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Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

  • swisspalatine
  • 18. August 2021 um 18:34
  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 17. Januar 2024 um 08:44
    • #141

    Mein Mann steckt derzeit noch im Verfahren drin:

    11. Sep 2023: Beschluss der Gemeinde: Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht.

    28. Sep 2023: Brief des Kantons mit Informationen über den Stand - kann bis zu 6 Monate dauern.

    03. Jan 2024: Verfügung: Erteilung des Kantonsbürgerrechts (Zustellung per B-Post am 09. Jan)

    Dementsprechend solltest du eigentlich diese oder nächste Woche ebenfalls B-Post vom Kanton erhalten - wobei ich allerdings nicht weiss, ob das digitale Portal in diesem späten Stadium noch einen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat.

  • HaubenTaucher
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    • 17. Januar 2024 um 12:15
    • #142
    Zitat von CathayPacific

    Dementsprechend solltest du eigentlich diese oder nächste Woche ebenfalls B-Post vom Kanton erhalten - wobei ich allerdings nicht weiss, ob das digitale Portal in diesem späten Stadium noch einen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat.

    Das wäre sehr erfreulich, ich prüfe täglich den Briefkasten. Es ist schon etwas nervernaufreibend bzw. neurotisch. Aber ich denke da bin ich nicht der einzige, dem es so geht. Ich schaue gleich mal wieder nach..

  • EvyHill
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    EvyHill
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    • 19. Januar 2024 um 13:54
    • #143
    Zitat von HaubenTaucher
    • Einbürgerungsgespräch am 5. Juli 2023:
      • Abholung im Gang
      • Nebenzimmer alleine mit Fachbearbeiter: Grundkenntnistest am Computer
      • Gleiche Fragen wie in der App
      • Bestanden mit 1 Fehler
      • Erhalte Broschüre mit "Herzlichen Glückwunsch, der Stadtrat wird sie jetzt einbürgern"

    HaubenTaucher,

    Könnten Sie bitte mehr über das persönliche Gespräch erzählen: Haben Sie zuerst den Test bestanden und dann gab es ein einfaches Gespräch mit dem Fachbearbeiter, war es ein tiefergehender Test, wie weiter oben in diesem Thema beschrieben? Mussten Sie irgendwelche Schweizer Verbindungen oder Vereine, in denen Sie Mitglied sind, erwähnen?

  • HaubenTaucher
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    • 19. Januar 2024 um 16:03
    • #144
    Zitat von EvyHill

    Könnten Sie bitte mehr über das persönliche Gespräch erzählen: Haben Sie zuerst den Test bestanden und dann gab es ein einfaches Gespräch mit dem Fachbearbeiter, war es ein tiefergehender Test, wie weiter oben in diesem Thema beschrieben? Mussten Sie irgendwelche Schweizer Verbindungen oder Vereine, in denen Sie Mitglied sind, erwähnen?

    Hi EvyHill

    Disclaimer: Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Einbürgerung in der Stadt Zürich. Der Einbürgerungsprozess im gesamten Kanton Zürich wurde kürzlich vereinheitlicht. Ich nehme an, dass es das Ziel war Subjektivität und Willkür zu beenden und Einbürgerungswillige nach objektiven Kriterien zu bewerten. Wer sich fragt, welche Subjektivität und Willkür gemeint ist, dem sei der Film "Die Schweizermacher" empfohlen.

    Durch die Broschüren und Informationen zum Ablauf der Einbürgerung in der Stadt Zürich war mir halbwegs klar, dass ich beim "Einbürgerungsgespräch" einen Grundkenntnistest ablegen werde. Was mir jedoch durch die Informationen nicht mitgeteilt wurde, ob es sich dabei um eine Befragung durch eine Delegation der Stadt Zürich handeln würde. Ich bin also mit dem Bewusstsein zum Einbürgerungsgespräch erschienen, dass ich vor vielleicht sieben Menschen bis auf Mark und Nieren ausgefragt werde und dass ich hoffentlich subjektiv einen guten Eindruck mache und hoffentlich alle objektiven Fragen des Grundkenntnistest beantworten kann. Ich hatte die Vorstellung von einem Zimmer im Stadthaus, ich in der Mitte und die Kommission mit ihren Fragen in U-Form um mich herum, so wie im bereits erwähnten Film.

