Grüezi mitenand,
ich habe mal eine Frage, die ich im Forum nicht gefunden habe.
Folgende Situation:
1) ich und mein Partner fangen ab 01.09 in der Schweiz an, zu arbeiten und haben ab 01.09 auch einen Mietvertrag in einem Apartment.
Die Frage ist: ab wann könnten wir unsere Sachen von Deutschland in die Schweiz mitnehmen bzw. einführen? Ich meine, dürfen wir z.B. 2 Wochenenden vorher unsere Sachen in die Schweiz offiziell einführen?
2) Ich habe eine Auskunft bei der Zollstelle bekommen, dass folgendes: "Auf unserer Zollstelle ist es Usanz, dass für die Erstellung einer elektronischen Einfuhrzollanmeldung eine Speditionsfirma beizuziehen ist". Weiß jemand , ob diese elektronische Einfuhrzollanmeldung ein Muss ist (außer Formular 18.44, das ist uns klar)?
Vielen Dank im Voraus erstmal.
Liebe Grüße,
Inma