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Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

  • swisspalatine
  • 18. August 2021 um 18:34
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    • 18. August 2021 um 18:34
    • #1

    Hallo an alle Interessierten,

    wir, eine Familie mit drei Kindern, durchlaufen gerade den Einbürgerungsprozess. Gerne hätte ich mir selbst vor meinem Antrag detaillierte Informationen zu dem genauen Prozess und vor allem zu den jeweiligen Wartezeiten bis zum jeweiligen nächsten Schritt gewünscht, allerdings findet man dazu online sehr wenig. Aus diesem Grund möchte ich gerne meine Erfahrung mit euch teilen. Vielleicht ist ja der/die ein(e) oder andere auch auf der Suche nach etwas mehr Infos.

    Zürich selbst stellt folgendes Dokument zur Verfügung, das den Ablauf skizziert:
    https://www.zh.ch/content/dam/zh…erung_flyer.pdf

    Wo befinden wir uns im Prozess momentan? Das Gemeindebürgerrecht der Stadt Zürich wurde uns unter Vorbehalt bereits erteilt. Nun ist unser Dossier beim Kanton und das kann erstmal weitere vier Monate dauern, bis wir wieder etwas hören und weitergeht.

    Kurz zu unserer Ausgangssituation:

    - meine Frau und ich sind beide deutsche Staatsbürger

    - wir sind seit Januar 2010 (ich) und März 2010 (meine Frau) in der Stadt Zürich wohnhaft

    - unsere drei Kinder sind alle innheralb der letzten zehn Jahre in Zürich geboren

    - wir haben zwar innerhalb der Stadt Zürich die Wohnung gewechselt, aber sind immer innerhalb derselben Gemeinde (Stadt Zürich) wohnhaft geblieben

    Im Januar 2020 habe ich angefangen, die Dokumente zu sammeln, die es für den Einbürgerungsantrag braucht. Diese sind:

    1 - Dokument über den aktuellen Personenstand (Auszug aus dem Zivilstandsregister) —> Familienausweis

    2 - Gesuchsformular (als Familie kann man gemeinsam ein einzelnes Gesuch einreichen)

    3 - Fotokopie des Ausländerausweises (gültige C-Bewilligung Gesuchssteller erforderlich)

    4 - Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte

    5 - Wohnsitzbestätigungen über den Zeitraum von mindestens 10 Jahren —> online bestellt

    6 - Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen ab 12. Geburtstag

    7 - Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 5 Jahre, ab 16. Geburtstag —> online bestellt

    8 - Bescheinigung des Steueramts über die letzten 5 Jahre, ab 20. Geburtstag —> postalisch bestellt

    9 - Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Arbeitgeberbestätigung)

    9 - Nachweis über die Teilnahme am Erwerb von Bildung (Schulbestätigung) —> postalisch bestellt

    10 - Bescheinigung über Sozialhilfebezüge über die letzten 3 Jahre, ab 18. Geburtstag —> postalisch bestellt

    11 - Sprachnachweis (wenn Ihre Wohngemeinde diesen mit dem Gesuch verlangt), dieser entfällt bei Personen, deren Muttersprache Deutsch ist

    12 - Grundkenntnistest (wenn Ihre Wohngemeinde diesen mit dem Gesuch verlangt) ==> Verlangt Zürich erst später

    13 - Nachweis über die elterliche Sorge (bei Kindern unter 18 Jahren) ==> Brauchen wir nicht, da wir verheiratet und nicht geschieden sind

    Folgende Kosten sind bei uns für die Dokumentenbeschaffung 2020 vor Einreichen des Gesuchs angefallen:

    41 CHF - Familienausweis online bestellt (kann man gleich bei Bestellung online bezahlen)

    40 CHF - Wohnsitzbestätigungen online bestellt für meine Frau, mich und die Kids (kann man gleich bei Bestellung online bezahlen)

    36 CHF - Betreibungsregisterauszüge online bestellt für meine Frau und mich (Rechnung kommt per Post)

    75 CHF - Bestätigungen Steueramt für meine Frau und mich (diesen musste ich postalisch bestellen, Rechnung kommt per Post)

    0 CHF - Nachweis über die Teilnahme am Erwerb von Bildung (Schulbestätigung der Fachhochschule meiner Frau war kostenlos)

    0 CHF - Bestätigungen über Nichtbezug von Sozialhilfe für meine Frau und mich (postalisch bestellt, kostenlos)

    6.30 CHF - Gesuchsunterlagen postalisch per Einschreiben eingereicht (Einschreibegebühr)

    Am selben Tag, andem meine Frau exakt 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft war, haben wir unser gemeinsames Gesuch samt aller Unterlagen eingereicht.

