Hallo,
ich brauche dringend Hilfe / Tips.
Ich lebe seit 3 Jahren in der Schweiz und habe hier auch meinen Wohnsitz und eine Aufenthaltsbewilligung B. Ausserdem habe ich in Deutschland noch einen Zweitwohnsitz. Damals habe ich versucht zwischen Grenzgänger und eben Bewilligung B zu entscheiden. Es hieß, dass erstens die Entfernung zu groß sei (150km) und ausserdem habe ich 5 Tage die Woche gearbeitet. Ich konnte mich also nicht als Grenzgänger melden und bin voll mit über 20% quellenbesteuert worden, und eben nicht mit 4,5%. Mein Jahreseinkommen lag über 120 0000.
Seit 3 Jahren warte ich nun auf die ordentliche steuerliche Veranlagung (Kanton Zürich). Nun bekomme ich einen Schrieb, dass die Prüfung der Unterlagen ergeben hat, dass der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen nicht in der Schweiz liegt, ich nur beschränkte in der Schweiz steuerpflichtig bin und daher keine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt wird!!!!
Das geht doch gar nicht, oder? Entweder ich bin Grenzgänger mit geringerem Quellensteurersatz und entsprechend steuerpflichtig in Deutschland oder ich muss in der Schweiz versteuern. So würde ich ja komplett doppelt besteuert und müsste dann ca. 40% Stehen zahlen?
Wahrscheinlich brauche ich einen kompletten Anwalt?
Ich bin gerade völlig geschockt, da ich natürlich seit Jahren aus das Geld warte und es dringend brauche.....