Aktuell (Mai) zum Bewerbungsgespräch in die Schweiz?

  • Hallo liebe Foristen,

    mein Mann hat zwei Job-Angebote in der Schweiz (Basel und Nähe Konstanz). Es sollen Bewerbungsgespräche stattfinden. Mir ist aber nicht ganz klar, wie das aktuell funktionieren soll. Wir müssten aus Hannover anreisen, ohne Übernachtung ist das nicht machbar. Übernachten in Ba-Wü ist aber (touristisch) nicht erlaubt, oder? Übernachtung in der Schweiz = Quarantäne? Schwierig, oder hat jemand einen Tipp.

    Danke

    Ina

  • Die Hotels in der Schweiz waren in vielen Kantonen nie wirklich zu.
    Und ein Bewerbungsgespräch ist meines Erachtens kein touristischer Zweck, eine Übernachtung also evtl. auch in Deutschland möglich.


    Zur Rückreise kann ich dir nicht so viel sagen. Es gibt viele Verordnungen und Ausnahmen und nicht immer ist der exakte Wortlaut gültig, es gibt auch "Aufweichungen". So wird beispielsweise Berufsausübung und ähnliches genannt als Ausnahme genannt. Ich weiß nicht, an welche (Gesundheits)behörde man sich wenden muss, um sich die entsprechende Ausnahme bzw. Vorhaben explizit bestätigen zu lassen.

    Problematisch ist vielleicht eher, wenn du deinen Mann begleitest würdest.


    Ist halt die Frage, wie groß man das Thema behandeln will. Am ehesten sind meines Erachtens Schwierigkeiten zu erwarten, wenn ihr mit eurem Auto (mit Kennzeichen aus Niedersachsen) über die Autobahn ein- bzw. zurückreist. Auch die Schweizer könnten euch anhalten - aber nur um sicherzustellen, dass ihr nicht aus Sachsen oder Sachsen-Anhalt kommt (da wäre die Einreise nicht ohne weiteres erlaubt).
    Mit dem ÖV über die Grenze (je nach dem wo ihr das Hotel habt) oder mit dem Auto über "kleine" Grenzübergänge abseits der Autobahn dürfte eher wenig Potenzial für Probleme geben. Das soll jetzt keine Ermunterung sein das so zu tun, sondern ist einfach ein Bericht aus der Praxis - zumindest für die Region Basel.

  • mW kommt du um die Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr nicht drumherum. Da ist es egal ob es beruflich ist oder nicht. Ich habe Bekannte die aktuell viel beruflich reisen - trotzdem immer mit eingeplanter Quarantäne.

    Die Hotels sollten eigentlich in der Schweiz auf haben, das sollte nicht das Problem sein.

  • Bei mir war es für die berufliche Einreise im Januar noch so, dass ich dem Gesundheitsamt in Potsdam (wo ich damals noch wochenweise gearbeitet habe und bei Freunden übernachtet habe) eine Bestätigung des Arbeitgebers für die unaufschiebbare Dringlichkeit der Anwesenheit vorgelegt habe. Damit musste ich in D nicht in Quarantäne und konnte jeweils übers WE in die Schweiz zurückfahren - wobei der Aufenthalt in D/Brandenburg auf Max. 5 Tage am Stück begrenzt war. So stand es damals in der Verordnung.

    Ihr solltet Euch die Einladung zum Vorstellungsgespräch schriftlich geben lassen (für die Grenze) und mal in eurem Bundesland in die Verordnung und die dortigen genauen Quarantäne Ausnahmen schauen.

    Beste Grüße

    tobi

  • Also ich bin im Schengen Raum von der Quarantäne und Testpflicht befreit. Von der Testpflicht befreit klingt aber besser als es ist: Damit ich befreit bin (bei den Einreisen) muss ich jede Woche einen PCR Test machen... Aber immerhin keine Quarantäne - sonst könnte ich und ein wesentlicher Teil meiner Belegschaft direkt in Kurzarbeit. Aber mich nerven die Tests unfassbar...