    Dem war jedoch nicht so.

    Ich wurde von dem Herrn Fachbearbeiter auf dem Flur im Stadthaus zur vereinbarter Zeit abgeholt und in das Erdgeschoss geführt. Dort gab es ein Zimmer mit zwei Arbeitsplätzen und einem Bedientresen. So wie an einem Ticket-Schalter. Der Herr Fachbearbeiter und ich waren also alleine. Ich vor dem Tresen und er dahinter, sitzend auf einem Bürostuhl vor einem der Arbeitspulte. Er erklärte mir, dass ich jetzt den Grundkenntistest am Computer machen werde. Es gäbe - ich kann mich nicht mehr genau erinnern ob es 40 oder 60 waren - Fragen. Er erklärte mir noch die Bedienung und dass ein Zeitlimit gäbe. Es was äusserst grosszügig bemessen, ich mag mich daran aber auch nicht mehr erinnern. Er stellte mir einen Laptop auf den Tresen, an dem ich den Test absolvieren durfte. Ich arbeitete mich durch die Fragen und schloss den Test mit einem Fehler ab, ich brauchte ca. 10-15 Minuten. Der Test war eins zu eins der gleiche Fragensatz wie aus der empfohlenen Lern-App. Der nette Herr Fachbearbeiter erklärte mir, dass ich bestanden habe, aber dass er nicht einsehen könne welche Frage ich falsch beantwortet hatte. Er gratulierte mir und gab mir ein Informationsblatt darüber, dass mich der Stadtrat Zürich jetzt einbürgern werde. Er erklärte mir noch, dass in meinem Fall die Einbürgerung schneller bearbeitet werden kann, da ich ein einfacher Fall sei (wahrscheinlich wegen: ledig, 10+ Jahre in Zürich Stadt, unbescholten, im Quartierverein aktiv). Daraufhin begleitete er mich zum Eingang, wir verabschiedeten uns und das war mein Einbürgerungsgespräch in der Stadt Zürich. Ich verliess das Stadthaus und sah wie die Afbauarbeiten für die Fahrgeschäfte des Züri-Fäscht im vollen Gang waren.

    Insofern kann ich folgendes Fazit ziehen über mein Einbürgerungsgespräch in der Stadt Zürich:

    • Freundlicher und professioneller Empfang und Durchführung
    • Objektiver Grundkentnistest
    • Gut informiert über den weitern Verlauf

    Musste ich irgendwelche Schweizer Verbindungen oder Vereine - in denen ich Mitglied bin - erwähnen?

    • Nein, das musste ich nicht.
    • Ich musste jedoch zu Beginn des Prozess auf meinem schriftlichen Antrag aufführen, welche Verbindungen ich zur Schweizer Bevölkerung habe. Und diesen Antrag musste ich unterschreiben. Insofern war diese Information schon vorher bekannt.
    • Ich habe dort erwähnt, dass ich auf Grund der Arbeit viele Bekannte gewinnen konnte und mich regelmässig mit ihnen treffe. Des Weiteren, dass ich durch mein Hobby als Taucher (daher mein Pseudonym) viele Bekannte habe und eben durch noch andere Hobbies und der Weiterbildung.

    Mein Einbürgerungsgespräch erfüllte somit nicht das Klischee der Willkür, welches man in der Vergangenheit aus den Medien entnehmen konnte. Aber vielleicht ist dies auch der progressiven Stadt Zürich und der neuen Einbürgerungsgesetze im Kanton Zürich zu verdanken. Wobei ich mein Einbürgerungsgesuch noch vor dem neuen Gesetz gestellt hatte.

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 19. Januar 2024 um 21:06
    • #145

    Musstest du bei deiner regulären Einbürgerung keine Personen angeben, die deine Integration bezeugen können? Dann ist das scheinbar nur bei dem erleichterten Verfahren so.

