Umzug nach CH - Frage zur Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

  • Ja Grüezi :smiling_face: , bin ganz neu hier,


    Ich habe eine Frage zum Umzug in die Schweiz, bei mir ist es so, dass ich keine Wohnung zum abmelden habe, weil ich 27 Jahre alt bin und noch bei den Eltern lebe (schäm* :grinning_squinting_face: ), wir leben in Deutschland, in Frankfurt am Main und haben eine Eigentumswohnung, die gehört uns, die Wohnung gehört meinem Vater aber in die Schweiz werde nur ICH auswandern und werde auch alleine in der Schweiz eine Mietwohnung suchen bzw. ist in meinem Fall eine Abmeldung überhaupt erforderlich?


    Das heißt, die Eigentumswohnung kann gar nicht abgemeldet werden, da 1. Meine Eltern nach wie vor darin leben und wohnen werden und 2. Dadurch auch weiterhin die Fixkosten laufen werden, Strom und Telekom müssen weiter bezahlt werden und lustigerweise laufen beide über mein Girokonto :D.


    Jetzt würde ich gerne mein Girokonto in Deutschland diese Fixkosten weiter laufen lassen, gleichzeitig würde ich aber in der Schweiz eine Mietwohnung suchen und einziehen.


    Ist das möglich?


    Und so viel werde ich gar nicht in die Schweiz mitnehmen, ein Koffer voll Sachen, Klamotten, paar wichtige Sachen, ansonsten suche ich nach einer möblierten, kleineren 2-2,5 Zimmer Wohnung, Region Zürich, ich werde mich auf IT Stellen bewerben, bin Systemadministrator, also ein LKW zum Umziehen brauche ich nicht, muss aber im Nachhinein mein Auto aus Deutschland ebenfalls in die Schweiz einführen.


    Ich bin schon was die Schweiz betrifft seit Monaten im Internet aktiv, im Kennenlernbereich kann ich noch näheres zu mir posten, mein Avatar werde ich auch noch hochladen.
    Ich habe mich hier schon fleißig eingelesen und sage vielen vielen Dank für die tolle Aufstellung / Checkliste für die Auswanderer, ich bin mir sicher, dass wird uns extrem helfen!
    Wenn ihr mehr Informationen braucht fragt mich ruhig, vielen Dank schonmal. :CH:

  • Hallo ??? (hast du wenigstens schon einen "Namen"?)


    Also du musst dich in Deutschland auf dem Einwohnermeldeamt abmelden, wenn du deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegst.
    Dann kommt in den Personalausweis der Hinweis: Kein Hauptwohnsitz in der BRD.
    Das Konto kannst du behalten, das ist keine Problem. Du meldest nur dich als Mensch ab, nicht die Wohnung oder ähnliches.
    Wenn du schon immer dort gelebt hast, weil du noch zu Kinderzeiten mit deinen Eltern dort eingezogen bist, bist du dort auch gemeldet!
    Mit dieser Abmeldung kannst du alle persönlichen Versicherungen u.ä. Kündigen ohne dich an Kündigungszeiten zu halten.
    Hier geht es nur um deine ganz persönlichen Sachen, deine Eltern sind davon ja nicht berührt, sie haben dadurch auch keine Nachteile.


    Schönen Abend
    Beate

  • Guten Abend Beate :), ich heiße Nihat.


    Vielen Dank für die Informationen, dann weiß ich ja jetzt bescheid, ich hatte schon Angst, dass durch die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt alles dicht gemacht wird.
    Ja, ich habe schon immer in Frankfurt gelebt, ich habe quasi nie auf Miete gelebt.


    Mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, muss ich davor schon die entsprechenden Versicherungen etc. bescheid geben?


    Viele Grüße,
    Nihat

  • Hallo Nihat,


    ich habe eine Kopie der Abmeldung den Kündigungen der Versicherungen beigelegt mit dem Hinweis:
    Ich mache von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch, da ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlegt habe.
    Hatte mit keiner Versicherung Probleme, es haben alle zum Datum auf der Abmeldung stehenden Datum die Versicherungen
    aufgelöst. Beim Auto musst du natürlich aufpassen, dass die deutsche Versicherung so lange gilt, bis dein Auto CH Kontrollschilder hat!
    Hatte vorher gefragt, ob die Versicherungen beim Wohnsitz im Ausland auch gilt. Außer der privaten Rente, habe ich dann alle aufgelöst.


    a schöne
    Beate

  • Hallo Beate,


    oh den Satz muss ich mir gut merken, der klingt perfekt mit dem "vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen", das würde ich ebenfalls so machen, vielen Dank.


