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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung B - Zusicherung der Bewilligung, alternativ Campingplatz (großes Wohnmobil)?

  • Frank->Schweiz
  • 28. Juli 2021 um 08:44
  • Frank->Schweiz
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    Frank->Schweiz
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    • 28. Juli 2021 um 08:44
    • #1

    Guten Tag Zusammen,

    ich habe diese wunderbare Website gefunden und mir in den vielen hilfreichen Beiträgen bereits viele Fragen beantworten können. Ich fange am 01.09. eine Stelle im Kanton Wallis an, werde aber aus verschiedenen Gründen im Kanton Bern leben (erste Stelle in der Schweiz). Aktuell befinde ich mich aktiv auf der Wohnungssuche, welche ich gerne auf den 01.09. mieten würde.

    • Wenn das funktioniert, würde ich die eine Zusicherung auf Aufenthaltsbewilligung beantragen – Nach meinem Verständnis funktioniert das problemlos und wahrt die entsprechende Frist (Aufenthaltsbewilligung vor Arbeitsstart).
    • Für den Fall, dass ich keine Wohnung, keine passende Wohnung oder die Traumwohnung erst später bezugsbereit ist, muss ich ja entsprechen überbrücken. Ich weiß, dass die Aufenthaltsbewilligung meist problemlos auf ein Hotelzimmer, AirBnB oder Ferienhaus beantragt werden kann – aber wie sähe es mit einem offiziellen Campingplatz aus?

    Ich besitze ein großes, modernes Wohnmobil, in dem ich problemlos eine Zeit überbrücken könnte – und dabei sowohl Kosten niedriger, als auch Lebensqualität für mich höher sind (im vgl zu den momentan billigsten AirBnB-Unterkünften). Hat eventuell jemand Erfahrungen mit so etwas?

    Beste Grüsse

  • jan82
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    jan82
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    • 28. Juli 2021 um 09:04
    • #2

    Hallo Frank

    Zitat von Frank->Schweiz
    • Wenn das funktioniert, würde ich die eine Zusicherung auf Aufenthaltsbewilligung beantragen – Nach meinem Verständnis funktioniert das problemlos und wahrt die entsprechende Frist (Aufenthaltsbewilligung vor Arbeitsstart).

    Meiner Meinung nach kannst Du Dir diesen Schritt als EU Bürger sparen. Wenn Du einen Arbeitsvertrag und eine "Meldeadresse" hast, meldest Du Dich an. Fertig.

    Zitat von Frank->Schweiz
    • Für den Fall, dass ich keine Wohnung, keine passende Wohnung oder die Traumwohnung erst später bezugsbereit ist, muss ich ja entsprechen überbrücken. Ich weiß, dass die Aufenthaltsbewilligung meist problemlos auf ein Hotelzimmer, AirBnB oder Ferienhaus beantragt werden kann – aber wie sähe es mit einem offiziellen Campingplatz aus?

    Ich würde beim Betreiber des Campingplatzes nachfragen. Ich vermute mal, dass sie dafür einen "Dauercampvertrag" mit Dir wollen, aber ich bin mir recht sicher, dass man solche Fälle häufiger hat und Dir da zumindest eine Antwort geben kann. Der Campingplatzbetreiber wird seine Gemeinde gut kennen und dir direkt sagen können, ob das Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

    Gruss,

    Jan

  • Frank->Schweiz 28. Juli 2021 um 09:40

    Hat den Titel des Themas von „Aufenthaltsbewilligung B - Zusicherung der Bewilligung, alternativ Campingplatz (großes Wohnmobil)/?“ zu „Aufenthaltsbewilligung B - Zusicherung der Bewilligung, alternativ Campingplatz (großes Wohnmobil)?“ geändert.
  • Frank->Schweiz
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    Frank->Schweiz
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    • 28. Juli 2021 um 10:00
    • #3

    Besten Danke erstmal Jan :smiling_face:

    Zitat von jan82

    Meiner Meinung nach kannst Du Dir diesen Schritt als EU Bürger sparen. Wenn Du einen Arbeitsvertrag und eine "Meldeadresse" hast, meldest Du Dich an. Fertig.

    Okay, als Deutscher reicht es also wenn ich mein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung vor 01.09. mit Arbeits- und Meldeadresse auf 01.09. bei der entsprechenden Gemeinde einreiche?

