Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

  • Ich hab gleich noch mal eine Frage an die schon Eingebürgerten, die mir so in meinem Fussballforum auch gestellt wurde.


    Muss ich, welche Stelle auch immer, Deutschland von meiner Einbürgerung informieren oder geht das automatisch durch die hiesigen Behörden?

  • Warum denn? Im Falle der Schweiz ist doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Ich würde es lieber lassen. Da kannst du dann auch als Schweizer über die Grenze fahren,wenn der Perso abgelaufen sein sollte

  • Ich weiß leider nur, wie es bei Einbürgerung in den USA aussieht. Wenn man deutscher Staatsbürger bleiben will, muß man VOR der Annahme der US-Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen muß. Ohne die Bewilligung dazu, verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft mit Annahme der neuen Staatsbürgerschaft automatisch. Ob es bei der Annahme jeder fremden Staatsbürgerschaft gleich geregelt ist, weiß ich nicht genau, würde es aber vermuten.


    Warum denn? Im Falle der Schweiz ist doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Ich würde es lieber lassen. Da kannst du dann auch als Schweizer über die Grenze fahren,wenn der Perso abgelaufen sein sollte

    Das könnte zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen! Was die Schweiz zu doppelten Staatsbürgerschaften geregelt hat, hat mit den deutschen Regeln wenig zu tun und die muss mam beachten. Bis vor einigen Jahren gab es gar keine doppelten Staatsbürgerschaften und jeder Deutsche, der eine fremde Staatsbürgerschaft annahm, verlor seine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Maik () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Gut Gut mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Sollte eigentlich kein Problem sein


    https://www.eda.admin.ch/countries/germany/de/home/dienstleistungen/buergerrecht-/doppelte-staatsbuergerschaft.html


    Zitat

    Doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz - Deutschland

    Der am 28.08.2007 in Kraft getretene § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist massgebend: ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staats erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Absatz 3 abgeschlossen hat.

  • Hallo

    fillg hat das korrekt wiedergegeben - seit einiger Zeit kann die Deutsche Staatsangehörigkeit formlos beibehalten werden.


    Eine kleine Anmerkung zu MihalelK1986

    Da kannst du dann auch als Schweizer über die Grenze fahren,wenn der Perso abgelaufen sein sollte

    Das kommt datrauf an über welche Grenze Du fährst. Im allgemeinen hast Du als Doppelbürger die Freie Wahl mit welchen Dokumenten Du Dich ausweist - es müssen nur bei Ausreise die gleichen seinwie bei der Einreise. Das gilt mit Ausnahme der Länder deren Staatsangehörigkeit Du besitzt, im Falle CH und DE bist Du verpflichtet dich in Deutschland mit den deutschen Papieren und in der Schweiz mit den Schweizer Papieren auszuweisen.

    Zitat Hinweise Deutsche Botschaft Bern:


    Hinweis: Als deutsche/r Staatsangehörige/r benötigt man für Reisen nach/durch Deutschland auch weiterhin einen gültigen deutschen Pass oder Personalausweis; Mehrstaater, die auch Deutsche sind, dürfen nicht mit einem anderen Pass nach Deutschland einreisen (§1 PassG).

    Gruss

  • Gestern habe ich nun meine Biometriedaten für den Schweizer Pass abgegeben und in 7-10 Tagen halte ich das begehrte Stück plus ID in der Hand. Dann hat das komplette (erleichterte) Einbürgerungsverfahren ziemlich genau ein Jahr gedauert.


    Besonders wichtig für mich ist u.a., dass ich jetzt aktiv an der politischen Gestaltung meiner neuen Heimat teilnehmen darf und nicht immer neidisch meiner Frau zusehen muss bei den Abstimmungen. Bundeswahl ist im Oktober ja auch noch. :hugging_face:

  • Da dieser Thread mir sehr geholfen hat, die Dauer des Einbürgerungsprozederes abzuschätzen, wollte ich kurz meinen zeitlichen Ablauf mit euch teilen:


    Es handelt sich um die ordentliche Einbürgerung eines Erwachsenen unter Einbezug eines minderjährigen Kindes (6 J.) in der Gemeinde Zumikon (ZH):


    26.09.2022 - Einreichung des Einbürgerungsgesuches über das Online-Interface des Kantons ZH.

