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Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

  • swisspalatine
  • 18. August 2021 um 18:34
  • MotU
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    • 14. August 2024 um 09:04
    • #241

    ...oder sie warten immer noch gedudig. Lohnt sich ja nicht einmal pro Monat zu schreiben "Wir warten noch"

  • HaubenTaucher
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    • 14. August 2024 um 14:23
    • #242
    Zitat von Ur Lawe

    Pindrop-Stille. Es sieht so aus, als ob nun alle Mitglieder ihren Einbürgerungsprozess abgeschlossen haben und Schweizer geworden sind.

    Es würde mich sehr freuen, falls irgendjeamand Neuigkeiten über ihrem Einbürgerungsprozess hat und uns Ihre Erfahrung / Timeline mitteilen.

    Ich werde noch unter alter Gesetzgebung (ZH) im manuellen Briefverfahren eingebürgert. Ich warte auf den letzten Schritt, die definitive Einbürgerung und Einbürgerungsurkunde. Das Verfahren läuft jetzt sei 2 Jahren und 2 Monaten (Start Juni 2022).

  • Tio
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    • 14. August 2024 um 14:40
    • #243

    Es ist so wie MotU sagt: es passiert ja in der Regel nur alle 3-4 Monate irgend etwas. Dazwischen ist es immer ein Warten. Ich habe am 10.07.2024 die Meldung erhalten, dass der Kanton unsere Einbürgerung prüft, nachdem die Gemeinde das Ok gegeben hat. Jetzt warten wir wieder ein paar Monate, bis eine neue Meldung kommt.

  • HaubenTaucher
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    • 21. August 2024 um 19:16
    • #244

    Heute 21. August kam ein Brief vom Gemeindeamt des Kanton Zürich Abteilung Einbürgerungen. Dieser Brief beinhaltet ein Anschreiben mit dem Titel Einbürgerung und der herzlichen Gratulation, dass ich jetzt Schweizer bin und die Einbürgerung damit abgeschlossen ist. Des Weiteren eine Seite mit dem Titel Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht und Untertitel Verfügung des Gemeindeamtes der Direktion der Justiz und des Innern des Kanton Zürich mit der Beurkundung der Einbürgerung am 16. August 2024 gemäss §22 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung.

    Meine Einbürgerung auf dem Postweg und unter altem Einbürgerungsrecht hat somit 2 Jahre 2 Monate und 1 Tag gedauert.

    Die Freude ist gross, Freudentränen sind auch geflossen.

    Vielen Dank an Alle in diesem Forum, die ihre Erfahrungen geteilt haben und die mir dadurch geholfen haben den Prozess besser zu verstehen.

    Hopp Schwiiz! :CH:

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 21. August 2024 um 20:42
    • #245

    Dann meine herzliche Gratulation, Eidgenosse. :clinking_glasses:

  • Ur Lawe
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    • 22. August 2024 um 11:39
    • #246

    Ich gratuliere dir herzlich für deine Einbürgerung.

  • Tio
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    • 22. August 2024 um 18:53
    • #247

    Herzlichen Glückwunsch.

  • StarLord
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    • 23. August 2024 um 08:39
    • #248
    Zitat von HaubenTaucher

    Heute 21. August kam ein Brief vom Gemeindeamt des Kanton Zürich Abteilung Einbürgerungen. Dieser Brief beinhaltet ein Anschreiben mit dem Titel Einbürgerung und der herzlichen Gratulation, dass ich jetzt Schweizer bin und die Einbürgerung damit abgeschlossen ist. Des Weiteren eine Seite mit dem Titel Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht und Untertitel Verfügung des Gemeindeamtes der Direktion der Justiz und des Innern des Kanton Zürich mit der Beurkundung der Einbürgerung am 16. August 2024 gemäss §22 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung.

    Meine Einbürgerung auf dem Postweg und unter altem Einbürgerungsrecht hat somit 2 Jahre 2 Monate und 1 Tag gedauert.

    Die Freude ist gross, Freudentränen sind auch geflossen.

    Vielen Dank an Alle in diesem Forum, die ihre Erfahrungen geteilt haben und die mir dadurch geholfen haben den Prozess besser zu verstehen.

    Hopp Schwiiz! :CH:

    Erst einmal Gratulation und noch vielen Dank, dass du uns alle da informierst. Eine Freude zu sehen, dass der eine und andere von uns es dann über die Ziellinie geschafft haben. Ich fühle das wir hier alle wie eine kleine Schicksalsgemeinschaft zusammengewachsen sind :grinning_face_with_big_eyes:
    Nur noch eine kurze Frage: Ist dieser Brief bei dir als eingeschriebener Brief angekommen (d.h. Entgegenahme mit Unterschrift)?
    Ich frage deswegen, weil bei mir gestern so eine E-Mail Benachrichtung wegen eingeschriebenem Brief angekommen ist, ich aber zurzeit die nächsten zwei Wochen noch im Urlaub im Ausland bin. Nicht das es da eventuell die langersehnte letzte Benachrichtigung (Einbürgerung abgeschlossen) ist.....oder nur etwas vom Steueramt :face_with_tears_of_joy:

  • HaubenTaucher
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    • 23. August 2024 um 10:11
    • #249
    Zitat von StarLord

    Ist dieser Brief bei dir als eingeschriebener Brief angekommen (d.h. Entgegenahme mit Unterschrift)?

