640 Tage. Wenn wir irgendwann so weit sind ist das die Challenge
640 Tage. Wenn wir irgendwann so weit sind ist das die Challenge
Mein Glückwunsch!
Hast Du auch schon die damit verbunden Kosten insgesamt addiert?
Mein Glückwunsch!
Hast Du auch schon die damit verbunden Kosten insgesamt addiert?
Wir hatten im Kanton Bern etwa 3.000 CHF. Davon ganz grob 500 CHF für alle möglichen Dokumente, die wir zahlen mussten (Wohnsitzbescheinigungen, viele häufig aktualisierte Betreibungsregisterauskünfte und was weiss ich).
Allerdings war es so, dass wir auf Grund von Heirat und Geburt des Sohns schon im Zivilstandsregister eingetragen waren (was bei einigen nicht der Fall ist, wenn sie in der CH noch kein Zivilstandsereignis hatten). Die Eintragung ist auch hier gratis, aber man braucht dann eben noch mehr Dokumente aus dem Ausland. In dem Fall denke ich, dass an Dokumenten nochmal 100 CHF draufgekommen wären. Das mühsame war aber immer der Papierkrieg - nicht so die Kosten. Bei einer Freundin von mir scheitert es genau an diesem Zivilstandseintrag. Sie ist auf Grund eines Kriegs in ihrem Heimatland gerade nicht in der Lage die Dokumente zu beschaffen. Trotz 32 Jahren in der Schweiz muss sie nun "lustige" Verfahren vor Gericht über sich ergehen lassen in denen Sie ihre Angaben unter Strafandrohung bestätigt. Auch das geht also, ist aber alles noch mühsamer..
Aber wenn man den Pass dann hat, scheint die Sonne
Herzlichen Glückwunsch zu dieser schönen Nachricht und dem neuen Bürgerrecht.
Mein Glückwunsch!
Hast Du auch schon die damit verbunden Kosten insgesamt addiert?
Vielen lieben Dank
Die Summe aller Kosten (die einzelnen Posten habe ich meinen Einträgen weiter oben im Thread alle aufgelistet) beliefen sich bei uns auf genau 3'784.30 CHF.
- Gemeinde ZH: 2'400 CHF (1'200 CHF pro Erwachsener, Kinder gratis)
- Kanton ZH: 1'000 CHF
- Bund: 150 CHF
- Dokumente: 234.30 CHF (Familienausweis, Wohnsitzbestätigung, Betreibungsregisterauszüge, Bestätigungen vom Steueramt etc)
Folgende Faktoren nehmen Einfluss auf die Kosten (bei ordentlicher Einbürgerung):
- Alter bei Gesuchsstellung
- Geburt des Gesuchstellers in CH oder im Ausland
- Gesuchstellung einzeln oder als Familie
- Gemeinde
- Kanton
- Dokumentenbeschaffung (allfällig auch noch Gebühren für einen Sprachtest, was wir nicht benötigten)
Wie jan82 schrieb, muss man vor der Gesuchsstellung bereits im Zivilstandsamt eingetragen sein. Das war bei uns aufgrund unserer Kinder, die alle in ZH/CH geboren sind, bereits der Fall.
Übrigens müssen wir noch ein letztes Mal etwas zuwarten, bis wir unsere Ausweispapiere (ID, Pass) beantragen können, da die Verfügung (d.h. unser Bürgerrecht) noch im Schweizer Personenstandsregister und danach im Einwohnerregister der Wohngemeinde (Stadt Zürich) eingetragen werden muss. Dieser Prozess dauert ab Verfügung ca. drei Wochen.
Das sind ja überschaubare Beträge und wahrscheinlichen decken sie genau die Verwaltungskosten die mit der Einbürgerung entstehen. Ich hatte mal irgendwo Kosten von ca. 10.000,- CHF für die Einbürgerung aufgeschnappt. Da müssen dann wahrscheinlich schon noch einige Kosten für die Rechtsberatung, Bestechungsgelder im Heimatland für die Urkundenbeschaffung und weiteres anfallen um auf diese Summe zu kommen.
