Nein, im ersten Bearbeitungsschritt ("Vorprüfung") wird bereits die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und das Gesuch erst dann an die Gemeinde übermittelt.
Je nach Gemeinde müssen der Staatskundetest und gegebenenfalls die Deutschprüfung entweder bereits bei Einreichung des Gesuches beigelegt werden oder können erst später an die Gemeinde geschickt werden.
Nachdem dir die Gemeinde ihr Bürgerrecht zugesichert hat, sollten eigentlich keine weiteren Unterlagen mehr angefordert werden - ausser den Verlängerungen von allenfalls während der Dauer des Einbürgerungsverfahrens ablaufenden Niederlassungsbewilligung.