    Der zeitliche Ablauf sah bei uns bisher folgendermassen aus:

    09.03.2020 - Mit dem heutigen Tag ist meine Frau seit exakt 10 Jahren in der Schweiz (ich selbst schon seit Anfang Januar). Unterlagen heute postalisch per Einschreiben eingereicht (beim Gemeindeamt des Kantons Zürich)

    10.03.2020 - Unterlagen sind angekommen (E-Mail-Bestätigung des Einschreibens von der Post)

    20.03.2020 - Heute bekommen wir einen Brief mit der offiziellen Empfangsbestätigung, dass unsere Unterlagen eingegangen sind

    nun erfahren wir erstmal vier Monate gar nichts (wohl auch coronabedingt, dass der Prozess so langsam ist)

    17.07.2020 - Heute erhalten wir ein Schreiben, mit der Bitte, einen Nachweis über den Erwerb von Bildung für unsere beiden älteren Kinder zu erbringen (Primarschule und Kindergarten).

    Hätte ich gewusst, dass dieser gebraucht werden wird, hätte ich ihn bereits zusammen mit den Unterlagen des Gesuchs eingereicht. Davon war allerdings nirgends die Rede. Da gerade Schulferien sind, bekomme ich erst nach den Ferien die Bestätigungen der Schule und Kindergarten. Immerhin sind diese Bestätigungen gratis.

    14.08.2020 - Schulbestätigungen heute erhalten und sofort postalisch eingereicht

    nun wieder zwei Monate Wartezeit

    16.10.2020 - Heute erhalten wir ein Schreiben mit der Information “Zustellung an Ihre Wohngemeinde”. Alle Voraussetzungen sind erfüllt und unser Dossier wird an die Gemeinde/Stadt Zürich weitergereicht. Bis auf den Nachweis über den Erwerb von Bildung waren alle eingereichten Unterlagen komplett und fehlerfrei. Es sind keine weiteren Rückfragen gekommen.
    Damit ist der 1. Schritt abgeschlossen!

    07.04.2021 - Wir sind sehr geduldig, da nun aber bereits über ein Jahr seit dem Einreichen des Gesuchs vergangen ist, telefoniere ich mit dem Stadthaus, um ein Status-Update zu erbitten. Mir wird mitgeteilt, dass sie gerade noch chronologisch die Ende-September-Gesuche abarbeiten. Es sollte jetzt bald der Oktober drankommen. Unser Antrag wurde Mitte Oktober an die Wohngemeinde weitergeleitet. Wir können in den nächsten 4-6 Wochen mit einer Einladung rechnen.

    28.05.2021 - Heute kommt nach fast 15 Monten seit dem Einreichen des Gesuchs eine E-Mail mit der Einladung zum Einbürgerungsgespräch, welches am 22.06.2021 stattfinden wird. Ich werde gebeten, neue Betreibungsregisterauszüge einzureichen, da diese mittlerweile veraltet sind. Ich beantrage gleich neue online. Nochmals 36 CHF

    01.06.2021 - Aktuelle Betreibungsregisterauszüge erhalten und sofort per E-Mail und die Originale per Post eingereicht

    22.06.2021 - Einbürgerungsgespräch. Das Gespräch dauert ca. eine Stunde. Coronabedingt werden wir nicht ins Stadthaus eingeladen, sondern das Gespräch findet per Telefon statt. Zuerst werde ich befragt und danach meine Frau. Wir bestehen und uns wird gesagt, dass es jetzt noch weitere 8-10 Monate dauern wird.

    06.07.2021 - Brief und Rechnung von der Stadtkanzlei, Beschluss vom Stadtrat: Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht, Rechnungsbetrag i.H.v. 2400 CHF, welche ich sofort am nächsten Tag bezahle

    05.08.2021 - Heute werden wir vom Kanton mit einem Schreiben (Information über den Stand) informiert, dass das Gemeindeamt des Kantons Zürich die Akten von der Gemeinde zurückerhalten hat.