  • HaubenTaucher
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    • 19. Januar 2024 um 21:11
    • #146
    Zitat von Hannoveraner

    Musstest du bei deiner regulären Einbürgerung keine Personen angeben, die deine Integration bezeugen können? Dann ist das scheinbar nur bei dem erleichterten Verfahren so.

    Die Antragsformulare vom Kanton Zürich und der Stadt Zürich haben von mir keine Angaben zu anderen Personen verlangt. Ich musste in eigenen Worten meine Integration beschreiben.

    Ich werde im ordentlichen Verfahren eingebürgert.

    Ich kann nur Vermutungen anstellen betreffend der erleichterten Einbürgerung. Ich denke dass diese auf Grund von Bundesgesetzen erfolgt und das Verfahren durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) geführt wird. Anders als bei den ordentlichen Einbürgerungen, bei denen unterschiedliche kantonale Verfahren und Zuständigkeiten zum tragen kommen.

    Die Weisungen des SEM sind öffentlich einsehbar. Für die verschiedenen Varianten der erleichterten Einbürgerung gelten verschiedene Verfahren. Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern, die wohnhaft in der Schweiz sind gibt es zwei materielle Voraussetzungen. Einerseits die Aufenthaltsdauer in der Schweiz und andererseits das tatsächliche bestehen der ehelichen Gemeinschaft. Gemäss den Weisungen wird eine erfolgreiche Integration angenommen, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Das Verfahren zur erleichterten Einbürgerung mit Wohnsitz im Ausland sehen ein wenig anders aus. Dort muss ein Kontakt zur Schweiz nachgewiesen werden:

    Zitat

    Grundsatz

    Die einbürgerungswillige Person muss nachweisen, dass sie regelmässig und aktiv Kontakte

    zu in der Schweiz oder im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern oder zu Aus-

    landschweizerorganisationen pflegt; die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation alleine

    reicht nicht. Die Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern, die in der Schweiz leben, sind

    besonders wichtig.7 Dabei kann es sich um Familienangehörige, Freunde oder wichtige Per-

    sonen aus dem beruflichen Umfeld handeln.

    Ist es der einbürgerungswilligen Person nicht möglich, regelmässig Kontakte zu Schweizerin-

    nen und Schweizern zu pflegen, kann sie dennoch eine enge Verbundenheit mit der Schweiz

    geltend machen, wenn sie aktiv an den Aktivitäten einer Auslandschweizerorganisation teil-

    nimmt.

    Alles anzeigen

    und weiter

    Zitat

    Nachweis der Kontakte

    Die Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern oder zu Auslandschweizerorganisationen

    können mit Nachweisen gemäss Punkt 535, Kapitel 5 dieses Handbuchs belegt werden.

    und weiter

    Zitat

    535 Eintreten und Erhebungsbericht

    [...]

    − Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern (Art. 11 Abs. 1 Bst. d BüV)

    Spätestens beim persönlichen Gespräch mit der Schweizer Auslandvertretung er-

    bringt die einbürgerungswillige Person den Nachweis, dass sie Kontakte zu

    Schweizerinnen und Schweizern pflegt. Dieser Nachweis kann namentlich mit Aus-

    sagen von Personen, Korrespondenzen oder Fotos erbracht werden, aber auch mit

    Bescheinigungen oder Belegen über die Teilnahme an Aktivitäten, an denen

    Schweizerinnen und Schweizer teilgenommen haben. Die Nachweise müssen da-

    tiert sein und angeben, um welchen Anlass es sich gehandelt hat.

    Alles anzeigen

    Leider sind diese Weisungen sehr subjektiv gestaltet, was jedoch im Streitfall zu Gunsten des Bewerbers ausgelegt werden müsste (in dubio contra stipulatorem).

    Einmal editiert, zuletzt von HaubenTaucher (19. Januar 2024 um 21:34)

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    • 21. Januar 2024 um 14:26
    • #147

    Vielen Dank für die detaillierte Beschreibung.

