Hallo,
nachdem ich schon als kleines Kind begeistert war von der Schweiz (Politik, Natur, Unabhängigkeit, Infrastrukturplanung etc.) überlege ich nun (mit 23) endlich in die Schweiz zu ziehen.
Ich bin beruflich selbständig und muss in diesem Zusammenhang (extrem) viel reisen. In vielen Jahren sind das bis zu 90% des Jahres. Ein Großteil dieser Reisen ist sehr kurz (3-8 Tage) und global verteilt!
Nun habe ich die letzten Tage mit den Migrations Ämtern einiger Kantone telefoniert und oftmals die Auskunft erhalten, dass ich keine Aufenthaltsbewilligung bekomme, wenn ich nicht mindestens 183 Tage im Jahr in der Schweiz bin. Auch wenn ich hier klar meine (einzige(n)) Wohnung, Mobilfunkvertrag, Steuerpflicht, Sozialversicherung habe / hätte.
Eine Mitarbeiterin im Kanton Luzern meinte, wenn man die berufliche Natur der Reisen begründen kann, ist es möglich eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Online kann ich dazu kaum Infos finden. Im AIG (Ausländer und Integrationsgesetzt) erscheint mit der relevante Paragraph folgender zu sein:
"1 Eine Bewilligung erlischt:
a. mit der Abmeldung ins Ausland
b. mit der Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton
c. mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bewilligung
d. mit der Ausweisung nach Artikel 68
e.101mit der rechtskräftigen Landesverweisung nach Artikel 66a StGB102 oder Artikel 49a MStG103
f.104mit dem Vollzug einer Landesverweisung nach Artikel 66abis StGB oder 49abis MStG.
2 Verlässt die Ausländerin oder der Ausländer die Schweiz, ohne sich abzumelden, so erlischt die Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten, die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten. Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung während vier Jahren aufrechterhalten werden."
Rein textbasiert verstehe ich unter Nummer 2 eine dauerhaften Ausreise. Also ich ziehe ins Ausland oder mache 8 Monate Urlaub in Australien.
In meinem Fall komme ich ja mindestens einmal im Monat in die Schweiz zurück!
Wisst ihr ob und wenn ja wo es zu diesem Thema eine gesetzliche Regelung gibt? Oder habt anderweitige Infos zu diesem Thema?
Auch wundere ich mich ein wenig wie Piloten, Monteure, Naturfilmer oder andere Vielreisende mit dieser Thematik umgehen. Ich kann mir kaum vorstellen der einzige mit vergleichbaren Reisepensum zu sein!
LG und vielen Dank im vornherein für eure Hilfe bei diesem zugegeben sehr speziellen Fall!