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Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

  • swisspalatine
  • 18. August 2021 um 18:34
  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 29. September 2023 um 16:42
    • #121

    Nein, im ersten Bearbeitungsschritt ("Vorprüfung") wird bereits die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und das Gesuch erst dann an die Gemeinde übermittelt.

    Je nach Gemeinde müssen der Staatskundetest und gegebenenfalls die Deutschprüfung entweder bereits bei Einreichung des Gesuches beigelegt werden oder können erst später an die Gemeinde geschickt werden.

    Nachdem dir die Gemeinde ihr Bürgerrecht zugesichert hat, sollten eigentlich keine weiteren Unterlagen mehr angefordert werden - ausser den Verlängerungen von allenfalls während der Dauer des Einbürgerungsverfahrens ablaufenden Niederlassungsbewilligung.

  • kally
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    kally
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    • 25. Oktober 2023 um 13:17
    • #122
    Zitat von Hannoveraner

    Gestern wurde ich zum ersten Gespräch zur erleichterten Einbürgerung beim hiesigen Oberamt eingeladen. Meine angetraute Eidgenossin soll auch mit dabei sein.

    Endlich hab ich mal eine Reaktion bekommen und es scheint was zu gehen.

    Hallo Hannoveraner,

    wie verlief dieses Gespräch bzw. was wurde besprochen, gefragt?

    D.h. du warst nie auf der Gemeinde für ein Gespräch?

    Vielen Dank dir im Voraus!

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 25. Oktober 2023 um 14:08
    • #123

    Moin kally. Nein, bei erleichterter Einbürgerung läuft das nicht über die Gemeinde, sondern direkt übers SEM in Bern. Ist dadurch einfacher als die reguläre Einbürgerung. Wie der Name halt auch sagt. Das Gespräch war vor Ort im Oberamt meines Kantons. Quasi im Auftrag des SEM. Ich musste nicht nach Bern.

    Die Unterhaltung verlief recht locker. Zumal wir einen gemeinsamen Bekannten mit der Dame hatten. So war mein selbstaufgebauter Druck gleich weg.

    Das war z.B. auch ein Bestandteil der Fragen, wie und welche Kontakte zu Schweizern bestehen. Dann wurden private Dinge gefragt, um eine Scheinehe auszuschliessen. Wie wir uns kennengelernt haben, ob meine Frau auch meine Familie in Deutschland kennt bzw. auch schon da war, was wir zusammen unternehmen, gemeinsamer Freundeskreis und solche Sachen halt.

    Und dann natürlich noch wie für alle anderen auch Allgemeinwissen über die Schweiz. Politische, geographische, gesellschaftliche, rechtliche und allgemeine Fragen. Auch die berühmten drei Käsesorten waren dabei.

    Bei einigermassen guter Vorbereitung keine schlimmen Fragen. Im Vorfeld bekommt man hilfreiche Links, bei denen man sich vor allem sehr gute politische und gesellschaftliche Informationen holen kann.

    Alles in allem war es ein angenehmes Gespräch. Eine bis anderthalb Stunden, so genau weiss ich das nicht mehr. Dabei war ich im Vorfeld so aufgeregt. Wäre aber gar nicht nötig gewesen.

    Ich hoffe, die Antworten helfen dir weiter.

  • Waggis68
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    Waggis68
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    • 13. November 2023 um 21:11
    • #124

    Hoi zämme,

    Mein Verlauf bis jetzt in der Stadt Zürich:

    Anfang Januar 2022: Antrag gestellt.

    Anfang September 2013: der Kanton Zürich bestätigt, dass der SEM bzw. der Bund zugesagt haben.

    Nun müsste es kommen oder? Beim CatheyPacific wars mega schnell. Und SwissPlatine hat me Glück gehabt.

    Was tippt Ihr? Krieg ich den Pass noch vor Weihnachten? Ich habe Chapagner kalt gestellt.

    LG

    Waggis68


    Zitat von CathayPacific

    Da dieser Thread mir sehr geholfen hat, die Dauer des Einbürgerungsprozederes abzuschätzen, wollte ich kurz meinen zeitlichen Ablauf mit euch teilen:

    Es handelt sich um die ordentliche Einbürgerung eines Erwachsenen unter Einbezug eines minderjährigen Kindes (6 J.) in der Gemeinde Zumikon (ZH):

    26.09.2022 - Einreichung des Einbürgerungsgesuches über das Online-Interface des Kantons ZH.

