Hallöchen liebes Forum,
ich hasse ja Steuern! Als promovierter Physiker verstehe ich Quantenchromodynamik und wie man damit Verschlüsselungen erstellen kann, aber bei Steuern bin ich einfach raus
Als alter Hase im Forum dachte ich, dass ich die Experten hier mal konsultiere: Es geht um meinen Schwager, der im Herbst eine Stelle als Assistenzarzt in Luzern antreten wird. Er ist gerade Vater geworden und Mutter und Kind sind in Deutschland und das soll auch vorerst so bleiben, da er (wie üblich) erst einmal nur einen Jahresvertrag erhalten hat. Dort bezieht seine Frau Elterngeld.
Er war naiv genug zu glauben, dass wenn er sich abmeldet, er nicht in Deutschland steuerlich veranlagt werden kann.
Nun versuche ich meinen Kopf durch die Regelungen zu kämpfen, um ein Optimum zu finden und ich wollte fragen, ob ich etwas vergessen habe und ob soweit alles richtig verstanden wurde:
- Er meldet sich in D ab und ich vermute, dass er dann eine L-Erlaubnis erhält, da es nur ein auf 1 Jahr befristeter Vertrag ist. Dann muss er hier Quellensteuer bezahlen. Da seine Frau und Kind in D leben kann die dort abgezogen werden, da höchst wahrscheinlich sein Lebensmittelpunkt dort gesehen wird, und er voll in D versteuert wird.
- Er bleibt in D (Raum Heidelberg) gemeldet, wird Grenzgänger bzw. internationaler Wochenaufenthalter. Er würde locker die 60-Tage-Regelung erfüllen, aber wenn ich das richtig sehe hilft auch das nichts, wenn sein Lebensmittelpunkt in D bleibt wegen Frau und Kind, da dies die Regelung übertrumpft, richtig?
- Ein Forenmitglied erwähnte, dass dessen Freund es trotzdem mit Punkt 2 durchgekriegt hat, aber nur weil alles auf seine Frau umgemeldet wurde, sodass er nur als Besucher galt und es keine "Papierspur" in D von ihm gab..
Hat jemand anderes davon schon gehört? - Ich habe ihm direkt gesagt, dass er sich am besten einen Steuerberater sucht, der sich mit dem Verhältnissen D<->CH gut auskennt. Habt Ihr hier Empfehlungen? Gern auch als private Nachricht!
Vielen Dank fürs Lesen und Eure Hilfe