Als Kinderkrankenpfleger (zusätzlich B.A.) in die Schweiz (Bodenseeregion) auswandern

  • Liebes Forum,
    ich bin neu hier und würde mich sehr freuen, wenn sich jemand die Zeit nimmt seine Erfahrungen zu teilen und meine Fragen zu beantworten.


    Schon mal vielen Dank im voraus! :thumbs_up:


    Ich spiele mit dem Gedanken von Deutschland in die Schweiz auszuwandern. Am liebsten würde ich in die Bodenseeregion ziehen. :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Kurz zu meiner Person. Ich bin 38 Jahre alt und bin verheiratet ohne Kinder. Ich habe im Oktober 2003 eine Ausbildung als exam. Kinderkrankenpfleger abgeschlossen. Seit Oktober 2005 bin ich überwiegend in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig. Davon war ich vier Jahre als Stationsleitung tätig. Zusätzlich habe ich im Oktober 2019 ein Bachelor Studium im Bereich Social Management mit dem Schwerpunkt Psychiatric Nursing abgeschlossen.


    Für mich bzw. uns ist sicher, dass wir unseren Wohnsitz definitiv in die Schweiz verlegen möchten. Wir möchten keine Grenzgänger werden.


    Nun zu meinen Fragen:
    1.) Kann jemand einschätzen wie die Jobchancen (auch durch Corona) derzeit für Pflegekräfte aus Deutschland stehen? Ich würde natürlich gerne in meinem Fachgebiet der Psychiatrie bleiben, bin aber auch bereit das Fachgebiet zu wechseln.
    2.) Wie gut stehen die Chancen als deutscher Auswanderer in die Schweiz eine Stelle in einer Leitungsfunktion zu erhalten? Oder müsste ich wieder bei "null" anfangen?
    3.) Ist der deutsche Bachelor Titel automatisch in der Schweiz anerkannt? Oder müsste ich den erstmal anerkennen lassen? Ist er dann gleich zu setzen mit der HF Ausbildung oder ist er eher "höherwertig"?
    4.) Da es in der Schweiz ja üblich ist, teilweise bereits im Bewerbungsverfahren seine Gehaltsvorstellungen zu nennen, wollte ich mal fragen was ein realistisches Jahresbruttogehalt mit meinen Qualifikationen darstellt? Meine Recherchen haben ergeben, dass ein durchschnittliches Jahresbruttogehalt für Pflegekräfte bei etwa 80.000 CHF liegt. Ist es realistisch in der Bewerbung mehr zu fordern?
    5.) Können wir zu zweit Auswandern, auch wenn erstmal nur ich einen Arbeitsvertrag habe? Oder müssen wir beide von Beginn an einen Arbeitsvertrag vorweisen?
    Wie sieht es mit dem Visum, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis aus? Ist das kompliziert oder erhalten wir das problemlos?
    6.) Wir haben beide einen deutschen Führerschein und jeder ein in Deutschland zugelassenes Auto. Macht es von Beginn an Sinn das Auto in der Schweiz anzumelden? Wo sind die Kosten für Steuer und Versicherung für das Auto günstiger? Ich habe hier im Forum gelesen, dass man das deutsche Auto teilweise bis zu 2 Jahre in der Schweiz weiterfahren darf. Aber nicht alle KFZ-Versicherungen dies wohl akzeptieren. Muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?


    Vielen, vielen Dank! :thumbs_up:


    Liebe Grüße
    Herr K.

  • Hallo Herr K


    herzlich willkommen im Forum. Ich kann nicht alle deine Fragen beantworten, aber die anderen greifen da sicher zeitnah ein....


    1. Pflegekräfte haben gute Chancen (gerade auch durch Corona) - weiss nur nicht ob in deinem Fachgebiet... aber dafür gibt es spezielle Jobbörsen
    2. Auch in Leitungsfunktion hat man Chancen, wenn diese Stellen dann zu besetzen sind und man die entsprechende Erfahrung/Ausbildung mitbringt
    zu 3. keine Ahnung
    zu 4. ich kenn das eher nicht, das man in der Bewerbung schon von Geld spricht
    zu 5. Ihr könnt zu zweit auswandern, da du verheiratet bist, zählt deine Frau als Familienzuzug und du musst sie natürlich finanziell mittragen können (meistens eher kein Problem), Bürokratie wie in Deutschland ist hier Gott sei Dank nicht so "bescheuert", wenn du einen Arbeitsvertrag und Mietvertrag hast, bekommst du auch eine Bewilligung
    Visum und "Arbeitserlaubnis" brauchst du hier als EU-Bürger nicht
    6. Das kommt auf eure Fahrzeuge an - Tüv gibt es hier nicht, sondern es heisst MFK und ist einfach eine Prüfung, die das Auto bestehen muss. Ihr könnt aber problemlos noch genau 12 Monate mit euren Wagen und auch den Führerscheinen in der Schweiz fahren, danach ist Ummeldepflicht. Der deutsche Führerschein wird durch einen Schweizer Führerausweis getauscht und das Auto muss dann umgemeldet und zur MFK vorgeführt werden.


