interessant, wenn das Todesfallrisiko anständig abgedeckt wird. Sonst brauchst du in der Regel - gerade bei Hypothekarvolumen ab etwa 1 Mio CHF - separate Lebensversicherungen.


    Ich sehe die Pensionskasse bei mir als eine von 5 Säulen der Vorsorge. Und die Vorsorge hat keine gute Performance, die aber etwas durch die Steuerersparnis "aufgewertet" wird. Auch kann man damit gut die Steuerprogression brechen. Die hohen einmaligen Einzahlungen werden aber in der Regel erst nach 5 Jahren erlaubt (vorher beim Kanton nachfragen!). Auch dann kannst du aber nicht alles auf einmal nachzahlen, sondern musst ggfs. splitten. Bei meiner Frau verteilen wir das auf drei Jahre - nach Rücksprache mit der Steuerverwaltung.



    Es ist gut möglich, dass ich in den nächsten 5 Jahren zurück nach Deutschland gehe. Aber 25% Steuern in Deutschland auf das Überobligatorium zu zahlen macht ja kein Sinn, da kann ich gleich meiner Swisslife sagen, dass ich ab nun kein Überobligatorium zahlen möchte, weil ich dadurch Verluste mache.
    Am liebsten hätte ich das Geld in der Schweiz ausgezahlt unter schweizer Steuer.

    Evtl. haben sie bei Deinem AG Pensionsklassen, die kein Überobligatorium haben. Wir haben eine solche.

  • Zwei Dinge, die mir noch eingefallen sind:
    i)Kann das Überobligatorium auch beim Hauskauf in Deutschland verpfändet werden?
    ii) Sollte man sich das Geld doch in Deutschland auszahlen während eines Sabbatjahres, wird das Geld zwar mit der Kapitalsteuer besteuert aber mit einer Steuererklärung kann man die Steuern zurückholen, wenn der persönliche Steuersatz für jenes Jahr tiefer liegt. Und 10k€ im Jahr sind eh frei. Bei 20k€ liegt man bei knapp 10% in Deutschland.

  • Hallo SwissExpert


    es liegt an deiner Bank, ob sie sich darauf einlässt. Indirekte Amortisierungen gibt es grundsätzlich weltweit. Und wann und wie du am besten auszahlst, ist eben immer schwierig. Niemand weiss was das in 10 Jahren an Steuern kostet.


    Gruss,
    Jan