    29.09.2022 - Der Kanton teilt mit, dass das Gesuch eingegangen ist und stellt eine eine Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten für die Vorprüfung des Gesuches in Aussicht.

    18.11.2022 - Der Kanton teilt mit, dass die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen ist und das Gesuch der Gemeinde zugestellt worden ist.

    01.12.2022 - Die Gemeinde lädt mich zu einem Einbürgerungsgespräch ein.

    06.01.2023 - Das Einbürgerungsgespräch findet statt.

    23.01.2023 - Der Gemeinde beschliesst die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes

    26.01.2023 - Die Gemeinde schickt die Rechnung für die Einbürgerungsgebühren der Gemeinde

    30.01.2023 - Ich bezahle die Rechnung der Gemeinde und erkläre meinen Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Beschluss der Gemeinde

    02.02.2023 - Der Kanton teilt mit, dass er die Unterlagen von der Gemeinde zurückerhalten hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Monaten für die kantonale Prüfung des Gesuches in Aussicht.

    16.05.2023 - Der Kanton beschliesst die Zusicherung des Kantonsbürgerrechtes.

    19.05.2023 - Der Kanton teilt mit, dass er die Unterlagen an den Bund übermittelt hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 8 Monaten für die Prüfung durch den Bund in Aussicht.

    23.05.2023 - Der Kanton schickt die Rechnung für die kantonalen Einbürgerungsgebühren.

    30.05.2023 - Ich bezahle die Rechnung des Kantons, was als Rechtsmittelverzicht gegen den kantonalen Beschluss gewertet wird.

    02.06.2023 - Der Bund schickt die Rechnung für seine Einbürgerungsgebühren - anders als bei Gemeinde und Kanton möchte der Bund vor der Prüfung des Gesuches bezahlt werden.

    06.06.2023 - Ich bezahle die Rechnung des Bundes.

    04.07.2023 - Der Kanton teilt mit, dass der Bund dem Gesuch zugestimmt hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten für die abschliessende Prüfung durch den Kanton in Aussicht.

    01.09.2023 - Der Kanton verfügt, dass wir ins Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden. Geschafft!

    Alles in allem hat das Prozedere 11 Monate gedauert.

    Ein paar Bemerkungen und Beobachtungen:

    Kanton und Bund verschicken ihre Briefe generell per B-Post - die obigen Daten sind diejenigen, auf die jeweiligen Briefe datiert waren - diese kamen dann erst nach 3-5 Tagen B-Post-Laufzeit bei uns an. Die Gemeinde Zumikon hingegen hat keine Kosten und Mühen gescheut und per A-Post versendet (entsprechend hoch war dann die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde).

    Mir teilte der Kanton bereits nach drei Tagen mit, dass mein Gesuch "in den nächsten 3 Monaten" vorgeprüft werden wird, das Gesuch meines Mannes (kurz vor Ostern eingereicht) lag hingegen länger auf dem Eingangsstapel, so dass er dieses Schreiben erst 6 Wochen nach Einreichung erhielt.

    In Zumikon entscheidet der Gemeinderat über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes. Dieser tagt 1-2 mal pro Monat. In Städten wie Zürich finden derartige Beschluss-Sitzungen häufiger statt; wer hingegen in einer Gemeinde lebt, in der die Gemeindeversammlung, welche vielleicht nur 1 bis 2 mal pro Jahr stattfindet, über Einbürgerungen entscheidet, muss unter Umständen bis zu einem Jahr warten, bis das Prozedere auf Gemeinde-Ebene abgeschlossen ist.

    Die vorhergehenden beiden Punkte dürften die Haupttreiber für die Gesamt-Bearbeitungsdauer von Gesuchen im Kanton Zürich sein.

    Generell lag die tatsächliche Bearbeitungsdauer in den einzelnen Schritten bei etwa der Hälfte der in den Briefen in Aussicht gestellten Bearbeitungsdauer.

    Alles anzeigen

    Frage an CatheyPacific: "Der Kanton verfügt, dass wir ins Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden. Geschafft!"

    Wie lange hat es denn bei Deinem Mann gedauert Auch 2 Monate? LG. Waggis68


    Zu meiner Zeit konnte ging es noch nicht digital. Nun ist die Frage: ist es somit viel schneller?

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (14. November 2023 um 13:12) aus folgendem Grund: 2 Beiträge von Waggis68 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Waggis68
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    Waggis68
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    • 27. November 2023 um 23:37
    • #125
    Zitat

    04.07.2023 - Der Kanton teilt mit, dass der Bund dem Gesuch zugestimmt hat und stellt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten für die abschliessende Prüfung durch den Kanton in Aussicht.