    Viele weitere Informationen werden von den anderen Mitgliedern folgen, da bin ich sicher. Aber du kannst auch hier schon einiges an Informationen sammeln, allein in den ganzen Links, die Maik hier hinterlegt hat für Umzug, Auto, Budget, und was so alles noch auf euch zukommt


    Wünsche euch gutes Gelingen und legt einfach los


    Liebe Grüsse
    Kerstin

  • Hallo Herr K,


    erstmal willkommen hier :smiling_face:
    Ich bin selbst im Gesundheitsbereich tätig und zukünftig auch in der Healthcare Beratung in Zürich.
    Ich würde gerne mal ein paar deiner Fragen beantworten:


    1) Ich glaube, da brauchst du dir gar keine Gedanken machen. Der Mangel an Pflegepersonal ist auch in der Schweiz hoch und es gibt sogar relativ viel deutsches Pflegepersonal in den schweizer Krankenhäusern. Entsprechend sind deine Jobchancen gut bis sehr gut.
    2) Nein, natürlich musst du nicht bei Null anfangen. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das deutsche Examen ist genauso gut angesehen wie in Deutschland und wenn du die nötige Berufserfahrung mitbringst, steht dem nichts entgegen.
    3) Nein. Der Bachelortitel ist automatisch anerkannt (je nach Universität/Hochschule natürlich, bei privaten Hochschulen gibts manchmal Ausnahmen) und du brauchst keine extra Umwandlung oder Anerkennung.
    5) das kann ich leider nur teilweise beantworten, aber im Prinzip suchst du den Job und dann bekommst du ja einen Arbeitsvertrag mit dem du dich nach Umzug dann in deiner Gemeinde meldest und damit auch den Ausländerausweis erhälst. Das ist relativ unproblematisch mit unterschriebenem Arbeitsvertrag.
    6) Du musst dein Auto innerhalb von einem Jahr in der Schweiz ummelden, da kommst du nicht drum herum, da du dann ein Schweizer Kennzeichen brauchst.


    Hoffe das hilft etwas.
    Viele Grüße
    MissFoxi

  • Hallo Herr K


    zu 2) Gerade im Gesundheitsbereich sind die Bildungsabschlüsse in Europa nicht einheitlich geregelt. Du kannst Dir Deinen Abschluss aber anerkennen lassen. Das kostete (vor zwei Jahren) 680 CHF und dauerte ein paar Monate. Danach bist Du dann "Diplomierter Pflegefachmann". Hättest Du in der Schweiz die Ausbildung gemacht, gäbe es noch den Zusatz HF (Höhere Fachschule) oder FH (Fachhochschule). Den darfst du natürlich nicht führen. Der FH Abschluss ist übrigens ein Bachelor Abschluss.


    zu 3) Ich hab ein paar Jahre an der Uni gearbeitet - in Deutschland und der Schweiz. Und was soll ich sagen: Ja, du darfst den Titel natürlich führen, aber anerkannt ist der nicht automatisch für weitere Ausbildungen. Das gilt auch für Titel innerhalb der EU (siehe auch hier). Da gab's in meiner Zeit an der Uni leider sehr sehr viele unschöne Erfahrungen. Solltest Du Dich also weiterbilden wollen, müsstest du das vorher klären.


    Jan

  • Hallo,
    vielen, vielen Dank für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten.


    @jan82: Meine Frage bezog sich mehr darauf, ob ich mit meinem Abschlüssen (Examen und Bachelor of Arts) in der Schweiz direkt arbeiten darf oder ob ich im Vorfeld schon mich um irgendwelche Anerkennungen kümmern muss.
    Wie ist das deutsche Examen und mein Bachelor of Arts anzusiedeln?
    Ich habe erstmal nicht vor einen Master zu machen - also ich strebe erstmal keine Weiterbildung an.


