Hallo,
ich beschäftige mich mit der Auswanderung von D in die Schweiz. Wir haben Wohneigentum in Deutschland. Ich habe ja nun gelesen, dass es keinen Zweitwohnsitz nach Steuerrecht gibt, sondern das es automatisch ein zweiter Erstwohnsitz ist und man somit auch in Deutschland steuerpflichtig bleibt.
Gibt es da keine Grauzone? Ich konnte konkret diese Fragen nicht beantworten bisher.
1 Wenn zunächst nur ich in die Schweiz ziehe und mich ummelde und meine Familie in Deutschland wohnen bleibt, ist es dann automatisch ein zweiter Erstwohnsitz?
2 Gilt das auch wenn es nur für eine Übergangszeit ist von 3-6 Monaten?
3 Kann man nicht argumentieren, dass man nur sehr unregelmäßig in Deutschland ist (nur 1 mal im Monat)?
4 Angenommen wir ziehen als ganze Familie in die Schweiz und melden uns um. Und lassen das Eigentum für eine Übergangszeit leer und unvermietet stehen? Zählt es dann auch als zweiter Erstwohnsitz?
Danke für die Antworten