    01.09.2023 - Der Kanton verfügt, dass wir ins Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden. Geschafft!

    Hallo zusammen,

    Wisst ihr warum es bei Cathey Pacific so schnell ging? Knapp zwei Monate zwischen der Zustimmung vom Bund und der Einbürgerung durch den Kanton. Bei mir sind es schon 3 Monate her. Mensch ist das lang, ich halts nimmer aus.

    Was tippt ihr? Kommt es bald?

    LG

  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 28. November 2023 um 09:28
    • #126

    Lehn dich zurück, entspann dich, und bewege dich konsequent nur noch zu Fuss oder per ÖV fort.

    Der höchste Hürde im Prozess ist die Einbürgerungszusage der Gemeinde, und die hast du bereits genommen. Alles andere sind reine Formalien.

    Das einzige, was dich jetzt noch stoppen kann, sind Einträge in den diversen Strafregistern, denn die Abfrage dieser Register ist die einzige Prüfung, die der Kanton noch vornehmen wird, bevor er die Aufnahme ins Bürgerrecht verfügt.

    Die gleichen Register hat der Kanton aber bereits abgefragt, als er dir das Kantonsbürgerrecht zugesichert hat. Wenn du dir in der Zwischenzeit nichts zu schulden kommen lassen hast, kannst du dieser abschliessenden Prüfung also entspannt entgegensehen.

    Das Überfahren eines roten Lichtsignals, das Befahren einer Sperrfläche, das Lenken eines Fahrzeuges mit abgefahrenen Pneus, nicht perfekt freigekratzten Scheiben oder mit schneebedecktem Dach sind Beispiele für unbedachte Handlungen, die schnell zu einem Strafregistereintrag führen können.

    Deshalb reisen nervöse Kluge solange im Zuge, bis die finale Verfügung des Kantons eintrifft.

  • AnjaB
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    • 28. November 2023 um 11:48
    • #127
    Zitat von CathayPacific

    Lehn dich zurück, entspann dich, und bewege dich konsequent nur noch zu Fuss oder per ÖV fort.

    Der höchste Hürde im Prozess ist die Einbürgerungszusage der Gemeinde, und die hast du bereits genommen. Alles andere sind reine Formalien.

    Deshalb reisen nervöse Kluge solange im Zuge, bis die finale Verfügung des Kantons eintrifft.

    :rolling_on_the_floor_laughing: Entspannter lebt tatsächlich, wer sich auch ohne Einbürgerung integrieren kann.

    Das spart Zeit, Geld und schont die Nerven.

    Meine Erfahrung :CH: in der Gemeinde wo ich seit 2 Jahren meinen Platz und Kontakte zu den Dorfbewohnern auch der Nachbargemeinden gefunden habe.

  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 28. November 2023 um 14:43
    • #128

    Die alte Weisheit: "Wer nichts macht, kann nichts falsch machen", springt hier zu kurz.

    Natürlich kostet es Zeit, Geld und auch ein wenig Nerven, eine Einbürgerung durchzuziehen. Dafür ist die Belohnung nach erfolgreichem Abschluss eine absolute Tiefenentspannung. Denn dank Bürgerrecht kannst du im Anschluss tun und lassen, was du willst, ohne dass du fürchten musst, dich nicht mehr in der Schweiz aufhalten zu dürfen.

    Gerade dann, wenn du gut integriert bist, würde ich zu einer Einbürgerung raten. Ohne Bürgerrecht besteht permanent ein latentes Restrisiko, die Annehmlichkeiten des aufgebauten sozialen Umfeldes zu verlieren, sollte sich die Schweiz dazu entschliessen, dir - aus welchen Gründen auch immer (z.B. Straffälligkeit oder fortdauernder Sozialhilfebezug) - das Aufenthaltsrecht zu entziehen.

    Das Aufenthaltsrecht findet sich bereits auf der zweiten Ebene von Maslows Bedürfnispyramide (Schutz und Sicherheit) und kann somit durch seine Absenz die höher angesiedelten Bedürfnisse nach Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft und nach gefühltem Selbstwert gefährden.