    29.09.2022 - Der Kanton teilt mit, dass das Gesuch eingegangen ist und stellt eine eine Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten für die Vorprüfung des Gesuches in Aussicht.

    18.11.2022 - Der Kanton teilt mit, dass die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen ist und das Gesuch der Gemeinde zugestellt worden ist.

    01.12.2022 - Die Gemeinde lädt mich zu einem Einbürgerungsgespräch ein.

    06.01.2023 - Das Einbürgerungsgespräch findet statt.

    23.01.2023 - Der Gemeinde beschliesst die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes

    26.01.2023 - Die Gemeinde schickt die Rechnung für die Einbürgerungsgebühren der Gemeinde

    30.01.2023 - Ich bezahle die Rechnung der Gemeinde und erkläre meinen Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Beschluss der Gemeinde

    02.02.2023 - Der Kanton teilt mit, dass er die Unterlagen von der Gemeinde zurückerhalten hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Monaten für die kantonale Prüfung des Gesuches in Aussicht.

    16.05.2023 - Der Kanton beschliesst die Zusicherung des Kantonsbürgerrechtes.

    19.05.2023 - Der Kanton teilt mit, dass er die Unterlagen an den Bund übermittelt hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 8 Monaten für die Prüfung durch den Bund in Aussicht.

    23.05.2023 - Der Kanton schickt die Rechnung für die kantonalen Einbürgerungsgebühren.

    30.05.2023 - Ich bezahle die Rechnung des Kantons, was als Rechtsmittelverzicht gegen den kantonalen Beschluss gewertet wird.

    02.06.2023 - Der Bund schickt die Rechnung für seine Einbürgerungsgebühren - anders als bei Gemeinde und Kanton möchte der Bund vor der Prüfung des Gesuches bezahlt werden.

    06.06.2023 - Ich bezahle die Rechnung des Bundes.

    04.07.2023 - Der Kanton teilt mit, dass der Bund dem Gesuch zugestimmt hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten für die abschliessende Prüfung durch den Kanton in Aussicht.

    01.09.2023 - Der Kanton verfügt, dass wir ins Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden. Geschafft!


    Alles in allem hat das Prozedere 11 Monate gedauert.


    Ein paar Bemerkungen und Beobachtungen:


    Kanton und Bund verschicken ihre Briefe generell per B-Post - die obigen Daten sind diejenigen, auf die jeweiligen Briefe datiert waren - diese kamen dann erst nach 3-5 Tagen B-Post-Laufzeit bei uns an. Die Gemeinde Zumikon hingegen hat keine Kosten und Mühen gescheut und per A-Post versendet (entsprechend hoch war dann die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde).


    Mir teilte der Kanton bereits nach drei Tagen mit, dass mein Gesuch "in den nächsten 3 Monaten" vorgeprüft werden wird, das Gesuch meines Mannes (kurz vor Ostern eingereicht) lag hingegen länger auf dem Eingangsstapel, so dass er dieses Schreiben erst 6 Wochen nach Einreichung erhielt.


    In Zumikon entscheidet der Gemeinderat über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes. Dieser tagt 1-2 mal pro Monat. In Städten wie Zürich finden derartige Beschluss-Sitzungen häufiger statt; wer hingegen in einer Gemeinde lebt, in der die Gemeindeversammlung, welche vielleicht nur 1 bis 2 mal pro Jahr stattfindet, über Einbürgerungen entscheidet, muss unter Umständen bis zu einem Jahr warten, bis das Prozedere auf Gemeinde-Ebene abgeschlossen ist.


    Die vorhergehenden beiden Punkte dürften die Haupttreiber für die Gesamt-Bearbeitungsdauer von Gesuchen im Kanton Zürich sein.


    Generell lag die tatsächliche Bearbeitungsdauer in den einzelnen Schritten bei etwa der Hälfte der in den Briefen in Aussicht gestellten Bearbeitungsdauer.

