Hallo,
ich werde bald beruflich in die Schweiz ziehen und habe mir das Ganze so gelegt, dass der Mietvertrag für meine Wohnung einen Monat vor Arbeitsbeginn schon anfängt und ich somit entspannt ein paar mal für Behördengänge und ähnliches rüberfahren kann, bevor ich dann richtig mit der Arbeit starte (wohne zum Glück nicht allzu weit entfernt).
Im email Verkehr mit dem Einwohnerdienst meiner neuen Gemeinde wurde sinngemäß gesagt:
ZitatNachdem Sie sich hier gemeldet haben (was anscheinend erst geht, wenn ich mich definitiv in der Schweiz niederlasse), müssen sie frühestens 10 Tage nach dem definitiven Umzug beim kantonalen Amt vorsprechen
Ich stolper hier über das "niederlassen". Wenn der Mietvertrag am 01.09 beispielsweise beginnt, sollte es doch an und für sich problemlos möglich sein, dass ich am 03.09 die Aufentsbewilligung beantrage und dann wieder bis zum 28.09, eventuell zwischendrin aber für das Vorsprechen bei der kantonalen Behörde rum komme, zurück nach Deutschland fahre um dann erst final in der neuen Wohnung zu verbleiben.
Inwiefern spielt mein Aufenthaltsort und der finale Umzug hier eine Rolle?
Danke schonmal
Edit:
Dieser Beitrag (Einreisedatum) beantwortet meine Frage perfekt. Sorry für den Datenmüll