Selbstständigkeit in CH, wohnsitz in D?

  • Hallo zusammen,
    nach einem Besuch bei einer Steuerberatung und einem Anruf beim Finanzamt, sind wir leider immer noch nicht schlauer.
    Mein Freund (wohnhaft in CH, selbstständig in CH) und ich (wohnhaft in D, festangestellt in D) heiraten nächsten Monat, erwarten im Juli ein Kind.
    Beide Wohnsitze dauerhaft zu finanzieren schaffen wir nicht, für mich ist es in Elternzeit keine Option in die Schweiz zu ziehen.
    Drum möchte er gerne seinen Wohnsitz nach D verlegen, weiterhin in der SChweiz selbständig tätig bleiben. Laut Steuerberaterin wäre er in D somit nicht steuerpflichtig.
    Er wäre in diesem Fall kein Grenzgänger.
    Laut Finanzamt wäre das dann aber doch nicht so sicher so. Wo von die Steuerpflicht in diesem Fall in welchem Land abhängt, konnte ich in beiden Gesprächen nicht herausfinden.
    Idee wäre ein CoWorkingSpace mit fixer Domiziladresse in CH für die TÄtigkeit in CH, wohnen in D.


    Hat hier jemand Erfahrungen oder weiß genaueres?
    Danke und liebe Grüße,
    Johanna

  • Hallo Johanna,


    es würde mich tatsächlich überraschen wenn er damit in Deutschland -nicht- steuerpflichtig wäre.
    Denn in Deutschland bemisst sich die Steuerpflichtigkeit nach dem dauernden Aufenthaltsort (kann der Wohnsitz sein, muss aber nicht) aber im Prinzip wo er seinen Lebensmittelpunkt hat und sich im Jahr überwiegend aufhält. Da du sagst, dass er in D wohnen wird, wird hier auch das Finanzamt davon ausgehen, dass er dort seinen Lebensmittelpunkt hat und entsprechend steuerpflichtig ist.


    Viele Grüße

  • Hallo Johanna


    Erstmal (fast) Glückwunsch zu Ring und Nachwuchs!

    Mein Freund (wohnhaft in CH, selbstständig in CH) und ich (wohnhaft in D, festangestellt in D) heiraten nächsten Monat, erwarten im Juli ein Kind.

    Zunächst einmal: Ist er wirklich selbständig? Oder vielleicht eher in arbeitgeberähnlicher Situation bei der eigenen Kapitalgesellschaft angestellt? Jede der Varianten bringt ganz unterschiedliche "Probleme" mit sich...


    Wenn er wirklich selbständig ist, sagt Art. 14 des DBA:

    (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat regelmässig über eine feste Einrichtung ver­fügt. Verfügt sie über eine solche feste Einrichtung, so können die Einkünfte in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrich­tung zugerechnet werden können.

    Das heisst für mich: Das war er in der Schweiz erarbeitet, muss er in der Schweiz versteuern. Und was er in Deutschland erarbeitet (wenn er da eine feste Einrichtung hat), muss er dort versteuern. Steuerberater bin ich aber nicht. Und mit einer Kapitalgesellschaft sieht's wieder anders aus.


    Gruss,
    Jan

  • Danke für eure Antworten!
    besonders der Auszug des DBA hilft mir weiter :smiling_face:
    Bestimmt wird lässt eine Steuerprüfung dann nicht lange auf sich warten und danach wir sind schlauer.. werde im Falle davon berichten.
    Bis dahin gehe ich davon aus, dass er mit seiner Selbstständigkeit in der CH richtig fährt.
    Es bleibt spannend!
    Danke nochmal :smiling_face:
    Grüße,
    Johanna

  • Das mit der Steuerprüfung solltet ihr zu vermeiden versuchen. International sind die Steuerexperten sehr teuer und alleine packt man das fast nicht - der normale Steuerberater ist da auch direkt verloren.

  • Mit Verlaub, auf eine Steuerprüfung zu warten wäre Wahnsinn. Und mMn unterliegt ihr einer falschen Einschätzung. Und das dürfte dann bei einer Prüfung richtig teuer werden.


    Ein CoWorkingSpace spricht ja gegen eine feste Einrichtung im Sinne des DBA. Und damit rutscht das Vorgehen eher in Richtung Steuervermeidungsversuch, da man sich als Ansässiger in einem Staat nicht als "Selbstständigerwerbender" in einem anderen Staat erklären kann. Selbst ein im Handelsregister eingetragener Selbstständigerwerbender verliert durch Wegzug diese Grundlage.


    (Um das im DBA mal zu erklären: Angenommen man ist Physio-Therapeut, hat eine Praxis in der Schweiz in der man arbeitet, dann kann das vom DBA gedeckt sein, da die Umsätze dort zugeordnet werden können. Ist man hingegen Freelancer im IT-Bereich und arbeitet vom CoWorkingSpace aus, dann kann das FA in Deutschland mit gutem Recht unterstellen, dass diese Arbeit nicht vom Ort abhängig ist. Und damit greift das DBA nicht.)


    Minim muss die Situation mit den FA vorgängig geklärt werden. In jedem Fall schriftlich. Die Aussage der Steuerberaterin hat im Zweifelsfall keinerlei Relevanz und klingt für mich auch nicht wirklich plausibel.

  • Hallo Johanna,

    Ich bin auch interessiert selbständig in der Schweiz als Physiotherapeut zu arbeiten aber in Deutschland weiterhin zu leben. Konntest du herausfinden in welchem Land dein Mann seine Steuer bezahlen muss wenn er zu dir in Deutschland umzieht ?

    Danke schön,

    David

  • Führerschein : also es ist so, dass du als selbständiger in der CH mit deutschem Wohnort in der Schweiz Steuern zahlen muss. Weiss jemand wie das ist, wenn man noch Geschäftsautos hat. Da man ja den Führerschein in einen D Führerschein umschreiben muss, darf man ja dann nicht mit in Deutschland mit Schweizer Kontrollschild fahren.