Bei uns war es so, dass die Gemeinde den effektiven Aufwand verrechnen kann. Da gibt es nur eine Mindestgebühr von 400 CHF. Genau die Mindestgebühr wurde verrechnet. Im Gegenzug dazu gab es allerdings eine Feier mit dem Gemeinderat und meiner Familie im Restaurant (das der Gemeinde gehört) sowie eine grosse Einbürgerungsfeier (nur für mich und meinen Sohn) in der grossen Mehrzweckhalle mit fast 200 Teilnehmern - mit Spanferkel, Bier, Salat, Kuchen, Musik... Also das volle Programm. Da decken die 400 CHF nicht im Ansatz irgendetwas. Die Gebühren von Kanton und Bund waren vorgegeben. Der Rest waren alles "kleine Gebühren" und bei mir durch viele unterschiedliche Wohngemeinden bestimmt überdurchschnittlich viel.
Es ist wirklich sehr schade, dass die Einbürgerungsfeier pandemiebedingt ausfällt.
Besten Dank für diesen Beitrag.
Meine Einbürgerungsgesuch habe ich anfangs August 2020 eingereicht. Das im Kanton SH, Wohngemeinde Hallau, ein kleines Dorf.
Ähnlich zu euch hatte ich auch die 10 Jahre Frist gerade erfüllt.
Bei mir sind die verschiedenen Schritte bis jetzt so gelaufen:
- Anfangs August 2020: Gesuch eingereicht
- Dez 2020: Einladung zum Einbürgerungstest
- 4. Januar 2021: Einbürgerungstest auf der Gemeinde
- März 2021 : Einbürgerungsgespräch auf der Gemeinde
- Juni 2021: Abstimmung über die Einbürgerung an der Gemeindeversammlung
- August 2021 : Bestätigung der Gemeinde, dass ich in das Bürgerrecht der Gemeinde Hallau aufgenommen wird (vorbehältlich)
- 26. November 2021: Rechung, Gebühren Einbürgerungsverfahren (Gemeinde + Kanton), Total 2020 CHF (1000 CHF Kanton; 1000 CHF Gemeinde; 20 CHF Wohnsitzbescheinigung).
In meinem Fall sind nur noch 1 Jahr und 5 Monate vergangen. Wenn es alles so läuft wie bei euch, schätze ich, dass ich mindestens wahrscheinlich bis April 2022 warten muss bis ich Schweizer werde. Viel Geduld braucht es doch!
Schöne Weihnachten an allen.
Gruss
Christian
- August 2021 : Bestätigung der Gemeinde, dass ich in das Bürgerrecht der Gemeinde Hallau aufgenommen wird (vorbehältlich)
Herzlichen Glückwunsch, Christian.
Das Wesentliche hast Du nun geschafft. Jetzt heisst es nur noch etwas abwarten. Wenn ich es zeitlich mit unserem weiteren Verlauf vergleiche, könnte Ende März/Anfang April machbar sein.
Auch vielen Dank für Deinen Beitrag. Jeder Erfahrungsbericht macht den Ablauf (Prozessschritte, Wartezeiten etc) für alle anderen etwas transparenter.
Dir und allen Forumsteilnehmern eine frohe Weihnacht
Alles anzeigenBesten Dank für diesen Beitrag.
Meine Einbürgerungsgesuch habe ich anfangs August 2020 eingereicht. Das im Kanton SH, Wohngemeinde Hallau, ein kleines Dorf.
Ähnlich zu euch hatte ich auch die 10 Jahre Frist gerade erfüllt.
Bei mir sind die verschiedenen Schritte bis jetzt so gelaufen:
- Anfangs August 2020: Gesuch eingereicht
- Dez 2020: Einladung zum Einbürgerungstest
- 4. Januar 2021: Einbürgerungstest auf der Gemeinde
- März 2021 : Einbürgerungsgespräch auf der Gemeinde
- Juni 2021: Abstimmung über die Einbürgerung an der Gemeindeversammlung
- August 2021 : Bestätigung der Gemeinde, dass ich in das Bürgerrecht der Gemeinde Hallau aufgenommen wird (vorbehältlich)
- 26. November 2021: Rechung, Gebühren Einbürgerungsverfahren (Gemeinde + Kanton), Total 2020 CHF (1000 CHF Kanton; 1000 CHF Gemeinde; 20 CHF Wohnsitzbescheinigung).
In meinem Fall sind nur noch 1 Jahr und 5 Monate vergangen. Wenn es alles so läuft wie bei euch, schätze ich, dass ich mindestens wahrscheinlich bis April 2022 warten muss bis ich Schweizer werde. Viel Geduld braucht es doch!