    Ich habe zwar noch ein paar Jahre Zeit bis das für mich akut wird, aber ich habe den verlinkten Probetest mal probiert und hatte 45/50 Fragen richtig, wie üblich bei Multiple Choice Tests kann man viel mit gesunden Menschenverstand und Allgemeinwissen ausschliessen.

    Aber habe ich das richtig verstanden, im Kanton Zürich stellt man den Antrag, wird dann zu einem MultipleChoice eingeladen und muss dann dem zuständigen Mitarbeiter nur erzählen, dass man sich integriert hat. Ist das wirklich so einfach? :astonished_face:

  • CathayPacific
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    • 22. Januar 2024 um 13:12
    • #148

    Das Einbürgerungsverfahren unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In der Stadt Zürich mag es tatsächlich so einfach sein.

    Im gesamten Kanton Zürich wird jedoch auf das Vorlegen von Empfehlungsschreiben von Vermietern, Arbeitgebern, Tennisclubpräsidenten, Postverträgern, Pfarrern und dergleichen verzichtet. In anderen Kantonen werden diese routinemässig verlangt.

    Die soziale Integration aber nur ein Kriterium von vielen, das Einbürgerungswillige erfüllen müssen. Die meisten Gemeinden beschränken sich darauf, zu prüfen, dass man nicht in Parallelgesellschaften / Bubbles lebt. Auch kontaktscheue Introvertierte haben somit gute Chancen, als sozial integriert zu gelten.

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    • 22. Januar 2024 um 14:57
    • #149
    Zitat von fillg1

    Aber habe ich das richtig verstanden, im Kanton Zürich stellt man den Antrag, wird dann zu einem MultipleChoice eingeladen und muss dann dem zuständigen Mitarbeiter nur erzählen, dass man sich integriert hat. Ist das wirklich so einfach? :astonished_face:

    Das ist eine etwas vereinfachte Darstellung.

    Das Gemeindeamt des Kanton Zürich beschreibt die Voraussetzungen für Personen ab 25 Jahren folgendermassen:

    • Aufenthalt Schweiz 10+ Jahre (i.d.R. B-Bewilligung, C-Bewilligung)
    • Aufenthalt Gemeinde 2+ Jahre
    • Keine Vorstrafen oder laufende Verfahren (Strafregisterauszug)
    • Keine Betreibungen oder Verlustscheine in den letzen 5 Jahren (Betreibungsregisterauszug)
    • Erwerbseinkommen, Aus- oder Weiterbildung oder Vermögen (Nachweise)
    • Kein Sozialhilfebezug aktuell oder in den letzten 3 Jahren (Bestätigung der Sozialhilfebehörde)
    • Respektieren der Bundesverfassung (mit Unterschrift)
    • Unterstützung der Integration der eigenen Familie durch z.B. Kurse
    • Eigene Integration durch Mitgliedschaft in Vereinen, Teilnahme an Festen und Kontakt zu Schweizer*innen (schriftliche Beschreibung, mit Unterschrift)
    • Deutschkenntnisse schriftlich A2, mündlich B1 (Sprachtest oder Ersatzweise Schulausbildung in DE abgeschlossen)
    • Grundkenntnisse der Schweiz (Grundkenntnistest)

    Für einen alleinstehenden deutschen Staatsbürger, der sich 10+ Jahre in der Stadt Zürich aufhält und im Quartierverein tätig ist, mag sich somit das Prozedere auf den Grundkenntnistest beschränken. Das ist jedoch keine Garantie, entscheidend ist immer der Einzelfall.

    Die Stadt Zürich möchte gut integrierte Ausländer einbürgern. Es ist also in der Stadt Zürich kein Kniefall vor dem Stadtrat oder der stadtzürcher Bevölkerung, sondern eine Offiziellmachung von etwas, das es eh schon ist. Das man dazu gehört und dass es Zürich auch so sieht. Und das man politische Rechte und Pflichten wahrnehmen möchte.

