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  4. Versicherungen

Grundversorgung: Franchise bei Behandlung in EU/EFTA Raum & Reiseversicherung

  • hfel
  • 14. Juli 2021 um 10:25
  • hfel
    2
    hfel
    Beiträge
    2
    • 14. Juli 2021 um 10:25
    • #1

    Hi,

    ich habe mich eben durch die sechs Seiten hier geklickt und nichts derselben gefunden, daher hier meine Frage zur Grundversorgung in der Schweiz:

    Ich und meine Freundin kommen aus verschiedenen EU Staaten und in meinem Fall besteht auch enger familiärer Kontakt zu einem Allgemeinmediziner, daher werden wir vermutlich viele Behandlungen in der EU durchführen - weniger aus Geiz, mehr weil wir die Ärzte kennen und vertrauen.

    Ich beziehe mich jetzt Mal auf diese eine Website der BAG. Diese meint relativ klar es wird das gleiche übernommen wie für EInwohner des jeweiligen Landes, abzgl. Selbstbehalt vor Ort:

    Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften dieses Landes und muss in der Regel vor Ort bezahlt werden. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz. Die in einem EU-/EFTA-Staat bezahlte Kostenbeteiligung wird auch nicht auf die Franchise und den Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet.

    1) Die liest sich für mich auch so, als ob diese Kosten bereits direkt gedeckt werden und nicht erst ab der Franchise von bsp. 2500 CHF? Oder muss ich auch bei Behandlungen im Ausland erst die 2500 CHF auffüllen, bevor dort die Kostenübernahme (90% nehme ich an, wie in CH?) greift? Ich habe hierzu widersprüchliches gehört, ich hoffe das von euch schon jemand den Fall hatte und reale Erfahrungen hat? WIe verhält es sich mit Telmed/usw im Ausland, muss ich immernoch anrufen?

    Darüber hinaus ist dort auch der Passus:

    "die unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind."

    2) Weiss jemand was es damit auf sich hat? Ich nehme an eine akute Grippe usw ist versorgt, der Gang zum Orthopäden wegen anhaltender Knieschmerzen nicht? Und wie steht es bsp. um Zahnmedizin, die in Deutschland ja sehr gut versorgt ist, in der Schweiz aber quasi nicht. Bin auch hier um Erläuterungen/persönliche Erfahrungen dankbar.

    3) Ich kämpfe mich auch durch den Dschungel an Zusatzversicherungen, kann mir hier jemand Erfahrungen teilen? Ich bin besonders interessiert an "Auslandsreisekrankenversicherungen", also quasi für die Magenprobleme in Indien beim Reisen.. Hier ist ja auch ein Teil bereits in der Grundversorgung gedeckt?

    LG und Danke für eure Zeit,

    Hans

  • Kerstin
    22
    Kerstin
    Autorin Auswandererblog
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    In der Schweiz seit
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    Mönchengladbach/Erkelenz
    • 14. Juli 2021 um 10:48
    • #2

    Hallo Hans

    Um weiterhin in anderen Ländern bei Krankheit einen Arzt zu konsultieren, benötigst du eine spezielle Zusatzversicherung.

    Bei uns ist das die Premium Versicherung mit einer Franchise von 300 CHF.

    Auch besteht die Möglichkeit, wenn man sich viel im Ausland aufhält, sich global versichern zu lassen, das bedeutet weltweit 1. Klasse im Spital.

  • hfel
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    hfel
    Beiträge
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    • 15. Juli 2021 um 20:30
    • #3

    Hi,

    danke für die Info. Wie sieht es bei typischen Reisemedizinischen Notfällen non-EU aus, Tropenkrankheiten, Magenprobleme, etc? Sehe ich richtig dass das (im Rahmen der Franchise natürlich) bereits durch die Grundversorgung abgedeckt ist?

    LG

    Hans

  • sascha_73
    3
    sascha_73
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    • 17. Juli 2021 um 23:06
    • #4

    Hallo Hans,

    die Grundversicherung deckt natürlich auch die medizinische Grundversorgung im europäischem Ausland ab.

    .... siehe bsp. das Kundeninformationsblatt der CSS

    "

    Reisen in EU- oder EFTA-Staaten
    Für Reisen in EU- oder EFTA-Staaten benötigt man zur Sicherheit
    die europäische Krankenversicherungskarte. Ein zusätzlicher Versicherungsnachweis ist nicht notwendig.
    Wer bei der CSS die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen hat, findet die europäische
    Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der CSS Versicherungskarte. Die Karte enthält alle Angaben, die nötig sind, um in
    einem EU- oder EFTA-Land medizinische Leistungen zu beziehen.
    Bei einer Behandlung ist die europäische Krankenversicherungskarte dem Leistungserbringer (z.B. Arzt, Spital) vorzuweisen. Allfällige Selbstbehalte (gemäss Bestimmungen der Grundversicherung
    des Aufenthaltsstaates) müssen direkt vor Ort bezahlt werden.
    Für welche Länder gilt die europäische
    Krankenversicherungskarte?
    Die europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen Ländern
    der Europäischen Union (EU) sowie in den EFTA-Ländern.
    Wichtig
    Da die europäische Krankenversicherungskarte nur die Leistungen
    der Grundversicherung des Aufenthaltsstaates abdeckt, lohnt es
    sich, für anfallende Mehrkosten (z.B. Spitalaufenthalt in der privaten
    Abteilung, Personen-Assistance etc.) eine entsprechende Zusatzversicherung* abzuschliessen.

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