Thesaueriende Fonds versteuern?

  • Hallo zusammen,



    vorab ein großes Dankeschön an die tolle Comumunity und die Arbeit - wirklich sehr hilfreich!


    Ich habe ein paar Beiträge zu dem Thema gelesen, bin aber nicht abschließend schlau geworden. Ich möchte gerne Fehler vermeiden, daher Frage ich lieber nach.


    Folgende Situation: Nach Abschluss des Studiums lebe und arbeite ich seit März 2021 in St Gallen, bin hier gemeldet und es wird die Quellensteuer abgeführt. Ich besitze eine Aufenthaltsbewilligung B. Ich habe noch einen Wohnsitz in D und ein Depot in D mit thesaurierendem ETF (in den ich gerne weiterhin monatlich einzahlen würde, dzt ca. 10K ?


    Meine Fragen dazu:


    - Wie funktioniert das mit der Steuer? Soweit ich es verstanden habe, muss man keine schweizerische Steuererklärung bei einem Gehalt < 120K CHF abgeben. Wie verhält sich das mit dem deutschen Depotkonto? Muss ich deswegen eine Steuererklärung einreichen? Gibt es hier ein Cut off der Depot-Grösse, ab der man eine Steuererklärung abgeben muss?


    Soweit ich es verstanden habe , muss ich in D für das Depotkonto keine Steuern zahlen, sobald meine CH-Adresse beim online Broker bekannt ist. Sollte ich aber die deutsche Adresse beibehalten, müsste ich dann trotz Lebensmittelpunkt in CH eine Steuererklärung in D abgeben? Und bedeutet das, dass ich die Erträge daraus bereits in D versteuert habe und sie in Ch nicht mehr angeben muss?!

    Dankbar für jede Hilfe!


    Liebe Grüsse


    Matias

  • Die Frage dürfte sein ob die steuerliche Ansässigkeit durch die Beibehaltung des Wohnsitzes in D überhaupt in die Schweiz verlagert worden ist.


    Und beim Fond stellt sich aus schweizerischer Sicht sicherlich die Frage, woraus sich die Gewinne darin speisen. Falls es Dividenden sind, unterliegen diese einer Steuer, ausser das rechtliche Konstrukt des Fonds kann dies wirksam ausschliessen.


    Für mich stellt sich die Frage warum man, wenn man seinen steuerlichen Sitz auch verlagern möchte, noch im Ausland belegende Werte beibehalten möchte. Bei 10k Position (Oder ist das die Einzahlung im Monat? das passt nicht zu <120k Gehalt) dürfte jede fachgerechte Steuererklärung die beide Länder berücksichtigt teurer sein als der Transfer des Depots in die Schweiz.

  • Das habe ich mich auch schon immer gefragt.

    GIbt ja viele, die für ein paar Jahre in die Schweiz gehen aber Depot und Konten in Deutschland weiterlaufen lassen.

    Die Quellensteuerregel in Schweiz lässt es ja zu aber was sagt Deutschland dazu?

  • Das habe ich mich auch schon immer gefragt.

    GIbt ja viele, die für ein paar Jahre in die Schweiz gehen aber Depot und Konten in Deutschland weiterlaufen lassen.

    Die Quellensteuerregel in Schweiz lässt es ja zu aber was sagt Deutschland dazu?

    Definitiv ein spannendes Thema. Ich kenne auch Deutsche in der Schweiz, die mit Bewilligung B noch den deutschen Wohnsitz für Post, Banken und Depots nutzen.


    Bei der Besteuerung sehe ich es ganz klar (Achtung keine Steuerberatung, bin Laie), dass es hier für das deutsche Finanzamt um den Lebensmittelpunkt geht. Sind Arbeitsstelle und Partnerin in der Schweiz wäre das sehr eindeutig und die unbeschränkte Steuerpflichtigkeit besteht in der Schweiz und nicht in Deutschland. Anders sieht es mit Partner in DE oder noch Einkommen in DE aus (bspw. Mieteinnahmen aus Immobilien usw). Dann definitiv zum Steuerberater. Im Zweifel immer! :winking_face:


    Den Ärger (Erkkärungsnot) hat man in der Regel nur mit dem Land in dem man nicht Steuern zahlen will. Dazu kommt das Doppelbesteuerungsabkommen und damit findet sich für jeden eine individuelle Lösung.


    Ich würde es allerdings generell begrüßen wenn die Schweizer Justiz die Scheuklappen vor ausländischen Wohnsitzen ablegt. Meines Wissens sieht sie idR nur den einen Hauptwohnsitz in der Schweiz.


    Hat noch wer Erfahrung mit Depots behalten in Deutschland (gab's Probleme mit dem dt. Finanzamt)?

    Erfahrungen mit Übertrag in die Schweiz (bspw. zu Swissquote?)?

  • Ich würde es allerdings generell begrüßen wenn die Schweizer Justiz die Scheuklappen vor ausländischen Wohnsitzen ablegt. Meines Wissens sieht sie idR nur den einen Hauptwohnsitz in der Schweiz.

    Die Schweiz kennt das Konzept des Wochenaufenthalts, aber Wohnsitz gibt es nur einen. Das ist so in Art 23 ZGB definiert. Und da kann die „Justiz“ wenig machen, denn Gesetze machen Parlament und Volk.

  • Danke für den Link und den Hinweis, dann korrigiere ich auf das Parlament. Ich finde sehr vieles deutlich besser gelöst in der Schweiz, die Wohnsitz Regelung gehört leider nicht dazu. In einer globalisierten Welt verstehe ich den Ansatz zumindest nicht. Hat aber sicher seinen Ursprung.

  • International gibt es ja in den meisten Fällen nur "Hauptwohnsitze". Frankreich wäre bspw. eine Ausnahme. Im Grunde geht es hier ja "nur" um die Meldepflicht, die ja auch in vielen Ländern mehr und mehr umstritten ist - Dänemark und Polen wollen sie beide abschaffen. Die ganzen Systeme sind IMHO Mist.


    Mittelfristig braucht es einen kompletten Systemwechsel. Mein Plan wäre: Firmen müssten dort Steuern zahlen wo der Umsatz generiert wird. Und damit es etwas schwerer wird die Gewinne zu verschieben, wird der Gesamtgewinn der Unternehmensgruppe genommen und aufgeschlüsselt nach dem Umsatz pro Region. Und dann zahlt man auf den Gesamtgewinn anteilig steuern in der jeweiligen Region. Und bei den Arbeitnehmern: Dort die Steuern zahlen wo die Arbeitgeber sitzen - alles andere macht kaum noch Sinn. Und dort werden auch die Sozialabgaben abgeführt und die Krankenversicherung wird einkommensabhängig vom AG abgeführt. Und dann muss man über die indirekten Steuern sowie direkte Steuern auf Grund und Immobilien das Geld von der Wohnbevölkerung reinholen. Dazu dann noch eine anständige Erbschaftssteuer, niedrigere Steuern im unteren Bereich, höhere Steuern im oberen Bereich (Abwanderung wäre dann auch kein Problem mehr) und es wäre administrativ alles eine Ecke einfacher... Aber da gibt's natürlich eine starke Lobby. Ich würde zwar recht sicher zu den Verlieren einer solchen Reform gehören, würde aber sofort zustimmen.