  • fillg1
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    • 22. Januar 2024 um 20:30
    • #150

    Danke für die Klarstellung, dass mit den Fristen und Mindestaufenthaltszeiten war mir natürlich klar, aber ich habe halt diese typische Szene aus dem Film Schweizermacher vor Augen mit der Prüfungssituation,wo man Rede und Antwort stehen muss :grimacing_face:

  • HaubenTaucher
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    • 23. Januar 2024 um 16:13
    • #151

    Heute kam ein Brief vom Gemeindeamt des Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerungen. Erst war die Freude gross, habe ich doch gedacht es handelt sich nun um die Erteilung des Kantonsbürgerrecht.

    Leider nein.

    Es war ohne Anschreiben und Prosa ein Einzahlungsschein über 500 Franken mit dem Vermerk "Gebühr Kantonsbürgerrecht". Den habe ich dann gleich via Ebanking und QR Code bezahlt. Das Warten geht also in die nächste Runde.

  • Havin
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    • 23. Januar 2024 um 20:24
    • #152
    Zitat von HaubenTaucher

    Heute kam ein Brief vom Gemeindeamt des Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerungen. Erst war die Freude gross, habe ich doch gedacht es handelt sich nun um die Erteilung des Kantonsbürgerrecht.

    Leider nein.

    Es war ohne Anschreiben und Prosa ein Einzahlungsschein über 500 Franken mit dem Vermerk "Gebühr Kantonsbürgerrecht". Den habe ich dann gleich via Ebanking und QR Code bezahlt. Das Warten geht also in die nächste Runde.

    Viel Glück :grinning_squinting_face:

  • AnjaB
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    • 26. Januar 2024 um 16:23
    • #153
    Zitat von CathayPacific

    Die soziale Integration aber nur ein Kriterium von vielen, das Einbürgerungswillige erfüllen müssen. Die meisten Gemeinden beschränken sich darauf, zu prüfen, dass man nicht in Parallelgesellschaften / Bubbles lebt. Auch kontaktscheue Introvertierte haben somit gute Chancen, als sozial integriert zu gelten.

    Ein weiteres Kriterium sich nicht einbürgern zu lassen:smiling_face_with_halo:

    Die Erneuerung meines neuen Deutschen Passes vor genau einem Jahr lief völlig unkompliziert und noch dazu sehr preiswert ab! Über die Deutsche Botschaft in Bern. Mit meinem neuen Deutschen Pass und Reisepass, der nun wieder 10 Jahre Gültigkeit hat, integriere ich mich doch recht gut. Nur eben auf meine Art.

    Ich rede lieber mit den Menschen und nicht über die Menschen, das war schon immer so. Die meisten Schweizer, auch die welche ich nur flüchtig kennenlerne, bedanken sich in der Regel nach einem Gespräch bei mir. Das kenne ich aus Deutschland so nicht :winking_face:

  • CathayPacific
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    • 26. Januar 2024 um 17:57
    • #154

    Warum dieser Missmut?

  • HaubenTaucher
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    • 26. Januar 2024 um 22:47
    • #155
    Zitat von AnjaB

    Ein weiteres Kriterium sich nicht einbürgern zu lassen:smiling_face_with_halo:

    Die Erneuerung meines neuen Deutschen Passes vor genau einem Jahr lief völlig unkompliziert und noch dazu sehr preiswert ab! Über die Deutsche Botschaft in Bern. Mit meinem neuen Deutschen Pass und Reisepass, der nun wieder 10 Jahre Gültigkeit hat, integriere ich mich doch recht gut. Nur eben auf meine Art.

    Ich rede lieber mit den Menschen und nicht über die Menschen, das war schon immer so. Die meisten Schweizer, auch die welche ich nur flüchtig kennenlerne, bedanken sich in der Regel nach einem Gespräch bei mir. Das kenne ich aus Deutschland so nicht :winking_face:

    Wie ich zwischen den Zeilen lese, vertrittst du die Ansicht, dass man sich nicht einbürgern muss, da man ja auch ohne Einbürgerung sich integrieren kann.