Schöne Weihnachten an allen.
Gruss
Christian
Guets Neus mit Verspätung an allen!
Also.. ich soll meinen Beitrag nun ergänzen.
Heute morgen 24.01 habe ich die Rechnung vom SEM erhalten. Wirklick ein Schnäppchen in Vergleich zu der vorherigen Rechung vom Kanton und Gemeinde. Hier nur 100 CHF ! Die Rechnung habe ich sofort beglichen, mit der Hoffnung, dass das Verfahren somit beschleunigt wird.
Darf ich fragen wie lange es noch brauchte für euch, nachdem ihr die Rechnung vom SEM bazahlt habt?
Schöne Grüsse aus Hallau
Christian
Darf ich fragen wie lange es noch brauchte für euch, nachdem ihr die Rechnung vom SEM bazahlt habt?
Hi Christian
Jetzt wird alles recht schnell gehen. Bei uns hat es ca. fünf Wochen gedauert, bis wir vom Kanton informiert wurden, dass der Bund (SEM) die Einbürgerungsbewilligung erteilt und diese dem Kanton zugeschickt hat.
Sobald du dieses Schreiben hast ("Information über den Stand") und der Ball wieder beim Kanton liegt, dauert es nochmal ein paar wenige Wochen, bis Du dann die Verfügung ("Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht") bekommst. Ab dann bist Du rechtlich Schweizer
Bei uns hat dieser letzte Schritt nur zwei Wochen gedauert, da die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis) unserer Tochter abgelaufen wäre (genauer: die fünfjährige Kontrollfrist). Aus diesem Grund hat die Sachbearbeiterin netterweise den Prozess etwas beschleunigt und uns die Verfügung sehr zügig ausgestellt, so dass ich die Niederlassungsbewilligung nicht wenige Tage vor dem Erlangen des Schweizer Bürgerrechts erneuern musste.
Kurzum, ich schätze, dass Du in ca. 10 Wochen Schweizer bist
Die Verfügung liegt dann ca. vier Werktage später in Deinem Briefkasten (B-Post). Dann musst Du noch ein allerletztes Mal ein paar Tage warten, bis
Du die Ausweispapiere (ID, Pass) beantragen kannst, da die Verfügung (d.h. Dein Bürgerrecht) noch ins Schweizer Personenstandsregister (*) und ins Einwohnerregister (**) der Wohngemeinde eingetragen werden muss. Bei uns ging das sehr schnell innerhalb weniger Tage.
Verfügungsdatum: 09.12.
Zustellung, d.h. in unserem Briefkasten: 13.12.
Eintragung (*) und (**) erfolgt: 16.12.
Termin für Kombi (Pass & ID) im Passbüro: 17.12.
Zustellung Pass (per Einschreiben): 21.12.
Zustellung ID (per Einschreiben): 22.12.
Viele Grüsse aus Zürich und nochmal herzlichen Glückwunsch
PS: Die Abstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung und die Gemeinderatswahlen am 13.02. haben wir nun auch bekommen. Ist schon ein tolles Gefühl, nun endlich — nach 12 Jahren — wählen und mitbestimmen zu dürfen.
Auch von mir herzlichen Glückwunsch zur Einbürgerung!
Ich hätte an dieser Stelle auch noch eine Frage dazu. Die Kinder werden nur automatisch mit eingebürgert bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs, danach müssen Sie das Prozedere selbst durchführen, richtig?
Gruss
Martin
Alles anzeigenHi Christian
Jetzt wird alles recht schnell gehen. Bei uns hat es ca. fünf Wochen gedauert, bis wir vom Kanton informiert wurden, dass der Bund (SEM) die Einbürgerungsbewilligung erteilt und diese dem Kanton zugeschickt hat.
Sobald du dieses Schreiben hast ("Information über den Stand") und der Ball wieder beim Kanton liegt, dauert es nochmal ein paar wenige Wochen, bis Du dann die Verfügung ("Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht") bekommst. Ab dann bist Du rechtlich Schweizer
Bei uns hat dieser letzte Schritt nur zwei Wochen gedauert, da die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis) unserer Tochter abgelaufen wäre (genauer: die fünfjährige Kontrollfrist). Aus diesem Grund hat die Sachbearbeiterin netterweise den Prozess etwas beschleunigt und uns die Verfügung sehr zügig ausgestellt, so dass ich die Niederlassungsbewilligung nicht wenige Tage vor dem Erlangen des Schweizer Bürgerrechts erneuern musste.