    @All: Ich habe heute schon mal kurz mit einer Bereichsleitung (an Sie soll auch die Bewerbung gerichtet werden) eines Spitals an dem ich mich bewerben möchte telefoniert. Sie sagte auch, dass ich in der Bewerbung noch keine Gehaltsvorstellung nennen muss. Aber irgendwann wird das sicher auf mich zu kommen. Kann mir jemand einen Richtwert nennen, was sinnvoll ist? Einfach das Durchschnittsgehalt für die Branche angeben oder ist es legitim mit Berufs- und Leitungserfahrung etwas mehr zu fordern? Ich möchte es natürlich unbedingt vermeiden gleich zu Beginn in ein "Fettnäpfchen" zu treten. Vor allem weil ich es mir mit dem Spital (es ist mein Wunsch-Spital und sie haben mehrere interessante Stellen ausgeschrieben) nicht "verscherzen" will.


    Ist es auch in der Schweiz üblich, sich auf mehrere freie Stellen (mit unterschiedlichen Ansprechpartnern) beim gleichen Arbeitgeber (in meinem Fall beim gleichen Spital) zu bewerben? Oder ist das eher verpönt und ich sollte erstmal nur eine Bewerbung für meine favorisierte Stelle schreiben?


    Kann jemand was zu den Unterhaltskosten (KFZ-Steuer und Versicherung) von Autos im Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz sagen? Ist es in beiden Ländern ähnlich oder irgendwo deutlich teurer?


    Vielen Dank im voraus !!!


    Liebe Grüße

  • Hallo Herr K


    Für das Auto: es ist unterschiedlich gestaffelt und geht nach Art des Autos und Wohnort
    Aber du kannst dein Auto ja mal bei Comparis rechnen lassen - einfach dort die Daten eingeben und dann siehst du wo du günstiger versichert bist


    Also wir zahlen z.B. wesentlich weniger als in Deutschland für unser Auto.

  • @jan82: Meine Frage bezog sich mehr darauf, ob ich mit meinem Abschlüssen (Examen und Bachelor of Arts) in der Schweiz direkt arbeiten darf oder ob ich im Vorfeld schon mich um irgendwelche Anerkennungen kümmern muss.

    Also ich fasse mich nochmal kürzer, obwohl ich glaube, dass es da schon recht eindeutig stand. Ja, du kannst arbeiten, aber du musst ihn anerkennen lassen. Das gilt natürlich nur für die Arbeit in dem Pflegeberuf. Wenn Du direkt Verwaltungsdirektor wirst, brauchst du keinen Anerkennung. Ein Verwaltungsdirektor weiss per Definition alles :grinning_squinting_face:


    Der B.A. wird vermutlich den CH-FH Abschluss entsprechen - aber um das genau zu Beurteilen, musst Du das Anerkennungsverfahren starten.

  • Also ich fasse mich nochmal kürzer, obwohl ich glaube, dass es da schon recht eindeutig stand. Ja, du kannst arbeiten, aber du musst ihn anerkennen lassen. Das gilt natürlich nur für die Arbeit in dem Pflegeberuf. Wenn Du direkt Verwaltungsdirektor wirst, brauchst du keinen Anerkennung. Ein Verwaltungsdirektor weiss per Definition alles


    Der B.A. wird vermutlich den CH-FH Abschluss entsprechen - aber um das genau zu Beurteilen, musst Du das Anerkennungsverfahren starten.

    Hallo Jan,
    alles klar!


    Danke für die Info! :thumbs_up:


    Hast Du zufällig einen Link für mich, wo ich die Anerkennung machen lasse?


    Schönes Wochenende !!!

  • Hallo HerrK
    Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum :CH:
    Ich denke, dass Du sehr gute Chancen hast eine Stelle in Deiner Branche zu bekommen, auch in Führungsposition.
    Als erstes solltest Du Dich um die Anerkennung Deines Berufes / Deiner Diplome kümmern.


    Für meine Berufsgruppe (MPA) war/ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Bern zuständig. Nebenbei bemerkt, läuft es auch so wenn man in Norwegen arbeiten und leben möchte


    Das Ganze kostet auch eine "Kleinigkeit" in meinem Fall waren es 550 Franken. Ohne Eidgenössisches Fachzeugnis Röntgenbefugnis, dafür hätte ich nochmals 90 Franken bezahlt. Den Grundkurs fürs Röntgen habe ich noch in Deutschland kurz vor meiner Auswanderung absolviert, selbst finanziert. Dachte er bringt mich weiter bei der Stellensuche, stattdessen wurde ich vor Jahren während eines Vorstellungsgesprächs in einer Praxis des Besseren belehrt. Ich müsste den Kurs in der Schweiz machen, für 5000 Franken und selbst finanzieren.


    Du kannst Dich auf mehrere Stellen in einem Unternehmen bewerben, dass ist kein Problem.
    Das praktiziere ich seit Jahren mit Kantonsspitälern hier in der Region, jedoch bisher und aktuell wieder ohne Erfolg. Obwohl meine "systemrelevante" Berufsgruppe, Medizinische Praxisassistentin, gesucht wird wie Sand am Meer. Sobald eine 5 vorm Alter steht, hast Du schlechte Karten! Auch wenn Du Dich fit für den Job fühlst, Deine Lebens- und Berufserfahrung gerne weiter anwenden und weiter geben möchtest... Schade eigentlich! Oder auch nicht, so (er)findet man sich immer wieder neu.