    Falls all das noch nicht überzeugt, kommen hier die wirklichen Knaller: Eingebürgerte dürfen an der Gemeindeversammlung abstimmen. Eingebürgerte sparen einstellige Prozentbeträge bei Versicherungsprämien und Kreditzinsen. Eingebürgerte können visumfrei nach Laos reisen. Eingebürgerte verlieren ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz nicht, wenn sie mehr als sechs Monate am Stück im Weltall, auf hoher See oder im Ausland verbringen.

    Aber wie so oft muss auch hier jede(r) für sich selbst entscheiden, wie viel Aufwand er/sie auf sich nehmen möchte, um Absicherung und Handlungsspielräume zu erlangen.

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    • 29. November 2023 um 11:54
    • #129

    Klar, wenn man nach Jahren sich natürlich so eingelebt hat, dass man sich gar nicht mehr vorstellen kann, woanders zu wohnen, dann kann ich verstehen, dass man diesen Schritt gehen will. Aber es hat hier so einige, die ja bereits nach kurzer Zeit sehen, wie sie auf eine Einbürgerung hinarbeiten können, erfahren wollen, wie man sich bei den Einheimischen am besten gefällig machen kann.

    Für mich ganz persönlich wäre es keine Option in der Schweiz, weil ich eben allgemein keine sozialen Kontakte suche, eben eher für mich bleibe und in keinem Verein tätig sein möchte, weil ich damit verbundene, regelmäßige Verpflichtungen nicht erfüllen kann und mag.

    Da die meisten schweizer Gemeinden aber, nach dem, was man so hört und liest, vom Kandidaten bezüglich der geforderten "Integration", die übrigens ganz im Ermessen der jeweiligen Gemeinde liegt, fordert, dass man beweisen kann, dass man sich beteiligt, wie ich es eben nicht kann und möchte, kommt es für mich nicht in Frage, mich irgendwann einbürgern zu lassen.

    Und ehrlich gesagt, missfiele es mir auch, die Dorfgemeinschaft darüber befinden zu lassen, ob ich nun ein guter Schweizer wäre, wenn man bei einem Schweizer sonst ja eben betont, wie frei er in seinen Entscheidungen wäre. Wo der Eingebürgerte solch einen Striptease hinlegen muss, um dazugehören zu dürfen, kann er sich dann danach als Schweizer fühlen?

    Ich kann verstehen, dass die Schweizer darauf achten, keine Hallodris einzubürgern, aber mit dem Procedere auf Gemeindeebene treibt man es, meiner Meinung, zu weit.

  • Hannoveraner
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    • 29. November 2023 um 16:03
    • #130
    Zitat von Gut Gut

    ... Aber es hat hier so einige, die ja bereits nach kurzer Zeit sehen, wie sie auf eine Einbürgerung hinarbeiten können, erfahren wollen, wie man sich bei den Einheimischen am besten gefällig machen kann...

    Echt? Weisst du da mehr? Erzähl mal.

  • _Bea
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    _Bea
    Gast
    • 29. November 2023 um 18:18
    • #131

    Ich habe mir grade einmal die Einbürgerungsbestimmungen aus Solothurn durchgelesen hinsichtlich der Integration in das Gemeindegeschehen. Dortt steht nirgends etwas von gefällig machen/ den Schweizern sonstwo reinkriechen oder etwas anderes. Auch nicht dass man Freundschaften fürs Leben mit Schweizern schließen soll, sondern einfach, dass man sich eben integriert und wenigsten etwas am Geschehen teilnimmt. Das kann ja auch schon der Besuch des Dorfweihnachtsmarktes sein oder das regelmäßige Einkaufen samt Plausch in der Dorfbäckerei. Für wen so etwas nichts ist, wird sowieso eher in den großen Städten wie Zürich oder Basel aufzufinden sein. Und da kommt es ja unweigerlich durch die Arbeit zu Kontakt mit Schweizern.

    Wenn man bedenkt, dass all dies über eine Spanne von 10 (!) Jahren geschehen soll, finde ich die Integrationsbestimmungen wirklich nicht hart.

    Natürlich gibt es auch Gemeinden, die nach Gutdünken ablehnen, aber dort muss man ja nicht wohnen und lässt die Leute halt ihr eigenes Süppchen kochen. Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, worüber sich viele in DE beschwert haben: Parallelgesellschaften, Straßen auf denen es gefühlt kaum ein deutsches Wort gibt oder auch in Dörfern Familien, die komplett am Dorfgeschehen vorbeileben.

    Da finde ich es hier schon schön, wenn ein gewisses Bemühen gefordert wird.

