Hallo Leute,
Da ich bald in der Schweiz leben werde, werde ich auch bei meinem Arbeitgeber erst unter dem sogenannten Meldeverfahren arbeiten, das 3 Monate gültig ist.
Ich bekomme auch sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag, mich würde aber gerne interessieren, muss ich warten bis das Meldeverfahren von 3 Monaten abgeschlossen ist, oder könnte ich eigentlich schon mitten in dem Meldeverfahren, also z.B. nach einem Monat die B Bewilligung beantragen?
Liebe Grüsse