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Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

  • swisspalatine
  • 18. August 2021 um 18:34
  • jan82
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    • 25. Januar 2022 um 19:09
    • #41

    Ja, man sieht: es braucht da ganz ganz dringend Überarbeitungen dieser Praxis (wird dann sowieso 10+ Jahre dauern). Sonst kann man sich das mit den Staatsbürgerschaften auch sparen. Das machen die Österreicher ganz gut. Müsste ich wählen: wäre ein leichtes Spiel. Mein Herz schlägt hier.

    Vermutlich wird die Steuerpolitik da ohnehin irgendwann zur Hilfe eilen.

  • deep_blue
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    • 28. Januar 2022 um 12:24
    • #42

    Hallo alle und swisspalatine, vielen Dank für Deine Ausführliche "step by step" erklärungen, die uns viel Klarheit über unseren eigenen Prozess gegeben hat.

    Ich hatte nun mal eine kurze Detailsfrage. Du hast folgendes geschrieben;

    Verfügungsdatum: 09.12.

    Zustellung, d.h. in unserem Briefkasten: 13.12.

    Eintragung (*) und (**) erfolgt: 16.12.

    Termin für Kombi (Pass & ID) im Passbüro: 17.12.

    Zustellung Pass (per Einschreiben): 21.12.

    Zustellung ID (per Einschreiben): 22.12.

    Die Frage ist, wie man über * und ** informiert wird. Soll man es aktiv recherchieren oder bekommt man ein Bescheid per Brief, dass die Schritte * & ** erledigt worden sind?

    Herzlichen Dank und nochmals Glückwunsch!

    Viele Grüsse

    deep_blue

  • swisspalatine
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    • 29. Januar 2022 um 15:14
    • #43

    Hi deep_blue

    Nein, man wird nicht mehr separat informiert. Unserer Verfügung lag noch ein Begleitschreiben bei, siehe Foto (Anhang 1). In diesem steht, dass die Eintragung ins Zivilstandsregister (Infostar) und ins Einwohnerregister bis zu drei Wochen dauern kann. Das Verfügungsdatum war bei uns der 9.12.

    Ich habe einfach "auf gut Glück" eine Woche später bei meinem zuständigen Kreisbüro der Stadt Zürich angerufen und mich erkundigt, ob ich eine ID beantragen kann. Die Sachbearbeiterin hat dann direkt im System nachgeschaut und mir bestätigt, dass die Eintragungen erfolgt sind.

    Ich nehme an, dass dieser Prozess je nach Gemeinde und deren "Digitalisierungsgrad" tatsächlich etwas länger dauern kann.

    Eine weitere Möglichkeit das herauszufinden ist, unter dem Link Schweizerpass und Identitätskarte online bestellen seine Daten einzugeben und das Antragsgesuch online einzureichen. Unmittelbar nach Einreichung kommt eine erste E-Mail (Anhang 2), die einem mitteilt, dass die Antragsdaten erfolgreich übermittelt wurden.

    Der Antrag wird daraufhin automatisiert geprüft und wenn die Eintragungen vorliegen (und somit also ein Pass überhaupt erst ausgestellt werden kann), bekommt man daraufhin wenige Minuten später eine E-Mail (Anhang 3), die einen einlädt, einen Termin beim Passbüro auszumachen. Diese zweite E-Mail kam bei mir bereits zwei Minuten nach der ersten.

    Übrigens habe ich vergessen noch zu erwähnen, dass uns neben der Verfügung vom 9.12. ein paar Tage später am 14.12. noch die Bürgerrechtsurkunde der Stadt Zürich zugestellt wurde, siehe Anhang 4.

    Ich verstehe den Ablauf wie folgt:

    - zuerst kommt die Verfügung Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht vom Kanton

    - danach kommt die Bürgerrechtsurkunde von der Gemeinde

    Ich nehme an, dass die Bürgerrechtsurkunde erst deswegen ein paar Tage später kommt, da der Kanton die Gemeinde erst über die definitive Verfügung informieren muss. Allerdings weist die Bürgerrechtsurkunde dasselbe Datum aus wie die Verfügung, was ja auch Sinn ergibt, denn man bekommt beide Bürgerrechte (Kanton und Gemeinde) ja gleichzeitig mit Inkrafttreten der Verfügung.