  • Ritchy
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    Ritchy
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    • 8. Dezember 2023 um 19:51
    • #132

    hat jemand in Luzern Einbürgerung Erfahrungen ?

  • Waggis68
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    Waggis68
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    • 11. Dezember 2023 um 19:36
    • #133
    Zitat von swisspalatine

    Heute ist es soweit. Ich könnte jetzt viel über Gefühle, Überschwang und Freude schreiben, aber ich mach's kurz:

    :CH:


    Für die, die es genau wissen wollen: Vom Tag der Einreichung des Gesuchsformulars bis zur Verfügung der Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht hat es in unserem Falle exakt 640 Tage gedauert beziehungsweise 1 Jahr und 9 Monate.

    Hallo. Wurde dies per Einschreiben geschckt? Ich habe nämlich gerade eins bekommen....

  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 12. Dezember 2023 um 21:36
    • #134

    Nein, es kam gemächlich per B-Post daher.

    Wenn du für dich auf post.ch einen Account anlegst, erfährst du bereits am Vortag bequem per Email, welche Einschreiben von wem an dich unterwegs sind.

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 12. Dezember 2023 um 22:33
    • #135
    Zitat von Waggis68

    Hallo. Wurde dies per Einschreiben geschckt? Ich habe nämlich gerade eins bekommen....

    war dann wohl die Mieterhöhung :frowning_face:

  • Waggis68
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    Waggis68
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    • 12. Dezember 2023 um 23:38
    • #136

    Am 1. September hat mich der Gemeindeamt des Kantons über den positiven Beschluss vom SEM informiert. Das sind jetz drei-einhalb Monate. Ich habe den Antrag im Januar 2022 gestellt. Also wird es etwa 2 Jahre. Hoffentlich kommt es noch vor Weihnachten...

  • Waggis68
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    Waggis68
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    • 21. Dezember 2023 um 20:03
    • #137

    Hallo. Ich bin jetzt eingebürgert und habe heute Bescheid bekommen. Wieso muss ich denn 3 Wochen warten für den Pass?.


    Zitat von swisspalatine

    Hi Christian

    Jetzt wird alles recht schnell gehen. Bei uns hat es ca. fünf Wochen gedauert, bis wir vom Kanton informiert wurden, dass der Bund (SEM) die Einbürgerungsbewilligung erteilt und diese dem Kanton zugeschickt hat.

    Sobald du dieses Schreiben hast ("Information über den Stand") und der Ball wieder beim Kanton liegt, dauert es nochmal ein paar wenige Wochen, bis Du dann die Verfügung ("Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht") bekommst. Ab dann bist Du rechtlich Schweizer :grinning_face:

    Bei uns hat dieser letzte Schritt nur zwei Wochen gedauert, da die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis) unserer Tochter abgelaufen wäre (genauer: die fünfjährige Kontrollfrist). Aus diesem Grund hat die Sachbearbeiterin netterweise den Prozess etwas beschleunigt und uns die Verfügung sehr zügig ausgestellt, so dass ich die Niederlassungsbewilligung nicht wenige Tage vor dem Erlangen des Schweizer Bürgerrechts erneuern musste.

    Kurzum, ich schätze, dass Du in ca. 10 Wochen Schweizer bist :grinning_face:

    Die Verfügung liegt dann ca. vier Werktage später in Deinem Briefkasten (B-Post). Dann musst Du noch ein allerletztes Mal ein paar Tage warten, bis

    Du die Ausweispapiere (ID, Pass) beantragen kannst, da die Verfügung (d.h. Dein Bürgerrecht) noch ins Schweizer Personenstandsregister (*) und ins Einwohnerregister (**) der Wohngemeinde eingetragen werden muss. Bei uns ging das sehr schnell innerhalb weniger Tage.

    Verfügungsdatum: 09.12.

    Zustellung, d.h. in unserem Briefkasten: 13.12.

    Eintragung (*) und (**) erfolgt: 16.12.

    Termin für Kombi (Pass & ID) im Passbüro: 17.12.

    Zustellung Pass (per Einschreiben): 21.12.

    Zustellung ID (per Einschreiben): 22.12.

    Viele Grüsse aus Zürich und nochmal herzlichen Glückwunsch :smiling_face_with_smiling_eyes:

    PS: Die Abstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung und die Gemeinderatswahlen am 13.02. haben wir nun auch bekommen. Ist schon ein tolles Gefühl, nun endlich — nach 12 Jahren — wählen und mitbestimmen zu dürfen.