    Ja, Auto ist eine sehr spezielle Sache, da ich auch überlege im Anschluss mein Auto in die Schweiz einzuführen als Umzugsgut, das Auto ist schon seit über 1 Jahr in meinem Besitz,
    da muss ich mich noch gut schlau machen, mein Auto hat 06/2016 HU, jetzt ist die Frage ob ich das Auto noch vor der HU oder nach der HU in die Schweiz einführen soll.

  • Hallo Nihat,


    ich bin seit September in der Schweiz und melde mein Auto gerade um. TÜV habe ich nur noch bis Dezember 2015,
    Ich würde auf jedem Fall vor dem TÜV überführen, da du sowieso zur Ummeldung das Auto beim Strassenverkehrsamt dienes Wohnkantons vorführen musst.
    (TÜV in der Schweiz) egal, ob der TÜV neu oder alt ist. Wenn du den TÜV in Deutschland noch machst, ist das doppelt gemoppelt und kostet nur unnötiges Geld.


    Das mit dem Sonderküdigungsrecht hat bei mir ohne Probleme funktioniert!


    Liebe Grüße
    Beate

  • Hallo batschy,


    vielen Dank nochmal und dir an dieser Stelle ein frohes, neues Jahr 2016.


    Eine Frage zur Anmeldung des Autos in der Schweiz.
    Hierbei wird ja der DE Führerschein umgeschrieben zum CH Führerausweis.


    Hat die Probezeit des DE Führerscheins Auswirkung auf den CH Führerschein?


    Ich habe den Führerschein im Oktober 2014 gemacht, das heißt die 2 Jahre Probezeit wären erst im Oktober 2016 rum, in die Schweiz umziehen plane ich grob etwa im Frühjahr-Sommer 2016, eher Sommer.


    Muss ich erst meine Probezeit abwarten oder kann ich schon vor Oktober 2016 samt Auto meinen Führerschein umschreiben in der Schweiz?

  • Hallo Nihat


    Ja, die Probezeit hat erhebliche Auswirkung auf den Schweizer Führerausweis.


    Wenn du noch in der Probezeit bist, bekommst du einen befristeten Schweizer Führerausweis und musst damit die Kurse der 2 Phasenausbildung besuchen. Diese sind zwar recht interessant (Fahrsicherheitstraining und Ökonomisches Fahren), aber kosten dich insgesamt zwei Tage und etwa 600 Franken. Wenn es geht, würde ich dir daher raten, mit der Ummeldung zu warten bis die Probezeit abgelaufen ist. Dann bekommst du einen unbefristeten Schweizer Führerausweis und brauchst diese Kurse nicht besuchen.


    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

  • Merci vielmal Maik :)! Dann ist es klare Sache, ich warte einfach, bis die Probezeit abläuft, Oktober 2016 ist das, wenn alles wie geplant läuft ziehe ich Sommer 2016 in die Schweiz und 2-3 Monate später kann ich dann das Auto auch in die Schweiz holen.


    Ich glaube nicht, dass ich Kurse brauche da mein Fahrstil gut und ruhig ist.

  • Ich überführe mein Umzugsgut in mehreren Touren in die Schweiz. Ist es zwingend erforderlich vor dem Umzug in Deutschland abgemeldet zu sein? Ich wollte mich erst vor dem finalen Umzug abmelden, bin aber unsicher ob ich es nicht bereits direkt zum ersten Teil des Umzugs sein muss.

  • Das kommt ganz auf die Gemeinde an, bei der du dich anmelden wirst. Manche verlangen eine Abmeldung, andere nicht. Ein Anruf oder besser eine E-Mail an die Gemeinde sollte schnell Klarheit liefern. Beim Zoll ist es nicht zwingend notwendig.


    Wichtig: Die Anmeldung bei der Gemeinde muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug passieren.