    Damit ist der 2. Schritt abgeschlossen!

    Wir sind happy bereits Stadtzürcher zu sein, wenn auch unter Vorbehalt :winking_face: Der restliche Ablauf sollte lediglich eine Formalie sein und es ist nun wieder Geduld gefragt.

    Gerne werde ich zu gegebener Zeit weitere Infos teilen.

    Lieben Gruss

    swisspalatine

  • jan82
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    • 18. August 2021 um 19:37
    • #2

    Glückwunsch. Ich hatte meinen Vorgang auch etwas beschrieben - aber weniger detailliert:

    Thema

    Einbürgerung - der Papierkrieg für's Leben

    Hallo zusammen

    Ich bin gerade nach Hause gekommen und dachte: Da wäre die Zusicherung des kantonalen Bürgerrechts im Briefkasten. Beim Öffnen dann die Ernüchterung...

    Folgende Dokumente muss ich neu einreichen, weil sie veraltet sind:

    • Bestätigung über die Bezahlung der Steuern
    • Bestätigung des Sozialdienstes
    Das kann ja was werden. Erst brauchen die 9 Monate, um das Dossier zu öffnen, und dann wundern sie sich, dass einige Dokumente älter als 12 Monate sind. Wahrscheinlich muss ich mich nun…
    jan82
    20. Januar 2020 um 20:45

    War im Grunde aber vergleichbar - auch zeitlich. Ich brauchte wegen vieler Umzüge einfach ein paar Bescheinigungen mehr :winking_face:

  • MotU
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    • 19. August 2021 um 08:30
    • #3

    Hoi,

    vielen Dank für den ausführlichen Bericht. Ich habe noch zwei Fragen an Dich:

    1. Könntest Du kurz zusammenfassen, was in dem Einbürgerungsgespräch so gefragt/ gemacht wurde?
      Ich habe schon so vieles gehört von "Das war ein netter Plausch über meine Zukunftsvision, Hobbys und Ansicht zur Schweiz" bis zu "Eine mündliche Prüfung, wo Zahlen und Fakten abgefragt werden"....
    2. Ein paar Jahre zurück hast Du die C-Bewilligung erhalten. Ich stehe kurz vor diesem Punkt. Kriegt man die automatisch bei Ablauf des B nach 5 Jahren als EU-Bürger (habe keine Betreibungen oder Straftaten begangen ;)) oder muss die erst noch extra beantragen?

    Vielen Dank für Deine Antworten im Voraus.!

  • AnjaB
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    • 19. August 2021 um 10:16
    • #4

    MotU Zur Frage 2

    Nach Ablauf der B Bewilligung habe ich von der Gemeinde Bescheid bekommen, den Antrag auf Verlängerung ausgefüllt, persönlich am Schalter abgegeben. Nur gut, dass ich noch einmal nachgefragt habe, ob ich automatisch die C-Bewilligung bekomme (mit unbefristeter 80% Stelle, ohne Betreibungen oder Eintrag ins Strafregister).

    Ich musste das auf dem Antragsformular vermerken, dass ich die C-Bewilligung wünsche, sonst hätte es wieder eine B gegeben.

    Den ganzen Papierkrieg und die Kosten der Einbürgerung werde ich mir ersparen. Das ist ja der Wahnsinn.

    Ich fühle mich in der Schweiz angekommen, auch integriert.

    In 1. Linie bin ich ein Mensch, unabhängig von jeder Nationalität :CH:

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 19. August 2021 um 11:54
    • #5

    Danke für den sehr ausführlichen Bericht. Da vergeht einem ja fast die Lust, dieses ganze Procedere mitzumachen. Aber vielleicht ist gerade das der Grund. Zutrauen würde ich es den geliebten Eidgenossen. :winking_face: Na ja, hab noch ein Jahr Zeit, mir das genau zu überlegen.

    Noch eine Frage an swisspalatine. Behaltet ihr den deutschen Pass bzw. wie ist da das Vorgehen?

