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Arbeit in CH, Frau bleibt in DE berufstätig

  • c0dswallop
  • 22. März 2021 um 20:26
  • c0dswallop
    4
    c0dswallop
    Beiträge
    11
    • 22. März 2021 um 20:26
    • #1

    Hallo liebe Community,

    ich werde bald in die Schweiz auswandern und habe es erstmal vor, jedes Wochenende nach DE zu meiner Frau zu pendeln (Wiesbaden). Sie hat eine gute Stelle in DE und will erstmal nicht in die Schweiz mit mir umziehen. Geplant ist es, dass ich z. B. einmal pro Monat die ganze Woche aus DE arbeite (homeoffice) und einmal pro Monat meine Frau mich in CH besucht und von dort ein Homeoffice macht. Wir haben keine Kinder und wohnen zur Zeit zur Miete. Da der Umzug in die Schweiz eigentlich nicht geplant war aber sich so spontan ergeben hat, gibt es aus meiner Sicht sehr viele offenen Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir paar gute Tipps/Hinweise geben:

    1. Kann ich weiterhin nach dem Umzug auch in DE angemeldet sein?
    2. Wo werde ich im ersten Jahr die Steuer bezahlen, angenommen ich ziehe erst ab 15.07.2021 in die Schweiz (183-Tage Regel?)
    3. Wir sind mit meiner Frau gemeinsam in DE steuerlich veranlagt - sollen wir hier was ändern wenn ich umziehe? Ich werde über 120k CHF/Jahr verdienen falls diese Info relevant ist.
    4. Wir haben aktuell nur 1 Auto, welches auf mich aktuell zugelassen ist. Der Plan ist aber, dass ich nach Schweiz immer mit der Bahn pendeln wird, und meine Frau mich einmal pro Monat mit dem Auto besuchen wird. Darf Sie problemlos mit den DE-Nummernschildern nach CH?
    5. Kann ich meine Bahnkosten von Steuer in der CH absetzen?
    6. Gibt es noch Themen die wir unbedingt bei unserer Situation beachten sollen?

    ich werde mich über euer Feedback sehr freuen.

    Grüße,
    Daniel

  • jan82
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    jan82
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    • 25. März 2021 um 15:24
    • #2

    Hallo Daniel

    Ich versuch es mal - aber die meisten Punkte findest du hier im Forum auch hoch- und runtergebetet.

    • Ich würde zunächst so planen, dass du jedes Wochenende nach Deutschland zurückkehrst. Sofern Deine Frau da wohnt, kannst du versuchen Internationaler Wochenaufenthalter zu werden, weil Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Ob das aber bewilligt wird, hängt immer etwas vom Kanton, der familiären Situation und der Wohnsituation ab. Du würdest dann Grenzgänger sein - einfach mit einem "Zimmer" in der Schweiz.
    • Es wird bis zum Stichtag gewertet und dann das weltweite Einkommen für die Progression herangezogen.
    • Das kommt ein wenig auf den Status in 1) an.
    • Wenn das Auto in Deutschland bleiben soll, darfst du das als Grenzgänger für die Fahrt zum Arbeitsplatz ohne Anmeldung nutzen - und sie vermutlich auch für die Fahrt zu Dir. Mit B Bewilligung wird es dann etwas komplizierter.
    • Als internationaler Wochenaufenthalter ja. Aber auch da gibt es Höchstgrenzen, die du höchstwahrscheinlich überschreiten wirst. Das gilt auch für dein "Zimmer".
    • Ganz ganz viele. Überleg Dir insbesondere vorher gut, ob Deine Beziehung das aushält - die sollte dafür schon recht stabil sein. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Wenn Du daran Zweifel hast, würde ich persönlich davon abstand nehmen ohne Frau auszuwandern.

    Gruss,
    Jan

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 25. März 2021 um 15:26
    • #3
    Zitat von c0dswallop

    Hallo liebe Community,

    ich werde bald in die Schweiz auswandern und habe es erstmal vor, jedes Wochenende nach DE zu meiner Frau zu pendeln (Wiesbaden). Sie hat eine gute Stelle in DE und will erstmal nicht in die Schweiz mit mir umziehen. Geplant ist es, dass ich z. B. einmal pro Monat die ganze Woche aus DE arbeite (homeoffice) und einmal pro Monat meine Frau mich in CH besucht und von dort ein Homeoffice macht. Wir haben keine Kinder und wohnen zur Zeit zur Miete. Da der Umzug in die Schweiz eigentlich nicht geplant war aber sich so spontan ergeben hat, gibt es aus meiner Sicht sehr viele offenen Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir paar gute Tipps/Hinweise geben:

    1. Kann ich weiterhin nach dem Umzug auch in DE angemeldet sein?
    2. Wo werde ich im ersten Jahr die Steuer bezahlen, angenommen ich ziehe erst ab 15.07.2021 in die Schweiz (183-Tage Regel?)
    3. Wir sind mit meiner Frau gemeinsam in DE steuerlich veranlagt - sollen wir hier was ändern wenn ich umziehe? Ich werde über 120k CHF/Jahr verdienen falls diese Info relevant ist.
    4. Wir haben aktuell nur 1 Auto, welches auf mich aktuell zugelassen ist. Der Plan ist aber, dass ich nach Schweiz immer mit der Bahn pendeln wird, und meine Frau mich einmal pro Monat mit dem Auto besuchen wird. Darf Sie problemlos mit den DE-Nummernschildern nach CH?
    5. Kann ich meine Bahnkosten von Steuer in der CH absetzen?
    6. Gibt es noch Themen die wir unbedingt bei unserer Situation beachten sollen?

    ich werde mich über euer Feedback sehr freuen.