    Besten Dank für die Glückwünsche!

    Zur Frage: Nein. Sämtliche Briefe in den 2 Jahren meiner laufenden Einbürgerung in der Stadt Zürich wurden ausschliesslich per B-Post versandt. Zu keinem Zeitpunkt war ein Einschreiben involviert.

    Die Ausweisdokumente (Pass, ID) auf dem Postweg (nach Termin in der Passstelle) werden jedoch als Einschreiben verschickt. Das ist aber streng genommen nicht mehr Teil des Prozess der Einbürgerung.

  • Ur Lawe
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    • 23. August 2024 um 11:23
    • #250

    Hallo Mittenand

    Ich habe von zwei Fällen gehört, in denen sie keine Briefe erhalten haben. Nach der Zahlung für SEM und dem Warten hat sich der Status geändert. Bei einem änderte sich der Status nach 6 Wochen und bei dem anderen nach 12 Wochen.(Von Prüfung Bund zur Schlussprüfung) Insgesamt haben sie nach Monaten immer noch keine Briefe erhalten. Beide Antragsteller kommen aus dem Kanton Zürich.

    Ist das jetzt üblich?

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    • 23. August 2024 um 16:39
    • #251

    Ich konnte heute einen Termin beim Passbüro für Montag machen. Das Zivilstandsamt hat anscheinend schon die Einbürgerung im Register Infostar erledigt.

    Des Weiteren kam heute eine weitere Einbürgerungsurkunde von der Stadtkanzlei der Stadt Zürich.

    Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, wo überall ich meine Einbürgerung bekannt machen muss? Strassenverkehrsamt ist mir schonmal bekannt.

  • Hannoveraner
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    • 23. August 2024 um 22:05
    • #252

    ich hab das nirgends bekanntgemacht. Auch beim Strassenverkehrsamt nicht. Wozu auch? Es ist nur eine Formalie. Lass dich nicht von irgendwelchen Informationen im Internet verrückt machen. Die wichtigen Stellen erfahren es sowieso.

  • HaubenTaucher
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    • 24. August 2024 um 12:06
    • #253
    Zitat von Ur Lawe

    Hallo Mittenand

    Ich habe von zwei Fällen gehört, in denen sie keine Briefe erhalten haben. Nach der Zahlung für SEM und dem Warten hat sich der Status geändert. Bei einem änderte sich der Status nach 6 Wochen und bei dem anderen nach 12 Wochen.(Von Prüfung Bund zur Schlussprüfung) Insgesamt haben sie nach Monaten immer noch keine Briefe erhalten. Beide Antragsteller kommen aus dem Kanton Zürich.

    Ist das jetzt üblich?

    Meine Verlobte ist im Moment auch im Einbürgerungsverfahren, jedoch nach neuem Recht und via Online Portal. Sie hat einmalig eine Rechnung per Post vom Kanton erhalten, für die Gemeinde und für den Kanton. Und weiter eine Rechnung vom Bund auch per Post.

    Ich denke, dass ist wiederum von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Einige Gemeinden möchten vielleicht ihre eigenen Rechnungen stellen. Andere wiederum erhalten einen Finanzausgleich. Je nachdem. Insofern kann das jetzt teilweise so üblich sein.

  • HaubenTaucher
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    • 24. August 2024 um 12:22
    • #254
    Zitat von Hannoveraner

    ich hab das nirgends bekanntgemacht. Auch beim Strassenverkehrsamt nicht. Wozu auch? Es ist nur eine Formalie. Lass dich nicht von irgendwelchen Informationen im Internet verrückt machen. Die wichtigen Stellen erfahren es sowieso.

    Soweit mir bekannt ist es eine internationale Rechtsübung, und auch in einigen Ländern Gesetz, dass sich Inländer nicht mit ausländischen Dokumenten identifizieren dürfen. Das kann zu immensen Verwaltungsproblemen führen. Z. B. dass Staatsbürger nach Ausländerrecht behandelt werden.

    Nehmen wir an eine Person besitzt die deutsche und die Schweizer Staatsbürgerschaft, so darf sich die Person in Deutschland nur mit deutschen Ausweisdokumenten ausweisen und in der Schweiz nur mit Schweizer Ausweisdokumenten ausweisen. Auch die Einreise in die jeweiligen Länder darf nur mit den jeweiligen Ausweisdokumenten erfolgen.

    Der Schweizer Führerausweis ist ein amtliches Ausweisdokument und beinhaltet bei Schweizern den Heimatort und bei Ausländern das Herkunftsland. Insofern muss dieses Dokument nach der Einbürgerung geändert werden (vgl. STVA Zürich).