    Alles anzeigen

    Im Brief wurde mir gesagt, dass ich den Pass erst in 3 Wochen beantragen soll. Dauert die Eintragung ins Bürgerrecht immer so lang

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (27. Dezember 2023 um 12:26) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Waggis68 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • SwissMAMIL
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    SwissMAMIL
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    • 7. Januar 2024 um 19:37
    • #138
    Zitat von Hannoveraner

    ...bei erleichterter Einbürgerung läuft das nicht über die Gemeinde, sondern direkt übers SEM in Bern. Ist dadurch einfacher als die reguläre Einbürgerung.

    Hallo Hannoveraner! Wie lange musstest du warten, bevor die Einladung zum Gespräch kam? Ich habe mein Gesuch schon letztes Jahr im frühen Januar (dh Januar 2023) eingereicht und die Rechnung vom SEM schon vor dem Ende Januar 2023 bekommen und bezahlt. Bis heute habe ich noch keinen Brief weder Einladung zum Gespräch bekommen. Bin neugierig ob du an meiner Stelle anrufen würdest. Ich erinnere mich nur daran, dass Sie im Brief geschrieben haben, dass man nicht erkundigen darf. Zur Sicherheit - ich mache auch das erleichterte Verfahren. Danke vielmals im Voraus....

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 7. Januar 2024 um 22:19
    • #139

    Nabend. Ich habe meinen Antrag im September 22 abgeschickt. Die Einladung zum Gespräch erfolgte im Januar 23.

    Anrufen würde ich eher nicht. Wenn es soweit ist, melden sie sich schon.
    Um die Wartezeit abzukürzen würde ich mir schonmal die fünf Leumunde zurechtlegen, die man nennen muss. Und über verschiedene Sachen informieren und diese Informationen zu verinnerlichen.

    Nur Geduld, das wird schon.

  • HaubenTaucher
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    HaubenTaucher
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    Wohnort
    Zürich Seebach
    In der Schweiz seit
    2009
    Herkunft
    Gemeinde Forstern, Landkreis Erding, Freistaat Bayern
    • 16. Januar 2024 um 16:17
    • #140

    Falls es jemanden interessiert, möchte ich gerne noch meine Einbürgerung hier dokumentieren.

    Situation:

    • Ledig
    • Wohnhaft in Zürich Stadt 10+ Jahre
    • deutscher Staatsbürger

    Ablauf:

    • Antrag irgendwann April/Mai 2022
      • Erst mit dem neuen digitalen Portal probiert, klappte nicht, viele Fehlermeldungen
      • Antrag per Post geschickt
    • Gemeindeamt Kanton Zürich am 16. Juni 2022: Empfangsbestätigung (Hinweis: Prozess dauert durchschnittlich 2 Jahre)
    • Gemeindeamt Kanton Zürich am 13. Juli 2022: Zustellung an ihre Wohngemeinde
    • Stadtkanzlei Stadt Zürich: Einladung zum Einbürgerungsgespräch am 20. Juni 2023 (Verschiebung via Email wegen meiner Ferienabwesenheit)
    • Stadtkanzlei Stadt Zürich: Einladung zum Einbürgerungsgespräch am 5. Juli 2023 via Email
    • Lernen Grundkenntnissen via App "Einbürgerungstest Schweiz" Sektion Stadt Zürich https://apps.apple.com/ch/app/einbürgerungstest-schweiz/id1125130127
    • Einbürgerungsgespräch am 5. Juli 2023:
      • Abholung im Gang
      • Nebenzimmer alleine mit Fachbearbeiter: Grundkenntnistest am Computer
      • Gleiche Fragen wie in der App
      • Bestanden mit 1 Fehler
      • Erhalte Broschüre mit "Herzlichen Glückwunsch, der Stadtrat wird sie jetzt einbürgern"
    • Sommerferien der Ämter
    • Stadtschreiberin im Namen vom Stadtrat Zürich am 23. August 2023: Beschluss des Stradtrats: Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht
      • Rechnung über 1'200.00 CHF
      • Rechnung bezahlt gleichentags
    • Gemeindeamt Kanton Zürich am 22. September 2023: Informationen über den Stand
      • Akten wurden von Gemeinde retourniert
      • Es kann bis zu 6 Monate dauern, bis das Gesuch weiter bearbeitet werden kann
    • Weihnachten/Neujahr Ferien der Ämter
    • (Heute, 16. Januar 2024): Warten auf Post...

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