  • BonjourSuisse
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    • 19. August 2021 um 12:30
    • #6
    Zitat von MotU

    Hoi,

    vielen Dank für den ausführlichen Bericht. Ich habe noch zwei Fragen an Dich:

    1. Könntest Du kurz zusammenfassen, was in dem Einbürgerungsgespräch so gefragt/ gemacht wurde?
      Ich habe schon so vieles gehört von "Das war ein netter Plausch über meine Zukunftsvision, Hobbys und Ansicht zur Schweiz" bis zu "Eine mündliche Prüfung, wo Zahlen und Fakten abgefragt werden"....
    2. Ein paar Jahre zurück hast Du die C-Bewilligung erhalten. Ich stehe kurz vor diesem Punkt. Kriegt man die automatisch bei Ablauf des B nach 5 Jahren als EU-Bürger (habe keine Betreibungen oder Straftaten begangen ;)) oder muss die erst noch extra beantragen?

    Vielen Dank für Deine Antworten im Voraus.!

    Ob man angeschrieben wird weis ich leider nicht. Von einem Bekannten habe ich erfahren das man im Kanton Luzern ein Gesuch zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung stellen muss.

    https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…lare/form_4.pdf

    Google mal nach: Gesuch zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung

  • swisspalatine
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    • 19. August 2021 um 14:38
    • #7
    Zitat von jan82

    Ich hatte meinen Vorgang auch etwas beschrieben - aber weniger detailliert

    Dein Bericht/Thread war damals einer der wenigen, den ich vor anderthalb Jahren gefunden hatte. War mit ein Grund, der mich zum Verfassen meines Beitrags motiviert hatte. Danke nochmals dafür.

  • swisspalatine
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    • 19. August 2021 um 15:21
    • #8
    Zitat von MotU

    Könntest Du kurz zusammenfassen, was in dem Einbürgerungsgespräch so gefragt/ gemacht wurde?
    Ich habe schon so vieles gehört von "Das war ein netter Plausch über meine Zukunftsvision, Hobbys und Ansicht zur Schweiz" bis zu "Eine mündliche Prüfung, wo Zahlen und Fakten abgefragt werden"....
    Ein paar Jahre zurück hast Du die C-Bewilligung erhalten. Ich stehe kurz vor diesem Punkt. Kriegt man die automatisch bei Ablauf des B nach 5 Jahren als EU-Bürger (habe keine Betreibungen oder Straftaten begangen ;)) oder muss die erst noch extra beantragen?

    Hi MotU,

    ja, gerne.

    Zu 1) Auch ich habe schon sehr viele (oft negative) Berichte gelesen. Zugegeben war ich recht nervös vor dem Gespräch. Allerdings hat die Stadt Zürich den grossen Vorteil, dass dort keine Willkür irgendwelcher Bünzli herrscht, sondern ein rechtsstaatlicher Prozess zu erwarten ist.

    Nun konkret zu Deiner Frage: Das Gespräch verläuft ziemlich genau eine Stunde und zwar folgendermassen gegliedert:

    - 10 Minuten - Zuerst werden wir über den Stand der Dinge informiert, wo wir stehen und was bisher behördlich überprüft wurde. Dass wir z.B. die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen (da musste ich mir als Muttersprachler ein Lachen verkneifen :grinning_face_with_smiling_eyes: )

    - 20 Minuten - Ich werde interviewt und meine Frau muss das Zimmer verlassen. Natürlich kann das am Telefon nicht überprüft werden, es ist ja keine Videokonferenz. Dennoch haben wir uns penibel an die Anforderungen gehalten (wir wollen ja schliesslich Schweizer werden :grinning_face: )

    - 20 Minuten - Nun ist meine Frau dran und ich muss das Zimmer verlassen.

    - 10 Minuten - Wir werden informiert, dass wir bestanden haben und dass unser Gesuch mit der Empfehlung zur Einbürgerung dem Stadtrat vorgelegt werden wird. Ausserdem werden wir über die Kosten aufgeklärt und dass nun eine Rechnung i.H.v. 2400 Franken zu begleichen ist.

    Im Grunde genommen wurden uns einige Fragen zur Gemeinde (Stadt Zürich), zum Kanton und zum Bund gestellt (Politik, Kultur, Traditionen, Verfassungsrechte). Wer die 60-seitige Einbürgerungsbroschüre studiert hat (und mit "studieren" meine ich mehrmaliges aufmerksames Lesen) hat nichts zu befürchten. Die Fragen gingen nie über den gesteckten Rahmen und Informationen der Broschüre hinaus. Wer also nicht auf den Kopf gefallen ist und ein paar Stunden in das aufmerksame Lesen der Broschüre steckt, der wird das als sehr angenehmes Gespräch empfinden.

