Steuererklärung in D nach Umzug nach CH

  • Hallo zusammen


    Es gibt zwar schon einige Diskussionen zu dem Thema hier im Forum, leider hatte keine davon die passende Antwort für mich. Folgende Situation: Ich bin seit September 2020 wohnhaft und fest arbeitend in CH. Zuvor habe ich in DE gelebt und gearbeitet. Nun möchte ich meine Steuererklärung für das Jahr 2020 abgeben und stelle mir die Frage, ob ich diese korrekt ausgefüllt habe.

    • Meinen Arbeitslohn aus DE (01.01. bis 31.08.) habe ich wie üblich in der Anlage N erfasst.
    • Meinen Arbeitslohn aus CH (01.09. bis 31.12.) habe ich in der Anlage WA-ESt erfasst.
    • Den Quellensteuerabzug aus CH habe ich in Anlage AUS, Zeile 12 erfasst.

    Beim letzten Punkt bin ich mir allerdings unsicher, ob das so passt, da es einen RIESIGEN Unterschied in der Steuerberechnung macht. Ohne diese Angabe müsste ich Steuern nachzahlen, mit dieser Angabe wird mir eine Rückzahlung von mehreren tausend Euro berechnet...


    Wäre sehr dankbar, falls mir jemand meine Angaben bestätigen bzw. richtigstellen könnte.


    Viele Grüsse

    Sebastian

  • Ciao Sebastian


    Lustigerweise stand bei mir am Wochenende genau die gleiche Frage an. Bei Punkt 1 und 2 bin ich mir sicher, habe dies ebenso gehandhabt. Punkt 3 kannte ich noch nicht, daher kommt auch bei mir eine Nachzahlung zustande. Auch wenn es mir nicht gefällt, so erscheint diese doch logisch(?) da das gesamte Einkommen in DE unter dem Progressionsvorbehalt fällt. Nun bin ich beileibe kein Steuerexperte, aber der erwähnte Punkt ist zumindest interessant. Ich werde am nächsten Wochenende mal weiternachforschen, falls ich etwas erfahre poste ich es hier.


    Ein verwandtes Thema: In der Anlage WA-ESt kommt auch die Frage nach einem Niedrigsteuerland nach §xx. Wie hast du die im Bezug auf die Schweiz beantwortet?


    Beste Grüsse

    Felix

  • Habt ihr in der deutschen Steuererklärung alle Umzugskosten usw. angegeben?

    Bei mir ist das zwar fast 6 Jahre her. Ich habe damals zum 1. September in der Schweiz angefangen und alle

    Bewerbungs- und Umzugskosten noch in der deutschen Steuererklärung angegeben, ich bekam damals vom

    deutschen Finanzamt eine Ordentliche Rückzahlung.

  • Klar, Umzugskosten sind alle dabei, leider schlägt der nicht so zu Buche, dass er das zu versteuernde Einkommen in DE ausreichend verringert. Durch den Progressionsvorbehalt der Schweizer Einkünfte des Jahres rutsche ich im Steuersatz leider ordentlich nach oben.


    Du hast nicht zufällig noch Einsicht in deine Erklärung von damals und würdest mal nachschauen, welche Bögen du ausgefüllt hast? (Ohne Details natürlich) :smiling_face:


    Ich werde das Thema vermutlich Ende August weiter verfolgen, die Frist für 2020 wurde ja verlängert, sodass es nicht ganz so drängt.

  • Wir sind letztes Jahr in die Schweiz ausgewandert und hatten diese Aufgabe dieses Jahr auch vor uns. Ein kurzer Überblick darüber was wir wie ausgefüllt haben:


    Anlage N

    • Einkommen aus D
    • Werbungskosten inkl. Umzug, der Umzug wurde aber letztlich nicht als Werbungskosten angerechnet, da ins Ausland. Er wurde jedoch als progressionsmindernd anerkannt.