  • Dann gratuliere ich mal ganz herzlich. :clinking_glasses: Das richtig gute Gefühl kommt dann, wenn du Pass bzw. ID in der Hand hältst.


    Darf ich dich fragen, wie hoch die Gesamtkosten des ganzen Procedere waren? Da ich eine erleichterte Einbürgerung hatte, lief alles direkt übers SEM ohne die Wohngemeinde und ich musste nur einmalig Gebühren von 900 FR. zahlen plus Kosten für z.B. Betreibungsauszug und Beurkundung unserer Hochzeit durch meine neue Heimatgemeinde (ist die meiner Frau) plus Pass und ID.


    Insgesamt dauerte es bei mir auch ca. 11 Monate.

  • Eine gute Frage, ich habe das gerade mal aufaddiert:


    Die Prüfung der Einbürgerung kostete 1'000 Fr. bei der Gemeinde, 500 Fr. beim Kanton und 100 Fr. beim SEM.


    Dazu kamen der Staatskundetest für 250 Fr. und etliche Bescheinigungen für insgesamt 470 Fr.


    Somit liegen die Gesamtkosten bei ca. 2'300 Fr. zzgl. persönlichem Zeitaufwand.

  • Danke für die Info, interessierte User wird das sicher helfen. Der Betrag deckt sich auch mit meinen Informationen, in dem Bereich scheint es inzwischen überall zu liegen. Früher waren da riesige Unterschiede, einige Gemeinden haben wohl ihr Budget damit aufgestockt. Diese Zeiten sind vorbei, nachdem das vereinheitlicht wurde.


    Ist dein Heimatort eigentlich dein Wohnort?

  • Danke für die Info, interessierte User wird das sicher helfen. Der Betrag deckt sich auch mit meinen Informationen, in dem Bereich scheint es inzwischen überall zu liegen. Früher waren da riesige Unterschiede, einige Gemeinden haben wohl ihr Budget damit aufgestockt. Diese Zeiten sind vorbei, nachdem das vereinheitlicht wurde.


    Ist dein Heimatort eigentlich dein Wohnort?

    Ja, in meinem Fall schon. Bei ordentlichen Einbürgerungen ist es immer die Gemeinde, in der das Gesuch gestellt wurde. Falls man später während der Bearbeitungszeit umzieht (was nur in bestimmten Fällen möglich ist, ohne dass das Gesuch dadurch abgeschrieben wird) wird man trotzdem Heimatort-Bürger der Gemeinde, in der das Gesuch ursprünglich gestellt wurde.


    Da gratuliere ich doch mal ganz herzlich und grüsse aus der Nachbargemeinde :waving_hand_light_skin_tone:

    Liebe Grüsse zurück auf die Forch - Küsnacht oder Maur?

  • Küsnacht oder Maur?

    Aesch bei Maur😉


    Jetzt können Hannoveraner und CathayPacific im Herbst für die Partei mit der lachenden Sonne im Logo stimmen und dafür sorgen, dass diese Ausländer, insbesondere die Wirtschaftsflüchtlinge aus dem grossen Kanton endlich ausgeschafft werden !!🤪

  • Ha ha ha!


    Ich hatte irgendwann mal eine TV-Doku über Einwanderer in den 1920ern in New York gesehen, die schon eine Woche, nachdem sie mit dem Boot angekommen sind, gegen die laxen Einwanderungsbestimmungen jener Zeit auf die Strasse gegangen sind - die Löhne für einfache Arbeiter waren dank Immigration rekordtief und der knappe Wohnraum wurde immer teurer.


    Aber ich bin schon gespannt, wie das mit den Wahlen technisch abläuft. Laut Tagi soll das Couvert mit den Wahlunterlagen aus 96 Seiten dünnstem Papier bestehen, damit alles noch in einen Umschlag passt.

  • Hallo zusammen


    Dieser Einbürgerungsprozessablauf ist Goldwert! Vielen Dank dafür!

    Habe eine kurze Frage. Nach dem Gemeindebürgerrecht, wo ich mich gerade befinde, verlangt Kanton Zürich noch irgendwelche Unterlagen bevor man das Kantonsbürgerrecht erhält?