    Einbürgerungsbroschüre der Stadt Zürich:

    https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/st…sbroschuere.pdf

    Abgesehen von den Wissensfragen wurden aber auch ein paar Fragen zur persönlichen Situation und Integration gestellt. Z.B.

    - ob und wo wir in der Schweiz Ferien machen (-> klares ja, Graubünden, Berner Oberland, Tessin, Appenzell, etc.)

    - was unsere Motivation zur Einbürgerung ist (-> aktive politische Teilhabe, d.h. Wahlrecht, Schweiz unsere neue Heimat, Kinder hier geboren und sozialisiert)

    - da ich in einem sehr kleinen Start-up arbeite, wurde ich gefragt, was ich da so mache

    - meine Frau bekam (so interpretiere ich das zumindest!) ein paar Plausibilitätsfragen gestellt, z.B. wie das Sportstudio und der Trainer heissen, in dem sie trainiert

    - wie unsere Freizeitgestaltung aussieht

    Zu 2) Also automatisch bekommt man die C-Bewilligung nicht. Du musst sie schon beantragen, ansonsten bekommst du wieder den B-Ausweis. Als Deutscher (bzw. als Bürger aus den EU-12-Staaten + Island + Norwegen) bekommt man diesen aber schon nach fünf Jahren. Bürger aus den restlichen EU-Staaten bzw. aus Drittstaaten müssen 10 Jahre warten.

    Natürlich müssen die Anforderungen erfüllt sein:

    - Bestätigungen der Sozialbehörden (keine Sozialhilfe bezogen)

    - aktuelle Arbeitsbestätigung

    - Betreibungsregisterauszüge

    Beantragen kannst du diesen in deinem Kreisbüro / Einwohnerkontrolle.

  • swisspalatine
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    • 19. August 2021 um 15:33
    • #9
    Zitat von AnjaB

    Den ganzen Papierkrieg und die Kosten der Einbürgerung werde ich mir ersparen. Das ist ja der Wahnsinn.

    Ich fühle mich in der Schweiz angekommen, auch integriert.

    In 1. Linie bin ich ein Mensch, unabhängig von jeder Nationalität :CH:

    Es klingt schwieriger als es ist. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, ist es abgesehen von der ganzen Warterei eigentlich recht einfach.

    Ja, günstig ist es nicht, aber uns ist es das wert. Und zwar aus folgenden Gründen:

    - wir fühlen uns pudelwohl hier und wollen dauerhaft bleiben; die Schweiz ist uns eine zweite Heimat geworden

    - uns ist politische Teilhabe wichtig (Wahlrecht)

    - unsere Kinder sind alle in der Schweiz geboren, sind hier sozialisiert, sprechen Schweizerdeutsch und für sie ist die Schweiz das Land, mit dem sie sich identifizieren => wir wollen, dass sie nicht Ausländer im "eigenen Land" sind

    - sollten unsere Kinder später einmal im Ausland studieren und nach 3-4 Jahren zurückkommen, würden sie "bei Null" anfangen => das würden wir schon als sehr merkwürdig empfinden, wenn man dann erneut als Ausländer in sein eigenes Land zurückkehrt und erstmal wieder einen B-Ausweis beantragen muss/darf, weil man zu lange weg war

  • swisspalatine
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    • 19. August 2021 um 15:36
    • #10
    Zitat von Carpaccio

    Noch eine Frage an swisspalatine. Behaltet ihr den deutschen Pass bzw. wie ist da das Vorgehen?

    Ja, den behalten wir. Deutschland und die Schweiz haben ein bilaterales Abkommen. Dieses erlaubt es Doppelbürger zu sein. Somit kommt es für uns nicht in Frage, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

    Der am 28.08.2007 in Kraft getretene § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist massgebend: ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staats erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Absatz 3 abgeschlossen hat.