  • Danke für eure Informationen. Das mit der schriftlichen Bestätigung ist eine gute Idee. Aus Ba-Wü darf man wohl (bis zu 24 h) aus wichtigen/ beruflichen Gründen ohne anschließende Quarantäne in die - grenznahe - Schweiz einreisen. Zur Not machen wir eine Gewalt- Tour: nachts los, Gespräch 1, Gespräch 2 und wieder zurück...wir müssen noch überlegen.

  • Danke für eure Informationen. Das mit der schriftlichen Bestätigung ist eine gute Idee. Aus Ba-Wü darf man wohl (bis zu 24 h) aus wichtigen/ beruflichen Gründen ohne anschließende Quarantäne in die - grenznahe - Schweiz einreisen. Zur Not machen wir eine Gewalt- Tour: nachts los, Gespräch 1, Gespräch 2 und wieder zurück...wir müssen noch überlegen.

    Ich glaube nicht, dass eine "Gewalttour" eine gute Voraussetzung für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch ist. Eine Übernachtung würde ich definitiv einplanen. Entweder in der Schweiz (unkomplizierter, es gibt ja auch günstige Hotels) oder in Deutschland - nach vorheriger Absprache, welchen Nachweis das Hotel benötigt.
    Die Vignette für die Schweizer Autobahn wäre dann ggf. noch ein nötiges Investment. Die 24h-Regel könntet ihr ja nachdem trotzdem einhalten. Wobei es sein kann, dass diese nur für (grenznahe?) Bewohner von BW gilt. Der Regeldickicht ist mittlerweile wirklich recht schwer zu durchschauen, zumal der Ausnahmenkatalog eben nicht abschliessend ist.

  • Ich war im Dezember zuletzt in der Schweiz und habe (mehrfach) innerhalb weniger Tage von der 24 Stunden Regel Gebrauch gemacht. Familie wohnt in Deutschland in Grenznähe, Hotels in Deutschland waren geschlossen, also in der Schweiz übernachtet und jeden Tag über die Grenze zur Familie gefahren. Wurden in 4 Tagen 1 Mal von der schweizer Polizei gefragt warum wir einreisen, habe wahrheitgetreu geantwortet und alles war gut.

    Die 24 Stunden Regel gibt es sowohl in Niedersachsen als auch Baden Württemberg ganz offiziell, für Niedersachen nachzulesen unter dem Link unten. Da gibt es auch eine Schnellfassung "Nds. Quarantäne-Verordnung - kompakt: Risiko-Gebiet (mit Übersicht Ausnahmen)". Wüsste nicht das es Regeln gegen das "ausnutzen" der Regel gibt, wenn ihr z. B. jeden Tag kurz über die Grenze nach Deutschland fährt und tankt oder so.

    https://www.niedersachsen.de/C…tellte-fragen-186671.html


    Alternativ würde ich (keine rechtliche Beratung und bin auch kein Jurist) davon ausgehen, dass folgender Paragraph der "Niedersächsische Quarantäne-Verordnung" greift:
    "Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Bundesgebiet einreisen, wobei die zwingende Notwendigkeit durch die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber, die Auftraggeberin oder den Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen ist,"


    Weitere Alternative wenn euch das alles zu heikel ist: in Deutschland übernachten und vorher im Hotel / Ferienwohnung nachfragen, was für ein Wisch zur Übernachtung gebraucht wird. Bei den meisten ist es eine Eigenerklärung, dass man eine Geschäftsreise macht oder einen anderen wichtigen Grund hat. Die wichtigen Gründe habt ihr ja.


    Im übrigen seid ihr nicht alleine. War vor kurzem auf Geschäftsreise. Bei der Grenzkontrolle in Deutschland haben sich die Polizisten beschwert dass sie eh keine Ahnung mehr haben was erlaubt ist und was nicht, bei diesem ganzen bürokratischen hin und her. Wenn die es schon nicht wissen . . .

  • Hallo,

    Eine kleine Rückmeldung von unserer Kurzreise. Es war alles kein Problem, wir sind in Konstanz über die Grenze, da war auf Hin- und Rückfahrt niemand.

