Liebe Alle,
nach circa 2,5 Monaten in der Schweiz und den Weihnachtsferien in Sichtweite, bekomme ich so langsam Laune für exzessives Shopping in Deutschland. Fest steht, dass die Warenfreigrenze von 300 CHF in jedem Fall überschritten wird. Jetzt will ich ja auch keine Gesetze brechen und habe deshalb die Internetseite des Zolls rauf und runter studiert. Ich habe verstanden, dass die Waren oberhalb der Freigrenze nachträglich zu versteuern sind (8 % MWSt) und dass man hierfür die Waren beim Zoll mittels vorgelegter Belege anmelden muss. Soweit so gut. Laut Auskunft des Zolls, dem ich schon eine E-Mail geschrieben habe, können "Waren des Reiseverkehrs" (darunter fallen die Shopping-Güter) "bei jeder geöffneten Dienststelle mündlich veranlagt werden, auch samstags, sonntags und feiertags". Zu den von mir angefragten Zollstelle Thayngen hiess es noch, dass diese "24 Stunden für den Reiseverkehr offen ist". - Soweit also die Auskunft der Behörde. Ok.
Aber wie funktioniert das jetzt in der Praxis? Hat von euch jemand Erfahrung damit?
Ich stelle mir gerade vor, wie ich Sonntag abends, ca. 20 Uhr, nachts am beleuchteten Grenzübergang Thayngen mit dem Auto stehe, das Grenzhäuschen leer ist und weit und breit kein Mensch in Sicht. Und dann? Wo soll ich denn dann meine mündliche Veranlagung vornehmen? Und wenn ich dann weiterfahre, dann habe ich doch eigentlich schon den Gesetzesverstoss begangen, oder?
Und selbst wenn an der Grenze ein Zöllner steht - was ja momentan tatsächlich der Fall ist - ist es denn nicht schon zu spät für die mündliche Veranlagung, wenn ich mich in der Kolonne unter dem Schild "nichts zu verzollen" eingereiht habe??
Wie gesagt, ich zahle ja gern die Mehrwertsteuer und was es sonst noch geben mag, mir ist nur schleierhaft, wie das in der Praxis laufen soll, insbesondere ausserhalb der Öffnungszeiten des Zolls.
Herzlichen Dank im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis
Viele Grüsse von Carina