    Anlagen Sonderausgaben / Außergewöhnliche Belastungen / Haushaltsnahe Aufwendungen

    Normal ausgefüllt, anerkannt wurden nur Kosten die noch vor dem Umzug entstanden sind (z. B. verspätet abgerechnete Haushaltsnahe Dienstleistungen, die eigentlich noch aus Deutschland waren nicht)


    Anlage WA-Est

    • Angaben für zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht ausgefüllt, dabei wurde auch der Lohn aus der CH angegeben (umgerechnet in EUR). Und den Rest daraus sinnvoll beantwortet. Finanzamt hat dann den Schweizer Lohnausweis als Nachweis nachgefordert.
    • Die Frage nach Niedrigsteuerland haben wir mit Nein beantwortet. Da das Land aber sowieso angegeben wurde, gehe ich davon aus, dass das ggf. durch den Finanzbeamten korrigiert worden wäre. Nach meinem (Laien-)Verständnis und damaliger Recherche dürfte die Schweiz da auch wirklich noch nicht dazuzählen.


    Anlage Vorsorgeaufwand

    Normal ausgefüllt


    Sonstiges

    • Wir mussten einen Zustellbevollmächtigten in Deutschland benennen, da das Finanzamt uns mitteilte, dass sie nicht ins Ausland bekanntgeben dürfen.
    • Wir haben das ohne Steuerberater gemacht (mit WISO Steuer), daher keine Garantie auf Richtigkeit. Beide Steuererklärungen gingen problemlos durch, davon eine mit deutlicher Rückzahlung (kein Einkommen mehr seit Jobaufgabe in D, Hausmann in CH, daher keine Auswirkung des Progressionsvorbehalts), eine mit zu erwartender Nachzahlung (Auszahlung von Urlaubsgeld in D ist ohne Lohnsteuerabzug erfolgt, da aus Arbeitsgebersicht unter dem der Jahreslohn unter dem Grundfreibetrag war; aufgrund Progressionsvorbehalt aber natürlich im Nachhinein dann nicht mehr)
    • Die Anlage AUS haben wir soweit ich sehe nicht ausgefüllt. Quellensteuer muss nach meinem Verständnis auch nicht angerechnet werden, da diese ja nur auf den (in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtigen) Anteil der Einkünfte aus der CH angefallen ist. Quellensteuer müsste m. E. in D nur angerechnet werden, wenn diese in der CH angefallen ist, aber die entsprechenden Einkünfte in D steuerpflichtig sind (z. B. Grenzgänger). Die Angabe des Schweizer Lohns ist bei kompletten Umzug, d. h. ab Umzugszeitpunkt nur noch beschränkter Steuerpflicht in D und unbegrenzter in CH, ja nur für die Berechnung des Steuersatzes im Sinne des Progressionsvorbehalts relevant.

    Falls noch weitere Fragen sind, kann ich gerne jederzeit weiter nachsehen wie wir das gelöst haben. Aber wie gesagt, immer ohne Garantie, da ohne Profi ausgefüllt.

  • Ich habe gerade Besuch, werde die Tage aber mal nachschauen, was ich damals so alles ausgefüllt habe. Da diese über ELSTER gelaufen ist, sollte das auch zu finden sein. Papierbelege habe ich sicher auch noch irgendwo, allerdings hat das damals noch mein Mann (heute Dement) aufgeräumt, so dass sich diese Suche etwas schwieriger gestalten kann.


    Aber, ich werde auf jeden Fall nochmal nachschauen.

  • Bist du ab September 2020 komplett in der Schweiz? Also hast du dich aus Deutschland abgemeldet? Dann bist du nur bis 31.08 (oder wann dein Umzug war), in Deutschland steuerpflichtig.

  • Hätte bis jetzt gar nicht gedacht das man bei der deutschen Steuererklärung den Schweizer Lohn mit angeben muss oder soll 🙄 da ja CH nicht EU ist.

    Achso der Unterschied vielleicht, Grenzgänger oder eben einziger Wohnsitz in CH. Richtig ?!

  • Hätte bis jetzt gar nicht gedacht das man bei der deutschen Steuererklärung den Schweizer Lohn mit angeben muss oder soll 🙄 da ja CH nicht EU ist.

    Achso der Unterschied vielleicht, Grenzgänger oder eben einziger Wohnsitz in CH. Richtig ?!