    So, ich denke, dass ich nun sämtliche Details mit Euch geteilt habe. Sollten noch Fragen offen sein, nur her damit :grinning_face:

    Bilder

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    2 Mal editiert, zuletzt von swisspalatine (29. Januar 2022 um 16:55)

  • deep_blue
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    • 31. Januar 2022 um 16:55
    • #44

    Vielen Dank swisspalatine für die ausführliche Erklärungen (wie immer :)). Ich habe es einfach mal über das Online Booking Tool probiert und konnte die Termine organisieren :smiling_face:

    Das sollte schon mal das richtige Zeichen sein. In der Tat sind die letzte paar Schritte ziemlich reibungslos gelaufen. Es sieht so aus, dass die pandemiebedingte Verspätungen nicht mehr existieren. Für uns sollte der Prozess auch bald abgeschlossen sein und hoffe dasselbe für die anderen Betroffenen und Glücklichen :smiling_face:

    Viele Grüsse

  • swisspalatine
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    • 1. Februar 2022 um 17:41
    • #45
    Zitat von deep_blue

    Ich habe es einfach mal über das Online Booking Tool probiert und konnte die Termine organisieren :smiling_face:

    Top! Wenn Du bereits Dein Pass-ID-Kombi bestellen kannst, bedeutet das, dass Du vor wenigen Tagen eingebürgert worden bist.

    Herzlich Glückwunsch 🎉 🇨🇭

    Melde Dich bei Deinem Kreisbüro (oder bei dem entsprechenden Amt, falls nicht Stadt Zürich) und bitte um die Wahlunterlagen. Da Du ab Verfügungsdatum Schweizer bist, kannst Du auch ohne Ausweis bereits am 13. Februar abstimmen.

  • deep_blue
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    • 2. Februar 2022 um 09:41
    • #46

    Guter Tipp, habe gerade gemacht. Herzlichen Dank nochmals!

  • snappies
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    snappies
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    • 25. Februar 2022 um 13:44
    • #47

    Glückwunsch an alle die das Verfahren erfolgreich durchlaufen haben. Anfang Februar bin ich ebenfalls eingebürgert worden, allerdings in einem anderen Kanton und auch per erleichtertem Verfahren. Werde in einem nächsten Post mal versuchen den zeitlichen Ablauf genau zu rekonstruieren. Grob hat das 5 Monate gedauert und es gibt nur eine Rechnung vom Bund (900 CHF).

    Mich würde interessieren, wem ihr alles über den Einbürgerungsbescheid informiert habt. Bisher habe ich das nur meinem Arbeitgeber gemeldet. Bei der Autoversicherung scheint es aber ja bspw. einen Unterschied bei den Beiträgen zu machen, vielleicht wäre daher hier auch eine Meldung sinnvoll. Ich bin auf eure Antworten gespannt.

  • jan82
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    • 25. Februar 2022 um 14:08
    • #48

    Ich hatte den Führerschein vergessen. Das war ziemlich mühsam, weil sich die Kapo St. Gallen da riesig angestellt hat. Mir war gar nicht klar, dass die Nationalität darauf vermerkt ist...

  • Maik
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    • 25. Februar 2022 um 14:10
    • #49

    Für deutsche Staatsbürger macht es bei der Autoversicherung keinen Unterschied, diese sind den Schweizern*innen gleichgestellt. Bei anderen Nationalitäten kann dies aber durchaus grosse Unterschiede machen.

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  • Hannoveraner
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    • 25. Februar 2022 um 16:44
    • #50

    snappies Gratulation. Wie lief die erleichterte Einbürgerung ab? Für mich kommt das ab September auch in Betracht. Und darf ich dich fragen, in welchem Kanton?

  • swisspalatine
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    • 26. Februar 2022 um 14:06
    • #51
    Zitat von jan82

    Mir war gar nicht klar, dass die Nationalität darauf vermerkt ist...

