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In Schweiz leben und in Deutschland arbeiten

  • Susimann
  • 10. Juni 2021 um 14:53
  • Susimann
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    Susimann
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    • 10. Juni 2021 um 14:53
    • #1

    Hallo an alle,

    ich lebe seit knapp 3 Jahren im Kanton Zürich und suche gerade nach einer Stelle. Nun habe ich eine potenzielle Stelle im Kreis Konstanz gefunden und der Arbeitgeber hat es steuerlich mit dem Finanzamt abgeklärt und die meinten ich wäre dann in Steuerklasse 1 und würde auf deutscher Seite die Steuern zahlen. Ich war immer davon ausgegangen, dass ich mein Gehalt mit Quellensteuer in der Schweiz versteuern müsste.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 11. Juni 2021 um 08:26
    • #2

    Die Auskunft ist richtig. Das DBA funktioniert in beide Richtungen, allerdings sind die festgelegten Steuern völlig unterschiedlich. Ganz grob:

    Arbeit Schweiz, Wohnort Deutschland --> 5% Quellensteuer in der Schweiz und ordentliche Veranlagung in D unter Abzug der gezahlten Steuer

    Arbeit Deutschland, Wohnort Schweiz --> Normaler Steuersatz in Deutschland und Veranlagung in der Schweiz, für das Einkommen wird dank hoher Steuerlast in D nichts weiter zu zahlen sein. Vermögenssteuer bleibt davon unberührt.

    Es gibt wohl nur wenige Fälle bei denen das sinnvoll ist, da die deutschen Gehälter nicht auf die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz angepasst sind. Du verdienst also weniger, zahlst viel mehr Steuern und hast on top hohe Miet-/Lebensmittelpreise in der Schweiz zu zahlen.

  • ReviewerGolden
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    ReviewerGolden
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    • 14. Juni 2021 um 15:02
    • #3
    Zitat von Markus Schulz

    Die Auskunft ist richtig. Das DBA funktioniert in beide Richtungen, allerdings sind die festgelegten Steuern völlig unterschiedlich. Ganz grob:

    Arbeit Schweiz, Wohnort Deutschland --> 5% Quellensteuer in der Schweiz und ordentliche Veranlagung in D unter Abzug der gezahlten Steuer

    Arbeit Deutschland, Wohnort Schweiz --> Normaler Steuersatz in Deutschland und Veranlagung in der Schweiz, für das Einkommen wird dank hoher Steuerlast in D nichts weiter zu zahlen sein. Vermögenssteuer bleibt davon unberührt.

    Es gibt wohl nur wenige Fälle bei denen das sinnvoll ist, da die deutschen Gehälter nicht auf die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz angepasst sind. Du verdienst also weniger, zahlst viel mehr Steuern und hast on top hohe Miet-/Lebensmittelpreise in der Schweiz zu zahlen.

    Als Betroffener:

    Arbeit Deutschland, Wohnort Schweiz

    --> die ersten 5 Jahre normaler Steuersatz in Deutschland (Steuerklasse 1, auch wenn verheiratet!)) und normaler Steuersatz in der Schweiz. Man ist in der Schweiz voll steuerpflichtig, d.h. erst kommt die Schweizer Steuererklärung, und dann kommt die deutsche Steuererklärung, wobei die bezahle Schweizer Steuer voll angerechnet wird.

    --> nach 5 Jahren dann noch 5% Quellensteuer an D.

    (Trotz dieser Regelung) Sinnvoll kann das z.B. sein, wenn der Partner in der Schweiz arbeitet.

  • Susimann
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    Susimann
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    • 14. Juli 2021 um 08:32
    • #4

    vielen Dank für eure Antworten..

    ja finanziell ist es nicht sinnvoll, aber ich möchte einfach wieder in den Arbeitsmarkt und finde hier einfach nichts passendes... und da mein Partner hier arbeitet, ist es machbar..

    wie habt ihr es mit der Krankenversicherung gemacht? ich werde ja dann eine deutsche Krankenversicherung haben, aber ich brauche hier ja noch eine Unfallversicherung..

  • ReviewerGolden
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    ReviewerGolden
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    • 17. Juli 2021 um 01:25
    • #5

    Welche Unfallversicherung meinst du?

    Grob gesagt bist du als in Deutschland wieder Arbeitende(r) voll sozialversicherungspflichtig. Zu den Sozialversicherungen gehört auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Betriebsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten abdeckt.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 18. Juli 2021 um 21:30
    • #6

    Die deutsche Unfallversicherung ist gegenüber der Lösung in der Schweiz ja nur ein Teilersatz. Wer hier in der Schweiz ein gewisses Pensum arbeitet ist obligatorisch über den AG versichert, diese UV tritt aber auch bei Unfällen in der Freizeit ein. (Wichtig hier: Sanität und Rettung werden nicht von der KV bezahlt, da braucht es z.B. die UV oder einen Zusatz bei der KV). Insektenstiche mit nachfolgenden Infektionen laufen auch unter "Unfall"...das darf ich aus eigener Erfahrung berichten.

    In Deutschland sind hingegen nur berufsbezogene Ereignisse abgedeckt, mit allerlei abstrusen Hintertürchen um die Leistung nicht erbringen zu müssen (der berühmte Abstecher auf dem Arbeitsweg usw.).

    Insofern macht es durchaus Sinn, als AN in Deutschland in der Schweiz eine zusätzliche UV zu besitzen.

  • aufStand
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    aufStand
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    • 23. Juli 2021 um 09:08
    • #7

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier mal rein:

    Hat zu dem Thema "Unfallversicherung CH bei Arbeit in DE" jemand Informationen? Ich habe bislang keine gefunden, die eine Police anbietet, ohne eine CH-KV.

    Danke und viele Grüsse

    Matthias

  • Gilgamesch
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    Gilgamesch
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    • 5. Dezember 2021 um 22:38
    • #8

    auch wenn der Eintrag schon etwas älter ist... beschäftige ich mich auch zur Zeit mit dem Doppelversteuerungsabkommen.

    Dazu gibt es hier ein gut geschriebener Artikel. Unter "Wegzügler" wird das aufgeführt: https://www.infobest.eu/de/themengebie…uerungsabkommen

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