    Viel Glück und Erfolg

  • Liebe Community,


    nochmal vielen, vielen Dank für die sehr hilfreichen Infos, Ratschläge und Tipps.


    Ich habe morgen Nachmittag ein Vorstellungsgespräch via Videocall. :smiling_face:


    Und darf wenn alles gut läuft nächste Woche zu einem Schnuppertag in die Klinik kommen. :CH:


    Ich halte euch gerne auf dem Laufenden!


    Liebe Grüße

  • Ganz viel Erfolg für dein Vorstellungsgespräch!

  • "Ihr könnt aber problemlos noch genau 12 Monate mit euren Wagen und auch den Führerscheinen in der Schweiz fahren, danach ist Ummeldepflicht."


    Das ist allerdings nur die (zoll-)rechtliche Sicht aus der Schweiz. Wie vorher schon erwähnt ist es von der Versicherung in Deutschland abhängig ob dem zugestimmt wird oder nicht (Schriftlich geben lassen). Zusätzlich ist es zulassungsrechtlich aus Deutschland nicht möglich, nach Aufgabe des Wohnorts noch ein Fahrzeug auf diesen zugelassen zu haben.


    Im dümmsten Fall fährt man ein nicht versichertes, nicht gültig zugelassenes Auto durch die Gegend. Fällt dann auf wenn etwas passiert was mehr als nur Blechschaden ist.


    Wenn man "auswandert" ist es doch kein Problem das Fahrzeug nach Einfuhr auch in der Schweiz einzulösen. Die Zeit zwischen Einfuhr und Einlösung/MFK wird durch die deutschen Versicherungen i.d.R. sogar noch überbrückt. (Schriftlich geben lassen.)

  • Hi Markus,

    das ist nicht ganz 100%ig richtig.

    Man kann auch ohne Wohnsitz in Deutschland das Auto zugelassen lassen (für die 12 Monate bspw. in der Schweiz), in dem man eine Empfangsberechtigte Person in Deutschland hat. Da müssen aber -beide- persönlich bei der KFZ-Zulassungsstelle vorsprechen.

    Das ist z.B. Gang und Gebe für Leute die im Wohnwagen oder ähnliches leben und meistens auch keine Meldeadresse in Deutschland mehr haben.


    Liebste Grüße

  • Das ist richtig, ist allerdings Auslegungssache auf die man in diesem Fall hier kein Anrecht hat. Zusätzlich ist der Versicherungsvertrag zu beachten, die allermeisten schliessen eine dauerhafte Nutzung bei Wohnsitznahme in einem (hier sogar Nicht-EU-)-Land aus und räumen lediglich eine Karenzzeit zur Ummeldung ein.


    Das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 sieht im Artikel 4 sogar eine 12 Monate gültige Internationale Zulassung vor (kann man auch beantragen, exemplarisch hier für Gera: Internationale Zulassung mit nationalem Kennzeichen (gera.de))


    Aber: das setzt die Zulassung im Wohnsitzstaat voraus, ist also kein geeignetes Vehikel für "Auswanderer".


    In einem vorgängigen Abkommen von 1922 wurde vereinbart, das Kraftfahrzeuge am Ort des üblichen Gebrauchs zuzulassen sind. Sprich: wer auswandert und damit diesen Ort verlegt, muss es am neuen Wohnort zulassen.


    Maik Ich brauche dringend einen "Besserwisser"-Smiley. Den mit der Brille. :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Da müssen aber -beide- persönlich bei der KFZ-Zulassungsstelle vorsprechen.

    Stimmt so nicht ganz. Das kommt ganz auf die Zulassungsstelle an. Aus persönlicher Erfahrung weiss ich, dass manche Zulassungsstellen es nicht machen.


    Edit: Argh, Markus war schneller und hat sogar noch die Gesetze zitiert :thumbs_up:

  • Stimmt so nicht ganz. Das kommt ganz auf die Zulassungsstelle an. Aus persönlicher Erfahrung weiss ich, dass manche Zulassungsstellen es nicht machen.


    Edit: Argh, Markus war schneller und hat sogar noch die Gesetze zitiert :thumbs_up:

    Ja gut, ist eben so wie immer mit den Behörden in Deutschland - da muss man ein wenig auf die Freundlichkeit der Beamten hoffen.

    Ich kann ja nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten :smiling_face: