Hallo zusammen
Es gibt zwar schon einige Diskussionen zu dem Thema hier im Forum, leider hatte keine davon die passende Antwort für mich. Folgende Situation: Ich bin seit September 2020 wohnhaft und fest arbeitend in CH. Zuvor habe ich in DE gelebt und gearbeitet. Nun möchte ich meine Steuererklärung für das Jahr 2020 abgeben und stelle mir die Frage, ob ich diese korrekt ausgefüllt habe.
- Meinen Arbeitslohn aus DE (01.01. bis 31.08.) habe ich wie üblich in der Anlage N erfasst.
- Meinen Arbeitslohn aus CH (01.09. bis 31.12.) habe ich in der Anlage WA-ESt erfasst.
- Den Quellensteuerabzug aus CH habe ich in Anlage AUS, Zeile 12 erfasst.
Beim letzten Punkt bin ich mir allerdings unsicher, ob das so passt, da es einen RIESIGEN Unterschied in der Steuerberechnung macht. Ohne diese Angabe müsste ich Steuern nachzahlen, mit dieser Angabe wird mir eine Rückzahlung von mehreren tausend Euro berechnet...
Wäre sehr dankbar, falls mir jemand meine Angaben bestätigen bzw. richtigstellen könnte.
Viele Grüsse
Sebastian