    Ich kann in dem Bezug nur für mich sprechen und ich vertrete die Haltung, dass ich mich weil ich erfolgreich integriert bin einbürgern lasse. Weiter kann ich nicht nachvollziehen, wie man Menschen die sich offenkundig einbürgern wollen mit der Haltung entgegen tritt, man kann das auch nicht machen.

    Ich denke die meisten hier Schreibenden sind Erwachsene und mündige Menschen und sind mit dem Einbürgerungsbegehren nicht wie die Jungfrau zum Kind gekommen, sondern haben sich diesen Schritt gut überlegt.

    Wenn auch versteckt verwendest du passiv aggressive Formulierungen, wie z.B.: "Ich rede lieber mit den Menschen und nicht über die Menschen, das war schon immer so." Solche Äusserungen könnten Missverstanden werden, z.B. als eine Art "ich mache das besser als du/ihr".

    Du scheinst da einen Kontrapunkt zu bewerben, in einem Forum welches sich nicht um den Kontrapunkt, sondern um den Punkt beschäftigt.

    Trotz allem unterhaltsam.

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    • 27. Januar 2024 um 13:40
    • #156

    Freude herrscht.

    Heute kam per Post die Erteilung des kantonalen Bürgerrecht vom Gemeindeamt des Kanton Zürich.

    Darin enthalten war der Hinweis, dass das Gesuch nun an das SEM des Bundes weitergeleitet wurde und es 8 Monate dauern kann, bis dieses bearbeitet wird.

  • swisspalatine
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    • 27. Januar 2024 um 15:52
    • #157
    Zitat von HaubenTaucher

    Freude herrscht.

    Heute kam per Post die Erteilung des kantonalen Bürgerrecht vom Gemeindeamt des Kanton Zürich.

    Darin enthalten war der Hinweis, dass das Gesuch nun an das SEM des Bundes weitergeleitet wurde und es 8 Monate dauern kann, bis dieses bearbeitet wird.

    Freu mich für dich! 🥂 Gratuliere!

  • HaubenTaucher
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    • 1. Februar 2024 um 14:24
    • #158
    Zitat von CathayPacific

    Mein Mann steckt derzeit noch im Verfahren drin:

    11. Sep 2023: Beschluss der Gemeinde: Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht.

    28. Sep 2023: Brief des Kantons mit Informationen über den Stand - kann bis zu 6 Monate dauern.

    03. Jan 2024: Verfügung: Erteilung des Kantonsbürgerrechts (Zustellung per B-Post am 09. Jan)

    Dementsprechend solltest du eigentlich diese oder nächste Woche ebenfalls B-Post vom Kanton erhalten - wobei ich allerdings nicht weiss, ob das digitale Portal in diesem späten Stadium noch einen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat.

    Habt ihr schon etwas vom Bund bekommen? Viele Grüsse

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    • 2. Februar 2024 um 00:51
    • #159
    Zitat von AnjaB

    Die Erneuerung meines neuen Deutschen Passes vor genau einem Jahr lief völlig unkompliziert und noch dazu sehr preiswert ab!


    Ich brauche auch bald einen neuen Personalausweis, bei der Seite vom Konsulat las ich von Gebühren um die 150 Franken, nicht gerade das, was ich mir unter preiswert vorstelle. Wozu ich eine Geburtsurkunde vorlegen soll, ist mir auch unklar, steht doch auf meinem alten Perso alles drauf. Deutsche Behörden....

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    • #160

    Gut Gut ,guck, ob es nicht besser für Dich wäre nach Bern zur Botschaft zu fahren!

    Der Honorarkonsul lässt sich seine Dienstleistung nämlich sehr gut bezahlen... In Bern bezahlst Du nur die "normalen" 65 CHF für einen Perso und nicht die 151CHF, die in Zürich anfallen würden.

    Als meine Jüngste Ihren ersten Reisepass benötigte und der von der Ältesten erneuert, sind wir alle mit dem Auto nach Bern gefahren, das war schon deutlich günstiger dann.

    Allein mit einem Halbtax bist Du fast noch günstiger nach Bern getuckert!

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