Kurzum, ich schätze, dass Du in ca. 10 Wochen Schweizer bist
Die Verfügung liegt dann ca. vier Werktage später in Deinem Briefkasten (B-Post). Dann musst Du noch ein allerletztes Mal ein paar Tage warten, bis
Du die Ausweispapiere (ID, Pass) beantragen kannst, da die Verfügung (d.h. Dein Bürgerrecht) noch ins Schweizer Personenstandsregister (*) und ins Einwohnerregister (**) der Wohngemeinde eingetragen werden muss. Bei uns ging das sehr schnell innerhalb weniger Tage.
Verfügungsdatum: 09.12.
Zustellung, d.h. in unserem Briefkasten: 13.12.
Eintragung (*) und (**) erfolgt: 16.12.
Termin für Kombi (Pass & ID) im Passbüro: 17.12.
Zustellung Pass (per Einschreiben): 21.12.
Zustellung ID (per Einschreiben): 22.12.
Viele Grüsse aus Zürich und nochmal herzlichen Glückwunsch
PS: Die Abstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung und die Gemeinderatswahlen am 13.02. haben wir nun auch bekommen. Ist schon ein tolles Gefühl, nun endlich — nach 12 Jahren — wählen und mitbestimmen zu dürfen.
Hi Swisspalatine,
besten Dank für die ausführliche Information. Ich fühle mich wie ein Bergsteiger, der den Gipfel fast erreicht hat! Nun noch etwas Geduld und ich kann dann feiern Ich halte euch auf dem Laufenden. Ich finde es toll, dass man sich über diese Themen austauschen kann. Viel Erfolg bei der kommenden Abstimmung im Februar. Bei mir wird es wahrscheinlich erst in der Frühlingsession im Juni sein.
Viele Grüsse, Christian
Hallo Christian
Ich hätte an dieser Stelle auch noch eine Frage dazu. Die Kinder werden nur automatisch mit eingebürgert bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs, danach müssen Sie das Prozedere selbst durchführen, richtig?
Ich glaube das stimmt so. Ich musste bei meinem Sohn nur ein "Kreuz" setzen. Da er in der Schweiz geboren wurde, waren die Urkunden natürlich alle in helvetisierter Form vorhanden. Und schulpflichtig war er auch nicht - daher brauchte er tatsächlich gar keine Nachweise (ausser die Kopien der vorhandenen Reisepässe de/pl) - das wars.
Interessanterweise ist es auch so, dass mein Sohn (zumindest gemäss Einbürgerungsurkunde) rückwirkend per Geburt Schweizer ist. Meiner Meinung nach ist das falsch - aber was weiss ich schon. Interessiert ja im Grunde auch nicht besonders. Auf meiner Urkunde steht einfach ein anderes Datum als bei ihm. Komisch ist's dennoch...
Interessanterweise ist es auch so, dass mein Sohn (zumindest gemäss Einbürgerungsurkunde) rückwirkend per Geburt Schweizer ist. Meiner Meinung nach ist das falsch - aber was weiss ich schon. Interessiert ja im Grunde auch nicht besonders. Auf meiner Urkunde steht einfach ein anderes Datum als bei ihm. Komisch ist's dennoch...
Hi jan82
In der Tat komisch, aber das scheint eine schweizerische Kuriosität und tatsächlich so richtig zu sein.
Wir hatten einen ähnlich interessanten Fall: Unsere älteste Tochter wurde im Ausland geboren. Wir waren jedoch wenige Wochen nach der Geburt wieder zurück in der Schweiz und haben sie direkt nach der Rückkehr nachbeurkundet. Interessanterweise wurde sie in sämtlichen Dokumenten (insbesondere der Niederlassungsbewilligung) rückwirkend so behandelt, als wäre sie in der Schweiz geboren worden. Ich hatte mich damals erkundet und mir wurde gesagt, dass, sofern zwischen Geburt und Anmeldung in der Schweiz weniger als drei Monate (oder waren es sechs?) liegen, das Kind behördlich so behandelt wird, als wäre es in CH geboren.
