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Steuererklärung in D nach Umzug nach CH

  • Pieczi
  • 25. Juli 2021 um 15:45
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    • 5. März 2023 um 12:48
    • #21
    Zitat von home of the heart

    epiktet Ich hab ein ähnliches Thema und soeben bei meiner Lohnsteuerhilfe angefragt. Ich gebe dann Bescheid!

    Klasse, vielen Dank! Schön zu hören, dass ich nicht der einzige mit dem Problem bin.

  • epiktet
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    • 16. März 2023 um 12:22
    • #22
    Zitat von home of the heart

    epiktet Ich hab ein ähnliches Thema und soeben bei meiner Lohnsteuerhilfe angefragt. Ich gebe dann Bescheid!

    Hallo home of the heart, hast Du hierzu schon was von der Lohnsteuerhilfe gehört?

  • home of the heart
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    home of the heart
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    • 16. März 2023 um 15:45
    • #23

    Also die Lohnsteuerberaterin hat für mich eine Steuererklärung gemacht, ja. Soweit ich das verstehe hat sie mein schweizerisches Einkommen als Progressionsvorbehalt eingetragen. Ansonsten wurden einfach Pauschbeträge für Werbungskosten abgezogen. Sie wollte auch meine Schweizerischen Werbungskosten wissen.

    Mehr kann ich leider nicht sagen. Wenn du allein nicht weiterkommst, könntest du bestimmt bei einem Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland für einen geringen Beitrag Hilfe erhalten.

    Beste Grüsse!

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

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    • 3. April 2023 um 19:18
    • #24

    home of the heart: Weisst Du vielleicht, ob Deine Beraterin das komplette Bruttoeinkommen, das Nettoeinkommen (nach Abzug von Abgaben wie AHV) oder das Nettoeinkommen nach Steuern und Abgaben eingetragen hat?

  • home of the heart
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    • 4. April 2023 um 20:08
    • #25

    Kann ich leider nicht nachvollziehen.

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  • Saguaro
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    Saguaro
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    • 26. August 2023 um 00:27
    • #26

    epiktet : Hast du herausgefunden, wie der Schweizer Lohn in die deutsche Steuererklärung eingetragen werden muss (brutto, netto, nach Abzug von Sozialversicherungen...) ?

    Auch ich bin mitten im Jahr von D nach CH gezogen.

  • epiktet
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    • 26. August 2023 um 23:42
    • #27

    Ich habe zuerst das Bruttoeinkommen minus Abgaben eingetragen. Das Finanzamt hat mir nach deren Prüfung einen Brief gesendet und ich musste letzten Endes das Bruttoeinkommen angeben.

  • hanseilig
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    • 30. Dezember 2023 um 18:41
    • #28

    Hallo zusammen,

    hat sich in dem Thema nochmal jemand schlau gemacht?
    Ziehe als jahrelanger Grenzgänger auf 1.03.24 in die Schweiz.
    Somit hätte ich für Jan/Feb eine Steuererklärung abzugeben und falle eigentlich auch nicht unter die 183-Tage-Regelung..

    Da weiter oben von Umzugskosten die Rede war, kann ich hier überhaupt was geltend machen?
    Laut Wiso sind "Private" Umzüge nicht abzugsfähig... auch frage ich mich, ob ich die ganzen Fahrten zum Besichtigen von Wohnungen
    irgendwie absetzen kann.. Bei Lörrach-Thun kommt da einiges an Kilometern auf mich zu.

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