    In Bezug auf diesen Thread: Mit EU oder EU hat das nichts zu tun. Bei unterjährigem Umzug kann es eben beispielsweise sein, dass der Schweizer Lohn unter den Progressionsvorbehalt fällt, also den Steuersatz erhöht für die Einkommen, die du während deiner Zeit in Deutschland verdient hast.
    Oder du hast eben noch Einkünfte in Deutschland, auch wenn du bereits in der Schweiz wohnst.

  • Habe heute mit dem Finanzamt telefoniert und denen meinen Fall geschildert.


    Arbeite ab 1.11. Vollzeit in der Schweiz mit festem Wohnsitz. Muss 2 Lohnabrechnungen mitschicken von der Schweiz für November und Dezember, meine neue Adresse mit angeben und ganz wichtig, eine deutsche Adresse, denn Deutschland darf keine Steuerbescheide in die Schweiz schicken. Geht bei mir, weil meine Mutter noch hier wohnt. Ausrechnen kann man das mit der Elster Software , aber Vorsicht, gibt auch Onlineservice von Privatanbieter die man bezahlen muss. Sie bekommen von der Gemeinde Bescheid das man sich abgemeldet hat.

  • "eine deutsche Adresse, denn Deutschland darf keine Steuerbescheide in die Schweiz schicken"


    Das stimmt nicht. Die haben zwar gerne einen "Empfangsbevollmächtigten*" in Deutschland und bitten auch darum, haben für Postverkehr mit der Schweiz aber die Sonderregelung, dass ein Brief als zugestellt gilt mit einer vermuteten Laufzeit von einer Woche. Die Beweislast für einen Nicht-Zustellung fällt an den Empfänger. Steht so im Erläuterungsbogen den uns ein Finanzamt aus Deutschland zugeschickt hat.


    *fällt dieser "unbemerkt" aus, kommt man im schlimmsten Fall in Teufels Küche. Ich würde da von abraten, oder maximal eine Kanzlei/Steuerberater angeben.

  • "eine deutsche Adresse, denn Deutschland darf keine Steuerbescheide in die Schweiz schicken"


    Das stimmt nicht. Die haben zwar gerne einen "Empfangsbevollmächtigten*" in Deutschland und bitten auch darum, haben für Postverkehr mit der Schweiz aber die Sonderregelung, dass ein Brief als zugestellt gilt mit einer vermuteten Laufzeit von einer Woche. Die Beweislast für einen Nicht-Zustellung fällt an den Empfänger. Steht so im Erläuterungsbogen den uns ein Finanzamt aus Deutschland zugeschickt hat.


    *fällt dieser "unbemerkt" aus, kommt man im schlimmsten Fall in Teufels Küche. Ich würde da von abraten, oder maximal eine Kanzlei/Steuerberater angeben.

    So sagte mir das wenigstens eine Sachbearbeiterin vom Finanzamt in München. Aber zeigt Mal wieder wie groß der Unterschied ist was möglich ist oder eben nicht innerhalb einer Behörde.

    Ich würde das nur an jemanden von der Familie schicken lassen.

  • Ich greife diesen Beitrag mal wieder auf, damit ich nicht extra einen neuen eröffnen muss.


    Ich bin im September 2021 in die Schweiz gezogen und muss deshalb für meine deutsche Steuererklärung 2021 die Anlage WA-ESt ausfüllen.


    Laut dieser Seite bzw. § 34d EStG sind die Einküfte nach deutschem Maßstab zu ermitteln, also auch abzüglich Werbungskosten.


    - Wie sieht es aber mit den Sozialversicherungen aus? In der Anlage Vorsorgeaufwand kann man auch ausländische Sozialversicherungen angeben. Kann ich dort die Versicherungsbeiträge aus der Schweiz eintragen?

    - Kann ich die Quellensteuer ebenfalls angeben?

  • Vor der gleichen Aufgabe steh ich aktuell auch, da ich Ende Mai in die Schweiz gezogen bin.


    Ein Steuerberater hatte mir damals gesagt, dass im Umzugsjahr ich den Schweizer Lohn in der Deutschen Erklärung angeben muss und mein Steuersatz anhand des Jahresgesamtlohns ermittelt wird.


    Habt ihr irgendwelche Erfahrungen mit Programmen (bspw. WISO, ...) die das Unterstützen? Hatte bisher in den Beschreibungen dazu noch nichts gefunden ob das Unterstützt wird oder nicht.