Aus diesem Grund habe ich übrigens auch in meinem ersten Post dieses Threads angegeben, dass alle meine Kinder in ZH/CH geboren wurden. Es hat dann auch beim Einbürgerungsprozess keine Rolle mehr gespielt. Für die Schweiz sind alle drei Kinder in ZH/CH geboren.
Ich hätte an dieser Stelle auch noch eine Frage dazu. Die Kinder werden nur automatisch mit eingebürgert bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs, danach müssen Sie das Prozedere selbst durchführen, richtig?
Ja, das ist richtig.
In der Tat komisch, aber das scheint eine schweizerische Kuriosität und tatsächlich so richtig zu sein.
Solche Dinge scheint es auch in anderen Ländern zu geben - das ganze Staatsbürgerschaftsrecht hat eben so seine historischen Besonderheiten.
In Polen ist es bspw. so, dass die Einbürgerung nur der Präsident vornehmen kann. Das sieht die Verfassung so vor. Und der Präsident kann ja nicht den ganzen Tag "einbürgern", sondern hat ab und an noch andere Dinge zu tun. Aus diesem Grund wird formal kaum eingebürgert. Vielmehr wird das an den Woiwoden (sowas wie ein "Ministerpräsident" oder "Ständerat") delegiert. Der darf dann noch immer nicht einbürgern, aber darf die Staatsbürgerschaft "feststellen". Würde ich also den Antrag auf "Feststellung der polnischen Staatsbürgerschaft" stellen (was mit polnischer Familie recht einfach wäre), würde der die Kriterien überprüfen, ob ich mich einbürgern lassen darf. Und danach würde er mich aber nicht einbürgern, sondern feststellen, dass ich die Kriterien erfüllt habe und deshalb Pole sei. Fertig. Das gleiche kann ein Deutscher mit polnischen Vorfahren machen - gleiches Verfahren. Der Unterschied ist: Bei dem macht das irgendwie Sinn, weil der juristisch tatsächlich Pole "sein könnte" bzw. "ist", aber es formal nicht festgestellt wurde - bei mir hingegen so wirklich gar nicht.
Wie dem auch sei: Ist natürlich total lustig, weil es kein Einbürgerungsdatum gäbe. Der würde einfach feststellen: Hey, am 25.01.22 war jan82 Pole. Ende, Aus, Fertig. Das hat dann ganz lustige Implikationen, weil ein Eingebürgerter Pole eben ein Einbürgerungsdatum hat. Würde ich mir die Staatsbürgerschaft aber feststellen lassen, wäre ich seit Geburt Pole. Totaler Quatsch. Aber ist eben darauf zurückzuführen, dass nur der Präsident einbürgern darf und das X-Versuche das Gesetz und die Verfassung zu ändern am 2/3 Mehr im Sejm gescheitert sind.
BTT: Mein Sohn wurde ganz offiziell in der Schweiz mit drei Staatsbürgerschaften geboren. Erst waren es nur zwei, eine weitere kam dann später... Und wer weiss, ob dann irgendwann noch "ein paar" dazu kommen. Man sieht daran ja, dass diese ganzen Systeme dringend überarbeitet werden dürfen. Wieviel Pässe werden meine Urenkel nur haben... Total schräg...
Danke euch beiden für die Info.
Danke für die Anekdote zu Polen, ich finde das spannend und interessant, auch wenn man bei manchem wohl nur den Kopf schütteln kann.
Zum Thema Mehrstaatigkeit: Bei uns ist es ähnlich. Meine Frau und unsere beiden jüngsten Kinder haben drei Pässe, da meine Frau vor der Einbürgerung in CH schon Doppelbürger war und beide Staatsbürgerschaften nach dem Prinzip "jus sanguinis" an unsere Kinder qua Geburt übergingen. Unsere älteste Tochter hingegen hat sogar eine vierte Staatsbürgerschaft, da sie in einem Land geboren wurde, das nach dem Prinzip "jus soli" die Staatsbürgerschaft vergibt. Glücklicherweise akzeptieren in ihrem Fall alle vier Länder die Mehrstaatigkeit. Bei manchen "Länder-Kombinationen" muss sich nämlich die Person für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und die andere(n) aufgeben, was bei unseren Kindern erfreulicherweise nicht der Fall ist.
Für den CH-Einbürgerungsprozess war es für uns von grossem Vorteil, dass wir alle den deutschen Pass haben, denn das machte vieles deutlich leichter.