    Anstatt dem Geburtsort, wie bei EU-Führerscheinen, ist im schweizerischen Führerschein der Heimatort vermerkt, wie übrigens bei so ziemlich allen schweizerischen Dokumenten.

    Da Ausländer bekanntlich keinen Heimatort (im CH-Sinne) haben, wird dort das Herkunftsland eingetragen.

  • snappies
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    • 1. März 2022 um 11:17
    • #52

    Danke für eure Antworten. jan82: Wie muss ich das verstehen, die Kapo hat bemängelt dass auf dem Führerschein das "D" drauf steht statt des Heimatsorts? Wenn man seine deutsche Staatsbürgerschaft nicht abgibt, würde ich argumentieren zu versuchen, dass das ja nicht falsch ist. Hatte jetzt eigentlich nicht vor meinen Führerschein zu aktualisieren.

    Zitat von Hannoveraner

    darf ich dich fragen, in welchem Kanton?

    Das Verfahren war bei mir im Kanton Waadt. Ging wie bereits geschrieben recht schnell und war unkompliziert. Details muss ich nochmal zusammensuchen.

  • swisspalatine
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    • 2. März 2022 um 11:07
    • #53
    Zitat von snappies

    Wenn man seine deutsche Staatsbürgerschaft nicht abgibt, würde ich argumentieren zu versuchen, dass das ja nicht falsch ist.

    Aus diesem Grund habe ich bisher meinen Führerschein auch nicht ändern lassen, da es m.M.n. nur mit unnötigen Kosten verbunden ist.

    Im Zweifel (etwa bei einer Kontrolle) muss man halt noch den deutschen Personalausweis (oder Pass) vorzeigen können, so dass es passt.

    Ungültig wird der Führerschein (mit eingetragenem "D" unter Heimatort) mit der CH-Einbürgerung jedenfalls nicht, solange man weiterhin auch dt. Staatsbürger ist. Dies wurde mir so auch vom Zürcher Strassenverkehrsamt telefonisch bestätigt.

  • zwergnase
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    • 2. März 2022 um 11:59
    • #54

    Ich dachte, der Führerschein umtausch innerhalb von 12 Monaten sei obligatorisch🤔

  • snappies
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    • 2. März 2022 um 13:07
    • #55

    Das Umschreiben des EU-Führerscheins auf einen Schweizer Führerausweis muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen, das ist ist richtig. Hier ging es um die Frage ob ein bereits existierender Schweizer Führerschein erneuert werden muss. Gemäss Info von swisspalatine ist das nicht der Fall.

  • jan82
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    • 2. März 2022 um 13:50
    • #56
    Zitat von snappies

    Hatte jetzt eigentlich nicht vor meinen Führerschein zu aktualisieren.

    Hatte ich auch nicht vor - musste ich aber machen. Musst ein neues Bild machen, Bogen ausfüllen und den alten Führerschein einsenden...

  • zwergnase
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    zwergnase
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    • 2. März 2022 um 14:09
    • #57

    Ah ok, danke.

    Dann hab ich das missverstanden.

  • snappies
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    • 2. März 2022 um 14:36
    • #58

    Habe gerade mit der kantonalen Zulassungsstelle telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich meinen Führerschein erneuern lassen muss. Auf dem Formular dazu kann man auch die Änderung des Heimatsorts als Grund dafür ankreuzen. Vielleicht ist hier die Regelung von Kanton zu Kanton unterschiedlich, würde mich aber ehrlich gesagt erstaunen, immerhin sieht der Führerschein ja für alle gleich aus. Danke für eure Hinweise.

  • swisspalatine
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    • 2. März 2022 um 17:47
    • #59

    snappies Danke für die Info.

    Ich werde die Tage nochmal beim Zürcher Strassenverkehrsamt anrufen und eine Zweitmeinung einholen. Ich will an dieser Stelle nicht ausschliessen, dass ich falsch informiert wurde.

  • swisspalatine
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    • 3. März 2022 um 09:36
    • #60

    Update: Ich habe heute Morgen erneut beim Zürcher Strassenverkehrsamt angerufen. Tatsächlich wurde mir dieses Mal mitgeteilt, dass der Führerschein getauscht und der neue Heimatort eingetragen werden muss.

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