    Grüße,
    Daniel

    Alles anzeigen

    ich versuche mich mal an den ersten Fragen:
    1. das hängt von deinem Wohnkanton/Wohngemeinde ab, ob die eine Abmeldung aus Deutschland sehen will. Bei uns wurde die nicht verlangt.
    6. Ja. Pendeln & Fernbeziehung sucks Das muss man wollen und auch nicht für ewig
    Zum Thema Steuern gibt es hier kompetentere Auskunftgeber
    Beste Grüsse aus Bern
    tobi

  • c0dswallop
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    c0dswallop
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    • 25. März 2021 um 18:37
    • #4
    Zitat von jan82

    Hallo Daniel

    Ich versuch es mal - aber die meisten Punkte findest du hier im Forum auch hoch- und runtergebetet.

    • Ich würde zunächst so planen, dass du jedes Wochenende nach Deutschland zurückkehrst. Sofern Deine Frau da wohnt, kannst du versuchen Internationaler Wochenaufenthalter zu werden, weil Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Ob das aber bewilligt wird, hängt immer etwas vom Kanton, der familiären Situation und der Wohnsituation ab. Du würdest dann Grenzgänger sein - einfach mit einem "Zimmer" in der Schweiz.
    • Es wird bis zum Stichtag gewertet und dann das weltweite Einkommen für die Progression herangezogen.
    • Das kommt ein wenig auf den Status in 1) an.
    • Wenn das Auto in Deutschland bleiben soll, darfst du das als Grenzgänger für die Fahrt zum Arbeitsplatz ohne Anmeldung nutzen - und sie vermutlich auch für die Fahrt zu Dir. Mit B Bewilligung wird es dann etwas komplizierter.
    • Als internationaler Wochenaufenthalter ja. Aber auch da gibt es Höchstgrenzen, die du höchstwahrscheinlich überschreiten wirst. Das gilt auch für dein "Zimmer".
    • Ganz ganz viele. Überleg Dir insbesondere vorher gut, ob Deine Beziehung das aushält - die sollte dafür schon recht stabil sein. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Wenn Du daran Zweifel hast, würde ich persönlich davon abstand nehmen ohne Frau auszuwandern.

    Gruss,
    Jan

    Besten Dank Jan für den Auskunft. Ich habe in den letzten paar Tagen ganz viel über Auswandern in die Schweiz gelesen und bin etwas verwirrt wegen Anzahl an Neuinformationen.

    Ich werde versuchen, den Status als Wochenaufenhalter (oder Wochengrenzgänger) zu bekommen. Mein Lebensmittelpunkt wird in DE sein (größere Wohnung, Frau etc..), allerdings wird mich meine Frau mindestens einmal pro Monat für ganze Woche besuchen und im HomeOffice aus der Schweiz arbeiten (ist mit dem DE-Arbeitgeber so abgesprochen). Bei mir ist die tägliche Rückkehr an Wohnort nicht zumutbar, da ich mindestens 4h in einer Richtung brauche egal ob mit der Bahn oder Auto. Ich werde sicherlich mehr als 60 Tage pro Jahr nicht zurück nach Deutschland kommen, von daher werde ich die Steuer in der Schweiz bezahlen und das ist auch gut so.

    Wir sind mit meiner Frau seit 7 Jahren verheiratet, wir kennen uns aber schon seit 14 Jahren, von daher bin ich mir sicher, dass wir es auch durchkriegen. Langfristig ist es geplant, dass meine Frau auch in die Schweiz auswandern, allerdings muss dafür paar Voraussetzungen erfüllt werden.

    Grüße
    Daniel

  • jan82
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    • 25. März 2021 um 18:44
    • #5

    Ich werde mich an dieser Stelle bewusst vorsichtig ausdrücken: Es gibt Informationen in Deinem Post, die ich den Behörden nicht ungefragt mitteilen würde. Nicht, weil es dann nicht ginge, sondern weil es dann kompliziert werden könnte...

  • c0dswallop
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    c0dswallop
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    • 25. März 2021 um 18:55
    • #6

    Ok vestehe. Also, dann am besten nur sagen, dass ich vor hat, immer nach DE am Wochenende zu kehren und das meine Frau auf jeden Fall in DE bleibt.

  • jan82
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    • 25. März 2021 um 19:01
    • #7

    Wo ihr in Zukunft lebt, könnt ihr ja heute gar nicht wissen. Und deshalb würde ich darüber auch kein Wort verlieren. Im Hier und Jetzt ist Dein Lebensmittelpunkt Deutschland. Und Du fährst wöchentlich (und mindestens zweiwöchentlich) nach Deutschland - wo auch Deine Frau wohnt und arbeitet. Und daran ist doch nichts gelogen...

  • c0dswallop
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    c0dswallop
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    • 17. April 2021 um 20:53
    • #8

    Was muss ich am besten beim Finanzamt in DE vorliegen, damit ich mir den möglichen Ärger erspare? Ich habe auf diesem Forum viele unterschiedliche Meinungen gelesen, z.B. dass der FA guckt wo mein Lebensmittelpunkt ist und verlangt Steuer sowieso, auch wenn ich einen internationaler Wochenaufenthalter mit G-Bewilligung bin und über 60 Tage im Jahr nicht zurück nach DE komme. Macht es Sinn vorher eine schriftliche Auskunft von FA zu holen?

    Ich werde sicherlich den Mietvertrag aus CH nachweisen können. Auch kann ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber holen, dass ich definitiv über 60 Tage in CH arbeite. Was wäre noch sinnvoll um mal sicher zu sein?

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