    Zitat von jan82

    Ich würde beim Betreiber des Campingplatzes nachfragen. Ich vermute mal, dass sie dafür einen "Dauercampvertrag" mit Dir wollen, aber ich bin mir recht sicher, dass man solche Fälle häufiger hat und Dir da zumindest eine Antwort geben kann. Der Campingplatzbetreiber wird seine Gemeinde gut kennen und dir direkt sagen können, ob das Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

    Auch das hört sich vernünftig an, wir haben nächste Woche nochmal einige Besichtigungen. Wenn das nichts wird, werde ich wohl im ersten Schritt bei den entsprechenden Campingplätzen anfragen :smiling_face:

    Falls jemand sonst noch Tipp/Einwende/Erfahrungen diesbezüglich hat - gerne her damit =)

    Beste Grüsse

  • jan82
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    jan82
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    • 28. Juli 2021 um 11:12
    • #4
    Zitat von Frank->Schweiz

    Okay, als Deutscher reicht es also wenn ich mein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung vor 01.09. mit Arbeits- und Meldeadresse auf 01.09. bei der entsprechenden Gemeinde einreiche?

    Genau.

  • Frank->Schweiz
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    Frank->Schweiz
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    • 9. August 2021 um 19:26
    • #5

    Ich wollte hier ein kurzes Update posten.

    • Ich war seit dem letzten Post fleissig am Wohnung suchen, besichtigen und habe eine perfekte Wohnung gefunden. Nun hoffe ich natürlich auf eine Zusage hoffe, welche im Laufe der Woche kommen sollte :smiling_face:
    • Für den Fall, dass es mit der Wohnung nichts werden sollte habe ich beschlossen mir eine temporäre Unterkunft zu nehmen und entspannt vor Ort neu auf Wohnungssuche zur gehen. Diesbezüglich habe ich mit dem Campingplatz Rücksprache gehalten, die Aufenhaltsbewilligung kann ich problemlos auf den Platz anmelden (im Reglement steht sogar, dass Post ganz normal an den Campingplatz geschickt werden kann und dann entsprechend an der Rezeption abgeholt werden kann).

    Hiermit stellt sich für mich noch die Frage: Nach meinem Verständnis habe ich dann ja einen normalen Wohnsitz in der Schweiz und muss mich entsprechend, abseits der Aufenthaltsbewilligung, binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden. Weiss jemand wie es in diesem Fall bezüglich des Übersiedlungsgutes aussieht? Logischerweise folgt der richtige Umzug erst wenn ich entsprechend eine feste Wohnung gefunden habe. Ich nehme an, dass ich trotzdem bereits bei dieser Einreise den entsprechenden Teilumzug beim Zoll anmelden habe (mit entsprechenden Formular 18.44 und Inventarliste). Nur eben vorerst als Übersiedlungsgut mein Wohnmobil + Inhalt dabei habe. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht, wie läuft der richtige Umzug dann entsprechend ab? Ich nehme an die zeitnahe Änderung der Wohnadresse stellt nur eine Formalität dar und ist für die Zöllner tagtägliches Geschäft.


    Beste Grüsse

  • zwergnase
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    zwergnase
    Gast
    • 10. August 2021 um 10:12
    • #6

    Da häng ich mich mal mit ran, bei mir ist es ein ähnliches Prozedere.

    Hab eine kleine Wohnung angemietet, von der aus ich Bewilligung, Haussuche, Amtsgänge ect.... erledige,

    Umzug erfolgt dann erst bei Bezug von gekauften Haus inkl. Famliennachzug.

    Ich hätte da noch eine weiter Frage, muß man zwingend alle Teilumzüge am gleichen Grenzübergang erledigen?

    Gruß

    Martin

    (und sorry fürs entern Deines Threats :smiling_face: )

  • Frank->Schweiz
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    Frank->Schweiz
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    • 12. August 2021 um 13:49
    • #7

    Hat niemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

  • Markus Schulz
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    • 12. August 2021 um 21:19
    • #8

    Nach meinem Verständnis kannst Du da wohl keinen Umzug tätigen. Der Zoll sagt: "Zuziehende aus den 25 ersten EU-Staaten sowie aus den EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Sie weisen die Wohnsitzverlegung mit anderen Mitteln nach (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland)."

    Du hast nur einen Arbeitsvertrag aber noch keine Adresse an die das Umzugsgut hin soll. Ausser der Campingplatz kann auch für eine Anmeldung in der Gemeinde genutzt werden, was ich aber für fraglich halte. Ob man sich da Post hinschicken lassen kann wird nicht entscheidend sein.

    Für 01.09. musst Du dann jetzt aber speditiv vorgehen...

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