    Das Gespräch war gut und es klingt für meinen Mann interessant aber für uns hängt viel daran, was wir bedenken müssen. Wir müssen beide unsere Ausbildungen (Arzt/ Lehrerin) in der Schweiz anerkennen lassen, das kostet erstmal Zeit und natürlich auch Geld. Dann haben wir hier Haus und Garten, das wollen wir natürlich "dort" auch. Wir würden beide sichere gut dotierte Jobs kündigen (ich natürlich erst nach der Probezeit meines Mannes), er natürlich vorher. Zwei Schulkinder gibt es auch, einer aktuell in der dritten, der andere in der 10. Klasse, also bald in der Oberstufe. Interessant sind das anscheinend angenehmere und bessere Arbeiten in einer Praxis (hier Klinik) und das Leben in einer wunderschönen Region, einem stabilen und gefühlt freiheitlicherem Land. Das Geld ist nicht der Grund für den Wechsel. Erstmal wird mein Mann im Juni nochmal ein/zwei Tage in der Praxis mitlaufen und offene Fragen klären, dann entscheiden wir. Es ist noch so vieles unklar für uns. Für mich (aktuell 54) ist z.B. nicht klar, ob ich überhaupt noch eine Rente erwirtschafte, wenn ich in der Schweiz anfange zu arbeiten, vielleicht hat da jemand eine Antwort. Ich wollte gerade einfach mal meine Gedanken loswerden. Danke für's Lesen.

  • Hallo Ina_niedersachsen

    Ich finde Deine Gedanken sind total in Ordnung und angebracht, bei der Grösse Eures Vorhabens. Da wir im selben Alter sind, habe ich sie auch sehr aufmerksam gelesen.


    Deinem Mann möchte ich zunächst vor allem den Tipp geben, er soll beim Schnuppertag oder Mitlaufen gut hinsehen und -hören, danach noch einmal alles sehr, sehr genau betrachten, bevor Ihr Entscheidungen trefft.

    Die Zelte würde ich persönlich erst dann abbrechen, wenn Dein Mann fest im Sattel sitzt!!!

    Vieles erkennt man nicht am Schnuppertag und manches wirklich Wichtiges kommt oft erst nach der Probezeit oder später ans Tageslicht.

    Das ist in Deutschland auch nicht ungewöhnlich und betrifft mitunter auch Ärzte.

    Ich kenne aus beiden Ländern Beispiele...


    Ich bin zwar nur eine kleine MPA, jedoch habe ich in den 5 Jahren Schweiz so meine Erfahrungen gemacht und Feststellungen treffen können, die wenn ich vorher davon gewusst hätte, mir hier so manche Enttäuschung erspart hätten. Angefangen hat es, als ich nach 1.5 Jahren von Ilanz weg gegangen bin, weil ich näher am Flughafen sein wollte und wieder in einer Facharztpraxis arbeiten wollte...

    Seitdem hangle ich mich von Praxis zu Praxis und weiss nicht mehr, ob ich in dem Beruf noch richtig bin, der meine Berufung ist!!!

    Vielleicht mache ich doch noch eine Ausbildung zum Life Coach... :upside_down_face:

    Für mich ist das soweit kein Problem, da ich ja nur für mich alleine verantwortlich bin und auch nicht wegen dem Geld verdienen in die Schweiz gegangen bin.

    Gerade gestern habe ich mit meiner Haus- und Hoffriseurin gesprochen. Als ich ihr gesagt habe, dass ich in der Schweiz 1:1 wie in Deutschland lebe, sagte sie nicht ganz überrascht, dass ihr dass schon viele ihrer Kunden erzählt haben, die auch aus Deutschland kommen...


    Deshalb würde für mich, wenn ich in Eurer Konstellation in Deutschland leben würde, ein Leben in der Schweiz nicht in Frage kommen! In erster Linie der Kinder zuliebe!

    Wenn Du möchtest, erkläre ich Dir das gerne auf einem anderen Medium.


    Ich kann nur das weiter geben, woraus ich gelernt habe, was mir aufgefallen ist, worüber mancher nicht gerne redet!

    Obwohl ich mir wünschen würde, es würden mehr solche Erfahrungen hier im Forum geteilt!

