Hallo,
Nach Konsultation von Steuerberatern in CH und D und unserer Personalabteilung, habe ich immer noch verschiedene Meinungen und Einschätzungen und bin interessiert, ob evtl. jemand in einer ähnlichen Situation ist oder eine gute Idee hat.
Ich besitze aktuell eine C-Bewilligung, habe eine Wohnung bei Zürich und bin in der Schweiz bei einem Schweizer AG angestellt. Nun möchte ich ca. 40% meiner Arbeitszeit von meinem Wohnsitz in Deutschland aus arbeiten. Der Wohnsitz ist ca.400km entfernt, also keine Grenzgängerregelung.
Die Zeit, die ich von D aus arbeiten würde, müsste auch in D versteuert werden - soviel ist klar.
Wie lässt sich aber die Situation mit der Sozialversicherung lösen?
Müsste ich hierfür meine Aufenthaltsbewilligung ändern und ist das überhaupt möglich?
Mein AG befürchtet, dass durch das Arbeiten vom Deutschen Homeoffice eine Betriebsstätte in D entsteht und er dadurch in D Steuer abführen muss. Das kann doch nicht sein oder?
Ist jemand in einer ähnlichen eine Situation oder hat evtl. eine Idee, wie ich das praktikabel lösen könnte.
Viele Grüße,
Nalo