    Auch Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter, Schulen, etc.. haben je nach Staatsbürgerschaft ihrer Vertragspartner entsprechende Auflagen und Verwaltungsmassnahmen zu erfüllen und müssen darum erfahren, dass ihr Vertragspartner nicht mehr Ausländer ist. Sie erhalten diese Information nicht automatisch. Dazu existiert weder ein Gesetz, noch ein Verwaltungsprozess.

    Einmal editiert, zuletzt von HaubenTaucher (24. August 2024 um 13:18)

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    • 24. August 2024 um 14:27
    • #255

    Überall, wo ich nachgefragt habe wurde gesagt, das ist egal, spielt keine Rolle. Als ich jetzt im Krankenhaus war, stand in den Unterlagen Schweizer. Von mir hatten die das nicht.

    In Deutschland weise ich mich auch mit Schweizer Pass/ID aus. Wer will das auch prüfen, ob ich auch Deutscher bin. Bis jetzt ist noch alles gutgegangen.

    Abwartend, wie die nächste Bundestagswahl ausgeht, werde ich danach eventuell sowieso meine deutsche Staatsangehörigkeit ablegen.

  • HaubenTaucher
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    • 24. August 2024 um 14:34
    • #256
    Zitat von Hannoveraner

    Überall, wo ich nachgefragt habe wurde gesagt, das ist egal, spielt keine Rolle. Als ich jetzt im Krankenhaus war, stand in den Unterlagen Schweizer. Von mir hatten die das nicht.

    Das Bürgerrecht wird im zentralen Zivilstandsregister Infostar hinterlegt. Viele Behörden haben darauf lesend Zugriff. Sofern sie nicht selbst die Eintragung überprüfen, werden sie nicht informiert, dass es eine Änderung darin gegeben hat.

  • Tio
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    • 27. August 2024 um 13:28
    • #257

    Ich habe keinen EU-Pass, komme aus dem Balkan. Bei mir macht es durchaus Sinn das überall zu melden. Beim Arbeitgeber, weil ich alle fünf Jahre die neue Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) vorzeigen muss. Bei der Autoversicherung spare ich dann in Zukunft über CHF 400.- für die gleiche Versicherungsdeckung. Und ich bin auch der Meinung, dass man Führerausweis und Fahrzeugausweis ändern muss, aber dass kann jeder selbst so halten wie er/sie/es möchte.

  • BlueDandelion
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    • 30. August 2024 um 09:22
    • #258

    Hallo Zusammen, Neuling hier :smiling_face:

    Ich werde in ein paar wenigen Tagen den Antrag zur ordentlichen Einbürgerung stellen können. Ich habe im Onlineportal (eEinbürgerung) alles fleissig vorbereitet.

    27 Jahre, geboren und aufgewachsen bis dato in der Schweiz, immer im Kanton ZH :smiling_face:


    Was mich verunsichert: Einige schreiben, dass Sie trotz eEinbürgerung z.B. einen neuen Betreibungsregisterauszug einreichen mussten. Ich finde im Portal kein Feld, wo ich Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge hochladen muss, lediglich Personenstandsausweis, Bestätigung Arbeitgeber, Kontakt mit Schweizern und mein Lehrabschlusszeugnis.

    Im letzten Schritt muss man dann bestätigen, dass man den zuständigen Stellen die Erlaubnis gibt, bei gewissen Ämtern (u.a. Betreibungsamt und Einwohneramt) Informationen einzuholen. Geschieht dies nun automatisch oder muss man die Dokumente doch irgendwo hochladen?

    Vielen lieben Dank!

    LG

  • Tio
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    • 31. August 2024 um 09:49
    • #259

    Willkommen BlueDandelion

    Ich habe meinen Antrag vor einem Jahr online eingereicht und musste weder Betreibungsauszug noch sonst etwas ausser den geforderten Unterlagen hochladen. Erst beim Gespräch auf der Gemeinde musste ich meine letzten drei Lohnabrechnungen mitbringen. Solltest du etwas vergessen haben, erhältst du einen Brief von Kanton und hast dann eine Frist um das nachzureichen. Das Meisste besorgen sich die Behörden selbst mit deiner Einverständnis. Lg

  • StallikonCH
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    • 5. September 2024 um 15:01
    • #260

    Hallo zusammen,

    heute gab es gute Neuigkeiten!

    Ende November 2023 > Antrag online eingereicht

    01.12.2023 > Empfangsbestaetigung vom Kanton ZH erhalten

    26.01.2024 > Grundkentnisstest absolviert

    25.04.2024 > Bestaetigung per Post > Gesuch wurde an die Gemeinde geleitet

    23.05.2024 > Bestaetigung Buergerecht der Gemeinde erhalten (per email / Einschreiben folgt noch) mit Anmerkung das die Gemeinde den Antrag in 30 Tagen zurueck an das Kanton schickt

    27.06.2024 > Statusaenderung: Pruefung Kanton

    05.09.2024 > Erteilung Kantonsbuergerrecht (Mitteilung per Brief). Antrag wurde an SEM weitergeleitet (Bearbeitungszeit ca. 8 Monate).


    Gruss

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