  • jan82
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    • 19. August 2021 um 16:26
    • #11

    Nur eine Ergänzung zur C-Bewilligung: Meine Frau (Polin) hat diese auch nach 5 Jahren erhalten. Ich habe auch darüber geschrieben:

    Beitrag

    Niederlassungsbewilligung

    Hallo zusammen

    Da ich ja nun 1.5 Jahre im Papierkriegmodus war, habe ich heute direkt für meine Frau weitergemacht: Der Verfallsanzeige der Aufenthaltsbewilligung (5-Jahres B oder vom Migrationsdienst auch B5 genannt) lag im Briefkasten. Alles was ich hier schreibe bezieht sich auf den Kanton Bern. Ablaufdatum wäre der 31.08.2020 - also in etwa 11 Wochen.

    Meine Frau ist Polin und gehört damit zu der Personengruppe, die nicht automatisch nach 5 Jahren ein Anrecht auf eine…
    jan82
    15. Juni 2020 um 15:46
  • MotU
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    • 20. August 2021 um 09:10
    • #12

    Gruezi mit'enand,

    Danke für die vielen Antworten! Ich war verunsichert, weil oft geschrieben wurde "Als Deutscher kriegst Du die einfach nach 5 Jahren". Da wurde ich skeptisch, dass man das nicht beantragen muss, aber die Schweiz hat mich schon so oft damit positiv überrascht, wie einfach administrative Dinge erledigt werden, dass ich es mir vorstellen konnte.

    jan82 : Meine Frau ist ja auch Drittstaatlerin, daher war Dein Bericht bereits die erste Vorbereitung, worauf sie sich einstellen muss (und ich auch) :winking_face:

  • Maik 27. August 2021 um 09:48

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Alltag in der Schweiz verschoben.
  • Maik 27. August 2021 um 09:51

    Hat das Thema aus dem Forum Alltag in der Schweiz nach Umzug und Aufenthaltsbewilligung verschoben.
  • swisspalatine
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    • 14. September 2021 um 11:24
    • #13

    Heute kam mit der Post die „Verfügung über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts“. 😃

    Das ging jetzt deutlich schneller als erwartet.

    Rechnung: 1000 CHF

    Damit ist nun auch der 2. Schritt abgeschlossen!

    Nun fehlt nur noch der Bund. Wartezeit bis zu 8 Monaten.

    Fortsetzung folgt 😉

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    • 14. September 2021 um 11:29
    • #14

    Glückwunsch! Bund ging bei mir sehr schnell. Das wird schon!

  • swisspalatine
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    • 17. September 2021 um 09:53
    • #15

    Kleine Korrektur:

    Die Erteilung des Kantonsbürgerrecht stellte den Abschluss des 3. Schritts dar.

    Siehe hierzu auch:

    https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/inde…sverfahren.html

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    • 23. Oktober 2021 um 10:00
    • #16

    Gestern (22.10.2021) kam mit der Post die letzte Rechnung, siehe Bilder. Diese stellt das Staatssekretariat für Migration (SEM) des Bundes aus und beträgt 150 CHF für die gesamte Familie ungeachtet der Anzahl der Kinder, die eingebürgert werden.

    Der nächste Schritt ist nun die Einbürgerungsbewilligung des Bundes.

    Bilder

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    • 29. November 2021 um 14:12
    • #17

    Heute (29.11.2021) werden wir vom Gemeindeamt (Kanton Zürich) informiert, dass der Bund — genauer gesagt das SEM — die Einbürgerungsbewilligung erteilt und diese dem Kanton zugeschickt hat. Wir freuen uns sehr! :smiling_face_with_smiling_eyes:

    Somit steht nun nur noch der letzte Schritt aus. Laut Ablaufplan prüft nun der Kanton ein letztes Mal das Strafregister.

    Es kann nun nochmal bis zu 4 Monate dauern. Jetzt heisst es also, nochmal geduldig sein. :grinning_face:


  • swisspalatine
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    • 13. Dezember 2021 um 18:32
    • #18

    Heute ist es soweit. Ich könnte jetzt viel über Gefühle, Überschwang und Freude schreiben, aber ich mach's kurz:

    :CH:


    Für die, die es genau wissen wollen: Vom Tag der Einreichung des Gesuchsformulars bis zur Verfügung der Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht hat es in unserem Falle exakt 640 Tage gedauert beziehungsweise 1 Jahr und 9 Monate.

  • jan82
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    • 13. Dezember 2021 um 18:58
    • #19

    Glückwunsch und viel Spass im Passbüro!

  • bell@
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    • 13. Dezember 2021 um 22:32
    • #20

    Herzlichen Glückwunsch!

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