    Wie macht ihr eure Steuererklärung für die Schweiz? Gibt es da auch Programme, oder Steuerberater? Danke schonmal für eure Erfahrungen

  • stw Wenn Du Ende Mai umgezogen bist, erreichst Du die 183 Tage in Deutschland nicht und bist damit für das Jahr des Wegzugs nur noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland und nicht mehr unbeschränkt. Einerseits gut, denn damit fällt auch der Progressionsvorbehalt für den Schweizer Lohn weg, andererseits entfällt damit das steuerfreie Existenzminimum. D.h. wenn Du bis Mai abhängig beschäftigt warst wurde ja bereits eine Lohnsteuer abgeführt. Diese orientiert sich in der Höhe aber an der unbeschränkten Steuerpflicht. Daher ist für die Monate Januar-Mai eine Nachzahlung zu erwarten.

  • stw Wenn Du Ende Mai umgezogen bist, erreichst Du die 183 Tage in Deutschland nicht und bist damit für das Jahr des Wegzugs nur noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland und nicht mehr unbeschränkt. Einerseits gut, denn damit fällt auch der Progressionsvorbehalt für den Schweizer Lohn weg, andererseits entfällt damit das steuerfreie Existenzminimum. D.h. wenn Du bis Mai abhängig beschäftigt warst wurde ja bereits eine Lohnsteuer abgeführt. Diese orientiert sich in der Höhe aber an der unbeschränkten Steuerpflicht. Daher ist für die Monate Januar-Mai eine Nachzahlung zu erwarten.

    Hi Markus,


    kurz als Info - ich mache eben meine Steuererklärung in WISO und egal welches Datum ich für meinen Umzug eingebe (inkl dem richtigen, am 1.7.) bin ich "zeitweise uneingeschränkt steuerpflichtig". Ich glaube also solange die Einkommensarten schön getrennt sind (Job/Wohnsitz in DE - nur Einkommen in DE ==> Job/Wohnsitz in CH - nur Einkommen in CH) wird immer die "zeitweise uneingeschränkte Steuerpflicht" gelten, was ja auch Sinn ergibt: Die 183 Tage Regel ist ja eher für Themen wie "aus dem Ausland arbeiten mit deutschem AG".

    Ich bekomme auf jeden Fall die volle Wucht an Progressionsvorbehalt/Welteinkommen ab, da hilft mir leider auch der Grundfreibetrag nichts - günstiger wäre es für mich auf jeden Fall beschränkt Steuerpflichtig zu sein...

    LG

  • In dem Fall unbedingt mit einem Steuerberater sprechen. In unserem Fall wurden für die 2 Monate die wir 2019 in Deutschland waren auch kein "Einkommen" aus der Schweiz in der deutschen Erklärung angegeben. Die aus Deutschland in der Schweizer Erklärung aber schon. Da waren sie dann satzbestimmend wirksam. (Der Progressionsvorbehalt wird nur einmal vorgenommen.)

  • Hallo zusammen,


    ich stehe aktuell vor der gleichen Aufgabe und versuche die Steuererklärung für DE und CH fertigzustellen. Nachfolgend paar Details zu meiner Situation:


    16.01.22 in DE abgemeldet

    01.02.22 in CH gemeldet

    bis 28.02.22 in DE Lohn bezogen und Wohnung gemietet

    ab 01.02.22 in CH Wohnung gemietet

    ab 01.03.22 in CH gearbeitet


    Ich nutze ebenfalls WISO Steuer und bin bis jetzt davon ausgegangen, dass für das in DE erzielte Einkommen für Januar und Februar eine Steuernachzahlung auf mich zukommt (Stichwort: zeitweise uneingeschränkte Steuerpflicht, Progressionsvorbehalt, Welteinkommen). Wie war das jetzt bei Dir hansf? Konntest Du den Punkt von Markus für Dich umsetzten oder hast Du, wie von Dir zunächst auch erwartet, Steuern in DE nachzahlen müssen? Markus Schulz: Kennst Du einen Steuerberater, der sich in solchen Fällen gut auskennt?

  • epiktet Ich hab ein ähnliches Thema und soeben bei meiner Lohnsteuerhilfe angefragt. Ich gebe dann Bescheid!

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.