    Ich denke das wäre für den Einen oder Anderen ein Glück! Nicht dass ich keinem gönne, seinen Traum zu leben.


    In diesem Sinne, hoffe ich, dass ich Dir/Euch etwas weiter helfen konnte.

    Schöne Restpfingsten und viele Grüsse

  • Hallo Ina

    Für mich (aktuell 54) ist z.B. nicht klar, ob ich überhaupt noch eine Rente erwirtschafte, wenn ich in der Schweiz anfange zu arbeiten, vielleicht hat da jemand eine Antwort. Ich wollte gerade einfach mal meine Gedanken loswerden. Danke für's Lesen.

    Natürlich wirst Du eine Rente erwirtschaften. Aber bei Dir scheint mir das alles sehr komplex.


    Ich gehe mal davon aus, dass Du verbeamtet bist - dein Mann vermutlich nicht (sonst bitte korrigieren). Sobald Dein Mann in Deutschland keine Beiträge mehr zahlt, baut er da nichts mehr auf. Dafür aber in der Schweiz. Das ist ja auch so wie man sich das vorstellen würde. Fakt ist aber, dass er vermutlich extrem viel mehr Rentenansprüche hätte, wenn er 40 Jahre in der Schweiz gearbeitet hätte (statt 30 in D und 10 in CH). Das führt dann zu einer deutlichen Rentenlücke in der Schweiz, die das Leben dort als Rentner potentiell unattraktiv machen können. Neben der freiwilligen Einzahlung in die 3. Säule (rund 6'800 CHF in der 3a pro Person und in einigen Kantonen noch 750 CHF pro Person in die 3b) könnt ihr nach 5 Jahren auch freiwillig in der 2. Säule nachzahlen und das ebenfalls von den Steuern abziehen. Ich sage Dir aber gleich: Dir Lücke wird gross sein und es ist nicht sehr realistisch, dass ihr diese vollständig schliesst. Nach heutigem Stand bleibt die Lücke in der 1. Säule ohnehin bestehen.


    Viel schlimmer wirkt aber für Dich die Bitte um Entlastung aus dem Beamtenverhältnis (Kündigen kannst du ja nicht), weil Du deine Pensionsansprüche verlierst. In diesem Fall versichert das LBV (?) bei der Deutschen Rentenkasse nach. Meinen Informationen nach verliert man da rund 50% (!) der Ansprüche. Aus diesem Grund muss jeder für sich überlegen, ob das für ihn sinnvoll ist. Diese 50% bekommst du vermutlich in der Schweiz nicht aufgebaut (oder nur mit riesigem Aufwand). Ob es daher für Dich interessant sein kann, sich Beurlauben zu lassen (statt um die Entlassung zu bitten) musst du ebenfalls überlegen. Aus familiären Gründen ist das bspw. für bis zu 12 Jahre möglich. Allerdings darfst du dann nur so arbeiten, dass es den Gründen deiner Beurlaubung nicht widerspricht. Und zudem gelten für Beamte (auch beurlaubte) oftmals Wohnsitzvorschriften (zumindest für Bundesbeamte - bei den Ländern habe ich keine Ahnung). Aber ich würde mir da dringend und zeitnah einen Experten für Altersvorsorge aus Deutschland heranziehen. Ein Anrecht auf Altersgeld (das zahlen einige Bundesländer den Beamten als "Pensionsausgleich") hast du vermutlich nicht ohne Wohnsitz in Deutschland - und auch in Deutschland nur in einigen Bundesländern. Und: Ein Experte bin ich natürlich nicht. Aber ich habe ein paar Professoren in meinem Freundeskreis, die "gezügelt" sind. Und ich denke das ist halbwegs mit den Lehrern vergleichbar. Einer von den dreien (der noch einen "schöne" C4 Stelle hatte) ist jedenfalls mächtig auf die Nase gefallen und wird unterm Strich weniger Rente bekommen und deshalb überlegt er in der Rente nach Deutschland zurückzukehren. Natürlich verdient er an einer Schweizer Uni dennoch mehr als früher in Deutschland. Aber jeder muss da für sich ein Gesamtbild zeichnen.


    Gruss und viel Erfolg,

    Jan